Oberlandesgericht Dresden

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Ständehaus, Sitz des OLG Dresden
Eingangsbereich, darüber die Räume des Landtagspräsidenten

Das Oberlandesgericht Dresden ist das oberste Gericht der sächsischen ordentlichen Gerichtsbarkeit. Es wurde zum 1. Januar 1993 vom Freistaat Sachsen wieder eingerichtet und hatte seinen Sitz zunächst im Gerichtsgebäude am Sachsenplatz, seit 2001 befindet es sich im Sächsischen Ständehaus am Rand der historischen Altstadt Dresdens.

Inhaltsverzeichnis

Gerichtssitz und -bezirk [Bearbeiten]

Das Oberlandesgericht (OLG) hat seinen Sitz in Dresden, sein Gerichtsbezirk entspricht dem Freistaat Sachsen.

Geschichte [Bearbeiten]

Das Oberlandesgericht Dresden geht auf das im Jahr 1835 errichtete Königliche Oberappellationsgericht zurück. Im Jahre 1879 wurde dieses in Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes des Reiches aufgehoben und gleichzeitig das Oberlandesgericht Dresden errichtet. Im Jahr 1952 wurden die Oberlandesgerichte im Gebiet der DDR aufgehoben und die Gerichtsbarkeit durch die Errichtung von Kreis- und Bezirksgerichten neu organisiert. Nach der Wiedervereinigung wurde das OLG Dresden im Jahr 1993 wieder errichtet.

Gerichtsgebäude – Ständehaus [Bearbeiten]

Das Gerichtsgebäude (links) vom Schloßplatz aus gesehen; rechts das Georgentor

Das Ständehaus wurde zwischen 1901 und 1906 durch den Architekten Paul Wallot an Stelle des Brühlschen Palais errichtet. Von 1907 bis 1934 war es Sitz des Sächsischen Landtages. Im Jahr 1945 ist es nach einem Bombenangriff ausgebrannt, 1946 erfolgte ein vereinfachter Wiederaufbau. Zwischen 1996 und 2001 wurde das Gebäude umfassend erneuert. Bis 1999 waren das Museum für Tierkunde Dresden, das Museum für Mineralogie und Geologie Dresden, die Deutsche Fotothek und der Sitz des Landesamtes für Denkmalpflege in ihm untergebracht. Seit 2001 ist das OLG Dresden im Ständehaus untergebracht. Der Präsident des Oberlandesgerichts fungiert als Hausherr in diesem Gebäude, in dem neben dem OLG auch weiterhin das Landesamt für Denkmalpflege Sachsen seinen Sitz hat und der Sächsische Landtag Räume unterhält.

Über- und nachgeordnete Gerichte [Bearbeiten]

Dem OLG Dresden ist als einziges Gericht der Bundesgerichtshof in Karlsruhe übergeordnet. Für Revisionen im Strafrecht aus dem Bezirk des OLG Dresden ist der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes zuständig. Nachgeordnet sind die sechs sächsischen Landgerichte Bautzen, Chemnitz, Dresden, Görlitz, Leipzig und Zwickau mit den diesen jeweils nachgeordneten Amtsgerichten.

Präsidenten [Bearbeiten]

Siehe auch [Bearbeiten]

Weblinks [Bearbeiten]

 Commons: Sächsisches Ständehaus – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

51.05327777777813.739363888889Koordinaten: 51° 3′ 12″ N, 13° 44′ 22″ O