Oberster Sowjet der UdSSR
Der Oberste Sowjet der UdSSR ( russisch: Верховный Совет СССР, Werchownyj Sowjet SSSR, dt: Oberster Rat) war das höchste Legislativorgan der Sowjetunion. Neben der verfassungsändernden Gesetzgebung oblag ihm die Wahl des Präsidiums des Obersten Sowjets, des Ministerrates sowie des Generalstaatsanwalts der UdSSR.
Aufbau [Bearbeiten]
Der Oberste Sowjet setzte sich aus zwei gleichberechtigten Kammern zusammen, die bei gleicher Sitzungsperiode im Fünfjahresrhythmus von den Bürgern der UdSSR gewählt wurden.
- Die Wahl des Nationalitätensowjets erfolgte nach Unionsrepubliken (je 32 Deputierte), autonomen Republiken (je 11 Deputierte), autonomen Gebieten (je fünf Deputierte) und autonomen Kreisen (je ein Deputierter). Der Nationalitätensowjet hatte also ab den 1960er Jahren 750 Mitglieder.
- Der Unionssowjet wurde gemäß der Verfassung von 1936 nach Wahlkreisen mit je 300.000 Einwohnern gewählt. Die dadurch leicht variierende Mitgliederzahl wurde in der Verfassung von 1977 auf die Zahl der Sitze im Nationalitätensowjet festgeschrieben, im Unionssowjet saßen also 750 nach Wahlkreisen mit gleicher Einwohnerzahl gewählte Deputierte.
Der Oberste Sowjet tagte zweimal im Jahr. Er wählte aus den eigenen Reihen 24 Mitglieder in das Präsidium des Obersten Sowjets, dem außerdem die Vorsitzenden der Obersten Sowjets der Unionsrepubliken von Amts wegen angehörten. Das Präsidium des Obersten Sowjets fungierte zwischen den Sitzungen des Obersten Sowjets als ständiges legislatives Organ, sein Vorsitzender war Staatsoberhaupt.
Sonstiges [Bearbeiten]
Vorsitzende des Obersten Sowjets der UdSSR waren:
- Michail Gorbatschow (25. Mai 1989 - 15. März 1990)
- Anatoli Lukjanow (15. März 1990 - 22. August 1991)
Zuvor wurde der Vorsitz durch den Vorsitzenden des Präsidiums des Obersten Sowjets ausgeübt.
Bis zu den ersten halbwegs freien Wahlen im Jahre 1989 beschränkte sich der Oberste Sowjet regelmäßig darauf, Beschlüsse der höchsten Parteiorgane (Politbüro, Zentralkomitee) formal zu bestätigen.