Oberstes Rückerstattungsgericht
Das Oberste Rückerstattungsgericht (ORG) war ein internationales Gericht, das als oberste Rechtsmittelinstanz über Streitigkeiten bei Anträgen auf Rückerstattung der zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 einem Eigentümer unter politischem Zwang entzogenen, identifizierbaren Vermögensobjekte entschied. Es bestand von 1955 bis 1990 und hatte seinen Sitz zunächst in Herford ⊙52.1170048.674049 und von 1984 bis 1990 in München ⊙48.09231311.600664.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Geschichte
1949 wurde in den drei westlichen Besatzungszonen je ein Rückerstattungsgericht errichtet: in der amerikanischen Besatzungszone der Court of Restitutional Appeals (CORA) mit Sitz in Nürnberg, in der britischen Besatzungszone das Board of Review (BOR) in Herford ⊙52.117358.673599 sowie in der französischen Besatzungszone die Cour Supérieure pour les Restitutions (CSR) in Rastatt. Diese drei Gerichte wurden im Dezember 1955 als internationales Gericht zum Obersten Rückerstattungsgericht mit Sitz in Herford zusammengefasst.[1] Das mit Gesetz Nr. 25 der Alliierten Kommandantur Berlin vom 25. April 1953 errichtete Oberste Rückerstattungsgericht für Berlin blieb wegen der Sonderstellung Berlins daneben bestehen.
Aufgrund der immer weniger zu entscheidenden Fälle wurde das ORG 1984 dem Bundespatentgericht in München angegliedert[2]. Die Akten aus Herford und München befinden sich nun im Public Record Office in London.[3]
Im Dezember 1990 wurden die ORG in München und Berlin aufgelöst und die Zuständigkeiten auf den Bundesgerichtshof verlagert.[3][4]
[Bearbeiten] Organisation
Das ORG in Herford wurde gebildet aus dem Präsidenten des Gerichts, dem Präsidium und drei Senaten mit je fünf Richtern (ein Senatspräsident, zwei Richter der betroffenen Macht und zwei deutsche Richter). Die Verwaltung des Gerichts war dem Bundesminister der Justiz nachgeordnet. Letzter Präsident des ORG vor der Überleitung an den BGH war der schwedische Richter Gunnar Lagergren[5].
Zunächst hatte der 1. Senat weiter seinen Sitz in Rastatt, der 2. Senat in Herford und der 3. Senat in Nürnberg. Zum 1. Juli 1961 wurde zunächst der 3. Senat[6], mit Wirkung vom 1. April 1968 auch der 1. Senat[7] ebenfalls nach Herford verlegt.
[Bearbeiten] Entscheidungssammlungen
- Decisions of the Supreme Restitution Court for the British Zone (ObREG BrZ), 1954/1955.
- Ausgewählte Entscheidungen des Obersten Rückerstattungsgerichts, Zweiter Senat, 1956-1971.
Weitere Entscheidungen sind in der Zeitschrift Rechtsprechung zum Wiedergutmachungsrecht (RzW) abgedruckt.
[Bearbeiten] Literatur
- Edward A. Marsden: Das Oberste Rückerstattungsgericht in Herford. In: Friedrich Biella u.a. (Hrsg.): Das Bundesrückerstattungsgesetz Beck, München 1981, 3-406-03666-X, S. 611 ff (Die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts durch die Bundesrepublik Deutschland. 2).
- Hermann, Hans-Joachim: Handbuch des internationalen Zivilverfahrensrechts, Max-Planck-Institut für Ausländisches und Internationales Privatrecht, Band 1, Tübingen. Mohr, 1982, Digitalisiert bei Google-Books:[3]
- Überleitung der obersten Rückerstattungsgerichte auf den BGH. In: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), 1991, Heft 30, S. 1875.
[Bearbeiten] Einzelnachweise
- ↑ Hermann, Hans-Joachim: Handbuch des internationalen Zivilverfahrensrechts, Max-Planck-Institut für Ausländisches und Internationales Privatrecht, Band 1, Tübingen. Mohr, 1982, S. 87-89, Digitalisiert bei Google-Books:[1]
- ↑ Bekanntmachung über die Verlegung des Sitzes des Obersten Rückerstattungsgerichts von Herford nach München vom 29. Dezember 1984, BGBl II, 1985, Nr. 2, S. 95.
- ↑ a b Meinl, Susanne und Zwilling, Jutta: Legalisierter Raub - Die Ausplünderung der Juden im Nationalsozialismus durch die Reichsfinanzverwaltung in Hessen, S. 530 u. 712, 2004, Campus Verlag: Frankfurt / Main. Digitalisiert bei Google-Books: [2]
- ↑ § 1 des Gesetzes zur Überleitung der Zuständigkeit der Obersten Rückerstattungsgerichte auf den BGH (ZustÜblG) vom 17. Dezember 1990 (BGBl I, 2847 [2862]; das ZustÜblG wurde als Art. 9 des Rechtspflege-Vereinfachungsgesetzes vom 17. Dezember 1990 verkündet); siehe auch NJW 1991, 1875.
- ↑ NJW 1991, 1875.
- ↑ Bekanntmachung über die Verlegung des Dritten Senats des Obersten Rückerstattungsgerichts von Nürnberg nach Herford vom 1. Juni 1961, BGBl II, 1961, 564.
- ↑ Bekanntmachung über die Verlegung des Ersten Senats des Obersten Rückerstattungsgerichts von Rastatt nach Herford vom 13. Februar 1968, BGBl II 1968, 108.