Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg

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Das Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg war vom 1. Januar 1993 bis zum 30. Juni 2005 das Oberverwaltungsgericht des Bundeslandes Brandenburg.

Gerichtssitz und -bezirk[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg hatte seinen Sitz in Frankfurt (Oder).[1] Gerichtsbezirk war das gesamte Gebiet des Bundeslandes.

Instanzenzug[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Oberverwaltungsgericht war dem Bundesverwaltungsgericht untergeordnet.

Nachgeordnete Gerichte waren das Verwaltungsgericht Potsdam, das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) und Verwaltungsgericht Cottbus.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg wurde zum 1. Januar 1993 errichtet.[2]

In den Anfangsjahren war die Gewinnung von erfahrenen Verwaltungsrichtern auch standortbedingt jahrelang ein gravierendes Problem. Nur auf Grund eines Zugangs erfahrener Richter aus der Berliner Verwaltungsgerichtsbarkeit ließ sich die Arbeitsfähigkeit des Gerichts ab Mitte der 90er Jahre sichern. Auch danach war die Situation noch des Längeren durch eine hohe Fluktuation im Berichterstatterbereich gekennzeichnet.[2] In der zweiten Hälfte der 90er Jahre stiegen die Verfahrenseingänge sprunghaft an und konnten wegen des Mangels an Planstellen nicht zeitnah bearbeitet werden. Dies führte zu teilweise überlangen Verfahrenslaufzeiten. Die Folgen waren bis zur Auflösung des Gerichts 2005 noch nicht vollständig überwunden.[2]

In den Blick der Öffentlichkeit geriet die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts vor allem durch Entscheidungen zu bestimmten Großprojekten wie etwa zu dem sogenannten Bombodrom, der Fortführung des Braunkohletagebaus in der Lausitz, dem Flughafenstandort Schönefeld oder dem Potsdam-Center[3].[2] Insgesamt erledigte das Gericht bis zu seiner Auflösung über 10.000 erstinstanzliche und zweitinstanzliche Verfahren.[2] 2004 waren am Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg 18 Richter und 22 sonstige Mitarbeiter mit Eingängen von etwa 1.500 Verfahren pro Jahr beschäftigt.[1]

Am 26. April 2004 schlossen die Länder Berlin und Brandenburg den Staatsvertrag über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte der Länder Berlin und Brandenburg.[4] Zum 1. Juli 2005 wurde in einem ersten Schritt neben dem gemeinsamen Landessozialgericht Berlin-Brandenburg das gemeinsame Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg errichtet. Es ersetzt die Oberverwaltungsgerichte der Länder Berlin und Brandenburg.

Leitung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Ab 1. Juli 1993: Dieter Liebert, * 19. Juni 1942

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b ABGEORDNETENHAUS BESCHLIESST DIE ERRICHTUNG VON GEMEINSAMEN FACHOBERGERICHTEN: EIN MEILENSTEIN FÜR DIE REGION BERLIN/BRANDENBURG. 4. Dezember 2013, ehemals im Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 3. Januar 2021.@1@2Vorlage:Toter Link/www.berlin.de (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven)
  2. a b c d e Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Brandenburg vom 23.06.2005. 23. Juni 2005, abgerufen am 3. Januar 2021.
  3. Pressemitteilung für das Land Brandenburg vom 5. März 2002. 5. März 2002, abgerufen am 3. Januar 2021.
  4. Staatsvertrag über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte der Länder Berlin und Brandenburg. Abgerufen am 3. Januar 2021.