Obodriten (Adel)

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Ursprüngliches Stammwappen
Späteres Stammwappen der Herzöge zu Mecklenburg, der «Mecklenburger Stierkopf»
Denkmal auf dem Burgwall der Mecklenburg

Die Obodriten (auch Haus Mecklenburg) sind die aus dem gleichnamigen Stammesverband hervorgegangene Dynastie, die fast tausend Jahre - von 1131 bis 1918 - fast ununterbrochen über Mecklenburg herrschten. Sie gehörten mit dem Greifengeschlecht, der Dynastie der Herzöge von Pommern und den Schlesischen Piasten zu den wenigen Fürsten im Deutschen Reich, die von slawischen Königen abstammten. Seit 1167 in sächsischer Lehnsabhängigkeit, wurden sie 1170 zu Reichsfürsten und 1348 zu Herzögen ernannt. Seit 1806 souverän, wurden sie 1815 zu Großherzögen erhoben und gingen 1871 im Deutschen Reich auf.

Die auch Wiligrad, Mikelburg oder Mikelenburg genannte Mecklenburg bei Wismar wurde 1256 als Fürstensitz von Wismar abgelöst. Inzwischen waren jedoch weitere Fürstensitze im obodritischen Herrschaftsgebiet entstanden.

Die mecklenburgische Landesgeschichte ist gekennzeichnet durch wiederholte dynastische Landesteilungen, wobei die einzelnen Teillande bis 1918 stets nur beschränkt autonome Glieder des mecklenburgischen Gesamtstaates blieben. Lediglich der Landesteil Mecklenburg-Schwerin vollzog im Zuge der 1848er Reformen den Schritt zu einem modernen Verfassungsstaat mit konstitutioneller Monarchie, der jedoch 1850 beendet und auf den alten Rechtszustand zurückgeführt wurde.

Inhaltsverzeichnis

Teilherrschaften[Bearbeiten]

1229 Erste Hauptlandesteilung in vier Teilherrschaften:

  • Mecklenburg
  • Parchim (bis 1316)
  • Werle (bis 1436)
    • ab 1282 Werle-Güstrow und Werle-Parchim
    • ab 1292–1316 Werle
    • ab 1316 Werle-Güstrow (bis 1436) und Werle-Goldberg (bis 1374)
      • ab 1337 Werle-Waren (bis 1425) als Abspaltung von Werle-Goldberg
  • Rostock (bis 1314)

1352 Landesteilung in zwei Teilherrschaften:

1621 Zweite Hauptlandesteilung in zwei Teilherrschaften (1628–1631 unter Wallenstein zeitweilig vereinigt):

1701 Dritte Hauptlandesteilung in zwei Teilherrschaften:

1815 empfingen beide mecklenburgischen Regenten auf dem Wiener Kongress gemeinsam eine Titelaufbesserung als Großherzöge von Mecklenburg. Beide Landesteile wurden fortan als (Teil-) Großherzogtümer bezeichnet.

Als Adolf Friedrich VI., der letzte Großherzog von Mecklenburg [-Strelitz], 1918 kurz vor dem Ende der Monarchie Selbstmord beging, übernahm der Schweriner Großherzog Friedrich Franz IV. und dankte schließlich am 14. November 1918 für beide Mecklenburg ab. Die vormaligen Landesteile erlangten 1918/19 als Freistaaten erstmals politische Selbständigkeit und blieben Länder des Deutschen Reiches.

Die Linie Mecklenburg-Schwerin ist 2001 mit Friedrich Franz Herzog zu Mecklenburg auch adelsrechtlich im thronfolgeberechtigten Mannesstamm erloschen. Die Linie Mecklenburg-Strelitz blüht bis heute im Mannesstamm.

Siehe auch[Bearbeiten]

Abbildungen von Residenzen des Hauses Mecklenburg-Schwerin[Bearbeiten]

Abbildungen von Residenzen des Hauses Mecklenburg-Strelitz[Bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten]

  • Ilka Minneker: Vom Kloster zur Residenz. Dynastische Memoria und Repräsentation im spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Mecklenburg. Rhema-Verlag, Münster 2007, ISBN 978-3-930454-78-5, (Symbolische Kommunikation und gesellschaftliche Wertesysteme 18), (Zugleich: Münster, Univ., Diss., 2001).
  • Almanach de Gotha. Gotha 1936.
  • Bernhard Friedmann. Untersuchungen zur Geschichte des abodritischen Fürstentums bis zum Ende des 10. Jahrhunderts. Duncker und Humblot, Berlin 1986, ISBN 3-428-05886-0, (Osteuropastudien der Hochschulen des Landes Hessen Reihe 1, 137), (Zugleich: Frankfurt am Main, Univ., Diss., 1980).

Weblinks[Bearbeiten]

 Commons: House of Mecklenburg – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien