Offizierheimgesellschaft

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Eine Offizierheimgesellschaft (OHG; entsprechend Unteroffizierheimgesellschaft (UHG)) ist in der Bundeswehr eine von Offizieren eines Verbandes oder Standortes gegründete „Gesellschaft“ in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins (e. V.). Vereinszweck ist vorrangig die „Pflege der Kameradschaft“ und „Durchführung kultureller und gesellschaftlicher Veranstaltungen“[1]. Diese Heimgesellschaften betreiben ihre Betreuungseinrichtungen, die Offizierheime (auch Offizierkasino oder bei der Bundesmarine Offiziermesse genannt).

Zumeist handelt es sich um Vereinsheime mit gastronomischem Betrieb. Da der Dienstherr (die Bundesrepublik Deutschland) die Räumlichkeiten (je nach Alter und Struktur der Kaserne entweder alte Gebäude oder Neubauten) kostenlos zur Verfügung stellt und das Personal mehrheitlich aus Soldaten besteht, kann der gastronomische Betrieb sehr günstige Preise anbieten. Ein Teil der Einnahmen muss an die WBV (Wehrbereichsverwaltung) abgeführt werden, ein weiterer Teil an den Stammtruppenteil zur Beschaffung von Betreuungsmitteln. Gewinn zu machen ist den OHG/UHG nicht erlaubt.

Mit der Unterstützung der OHG kommt der Dienstherr seiner Betreuungspflicht nach. Für viele Soldaten, die weit von zu Hause entfernt stationiert sind und weil der Dienst am Wochenende eher die Regel als die Ausnahme war und ist, stellen diese Heime eine der wenigen Möglichkeiten dar, sich „zu Hause zu fühlen“, zumal im Offizierheim traditionell keine Dienstgrade gelten, sondern die Kameradschaft im Vordergrund steht.

Zu beachten ist, dass im Rahmen der Betreuung die Trennung zwischen den einzelnen Dienstgradgruppen (Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften) durchaus gewollt war und die Eigenheiten dieser Gruppen berücksichtigte. Sie bietet den unterschiedlichen Laufbahngruppen die Möglichkeit, unter sich zu sein. Innerhalb der Gruppen fördert sie jedoch die Kameradschaftspflege, dient dem Zusammenhalt und trägt zur Corporate Identity bei. Für Mannschaftsdienstgrade gibt es als „Heimbetriebe“ vergleichbare Einrichtungen. Diese auch „Kantine“ genannten Mannschaftsheime werden von der Bundeswehr an Dritte verpachtet und von diesen nach den Vorgaben der Pachtverträge zu u. a. Öffnungszeiten und Warenangebot sowie wirtschaftlichen Grundsätzen geführt. Der Grund dafür liegt bzw. lag in der Struktur der Bundeswehr: Die Mannschaftsdienstgrade waren meist Wehrpflichtige und daher nur ein paar Monate am Standort gebunden. Heutzutage sind die meisten Mannschaftsdienstgrade Zeitsoldaten, jedoch in den seltensten Fällen über vier Jahre hinaus, wohingegen die meisten Unteroffiziere und Offiziere eine Dienstzeit von mindestens vier Jahren, bis hin zu 45 Jahren haben.

Einzelnachweise [Bearbeiten]

  1. Beispiel einer OHG Heimsatzung (pdf)