Ombud

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Der Begriff Ombud stammt aus dem skandinavischen Sprachraum und bedeutet Vermittler, Vertreter oder Bevollmächtigter. Anfangs des 19. Jahrhunderts hat sich daraus der Justitie-Ombudsman (schwedisch) abgeleitet, was den Sachverwalter oder Treuhänder der Rechtsprechung darstellt.

Siehe auch: Ombudsmann, Ombudsrat, Schlichter

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