Ordinariat
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Erzbischöfliches Generalvikariat der Erzdiözese Hamburg
Das Bischöfliche Ordinariat ist in der katholischen Kirche die zentrale Behörde, die im Auftrag des lokalen Ordinarius - meistens ist dies der Bischof - das Bistum verwaltet. Das Wort ist abgeleitet von lat. episcopus ordinarius „Diözesanbischof“. Das Ordinariat wird vom Generalvikar geleitet. Daher heißt es vielfach auch Bischöfliches Generalvikariat. Im Kirchenrecht wird die Bezeichnung Diözesankurie verwendet (cann. 469ff. CIC).
Siehe auch [Bearbeiten]
- Erzbischöfliches Ordinariat Freiburg
- Militärordinariat
- Ordinariat für die byzantinischen Gläubigen in Österreich
- Ordinariat für die byzantinischen Gläubigen in Argentinien
- Ordinariat für die byzantinischen Gläubigen in Brasilien
- Ordinariat für die byzantinischen Gläubigen in Frankreich
- Ordinariat für die byzantinischen Gläubigen in Polen
- Ordinariat für die armenischen Gläubigen in Osteuropa
- Ordinariat für die armenischen Gläubigen in Rumänien
- Ordinariat für die armenischen Gläubigen in Griechenland
- Personalordinariat Unserer Lieben Frau von Walsingham
- Personalordinariat Kathedra Petri
- Personalordinariat Unserer Lieben Frau vom Kreuz des Südens