Ortsbürgermeister

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Ortsbürgermeister ist in Rheinland-Pfalz die Bezeichnung für den Bürgermeister einer Ortsgemeinde, die zu einer Verbandsgemeinde (Deutschland) gehört. Der Bürgermeister einer verbandsangehörigen Stadt trägt die Bezeichnung Stadtbürgermeister.

Als Ortsbürgermeister wird in einigen Bundesländern auch der Vorsteher eines Ortsteils bzw. einer Ortschaft einer Kommune bezeichnet. Dieser kann aber auch andere Bezeichnungen, wie z. B. Ortsvorsteher tragen. Er ist in der Regel Vorsitzender des Ortschaftsrats oder Ortsbeirates, also des gewählten Gremiums für die Ortschaft.

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