Otto Mayer

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Wechseln zu: Navigation, Suche
Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Zum gleichnamigen Hoffotografen siehe Otto Mayer (Fotograf)

Otto Mayer (* 29. März 1846 in Fürth; † 8. August 1924 in Hilpertsau, Pfalz) war ein deutscher Hochschullehrer für Verwaltungsrecht und Kirchenrecht.

Inhaltsverzeichnis

Leben und Wirken [Bearbeiten]

Otto Mayer studierte ab 1864 Rechtswissenschaft an der Universität Erlangen und legte dort 1868 sein Examen ab. 1869 folgte die Promotion zum Dr. iur., 1871 das Staatsexamen. Ab 1872 arbeitete er als Rechtsanwalt in Mülhausen (Elsass), wo er sich auf Handelsrecht spezialisierte. 1879 wurde er Präsident der Mülhausener Rechtsanwaltskammer.

1880 zog er nach Straßburg, wo er sich 1881 habilitierte. 1882 erhielt er eine a.o. Professur für Verwaltungsrecht an der Kaiser-Wilhelms-Universität, 1887 dann eine o. Professur. 1902/03 war er ihr Rektor.[1] 1903 wechselte er an die Universität Leipzig. Er lehrte Öffentliches Recht und war 1913/14 Rektor.[1] Im Sommer 1918 wurde er emeritiert.

Vom französischen Verwaltungsrecht ausgehend, war er der Wegbereiter der deutschen Verwaltungsrechtswissenschaft, die einen Höhepunkt in der Kodifikation des allgemeinen Verwaltungsverfahrensrechts 1976 im Verwaltungsverfahrensgesetz erreichte. Die Subordinationstheorie, die von der Abgrenzung des öffentlichen und privaten Rechts handelt, lässt sich auf Mayer zurückführen.

Unter dem Pseudonym Eduard Dupré verfasste Mayer zahlreiche literarische Arbeiten, darunter Nach dem Kriege. Erzählungen eines alten Advokaten (1906).

Ehrungen [Bearbeiten]

Schriften [Bearbeiten]

  • Theorie des französischen Verwaltungsrechts, 1888.
  • Deutsches Verwaltungsrecht, 2 Bände, 3. Aufl., 1924.
  • Sächsisches Staatsrecht, 1909.

Einzelnachweis [Bearbeiten]

  1. a b Mayers Rektoratsreden (HKM)
  2. Wolfgang Eger: Speyerer Straßennamen, Hermann G. Klein Verlag 1985, Randziffer 362

Literatur [Bearbeiten]

Weblinks [Bearbeiten]

 Wikiquote: Otto Mayer – Zitate