PEN-Leiter

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PEN-Leiter, 16mm²

Ein PEN-Leiter (Abk. für protective earth neutral), ist ein Leiter, der zugleich die Funktionen des Schutzleiters (PE) und des Neutralleiters (N) erfüllt. Ein Leiter mit solcher Doppelfunktion ist nur in einem TN-System möglich.

Da der PEN-Leiter Schutzleiter-Funktion hat darf er nicht getrennt von den Außenleitern steckbar und nicht schaltbar sein, auch nicht durch Überstromschutzeinrichtungen. Es ist/sind nur die Phase(n) zu trennen oder eine mechanisch gekoppelte zwei- oder vierpolige Schaltvorrichtung zu verwenden.

In Neuanlagen sind PEN-Leiter seit Mai 1973[1] nur fest verlegt mit einem Leiterquerschnitt von mindestens 10 mm² Kupfer oder 16 mm² Aluminium erlaubt.[2] Die Beschränkung wurde festgelegt, um die Wahrscheinlichkeit eines mechanisch beschädigten unterbrochenen PEN-Leiters gering zu halten.

Eine Unterbrechung des PEN-Leiters hebt nicht nur die Schutzwirkung auf, sondern birgt bei weiterhin verbundenen Außenleitern zusätzliche Gefahren für Stromunfälle. Gehäuse von schadhaften Verbrauchsmitteln der Schutzklasse I, wie Waschmaschinen und Kühlschränke, können die Spannung eines Außenleiters gegen Erde von 230 Volt führen. Durch den unterbrochenen PEN-Leiter kann der vorgesehene Kurzschlussstrom nicht fließen und die Absicherung nicht aus. Dadurch ist für den nächsten Menschen, der diese Geräte berührt, ein lebensgefährlicher elektrischer Schlag möglich. Zusätzlich kann kein Arbeitsstrom fließen und die angeschlossenen Geräte funktionieren nicht. Dadurch kann man fälschlicherweise annehmen, dass keine Spannung vorhanden ist.

Zudem wird bei Unterbrechung des PEN-Leiters der Sternpunkt nicht mehr auf Erdpotential gehalten. Das führt - sofern Verbraucher in Sternschaltung angeschlossen sind, was beim Anschluss von 230V-Geräten immer der Fall ist - dazu, dass ein neuer, durch die Verbraucherwiderstände festgelegter Sternpunkt entsteht. Sofern nicht alle Verbraucher den gleichen Innenwiderstand haben, entsteht somit eine Sternpunktverschiebung. Dadurch können an einem 230V-Verbraucher im Extremfall fast 400V anliegen.

Der PEN-Leiter ist im ganzen Verlauf grün-gelb zu halten und an den Enden dauerhaft blau zu kennzeichnen.[3] Werden bisher blaue, als N-Leiter benutzte Leiter mit ausreichendem Querschnitt als PEN-Leiter weiterverwendet kann dies bei dauerhafter grün-gelber Kennzeichnung an den Enden geschehen. Der PEN-Leiter wird vereinbarungsgemäß nicht als aktiver Leiter bezeichnet.

Der PEN-Leiter ist also nicht mehr in neuen Hausinstallationen oder bei beweglichen Geräten anzuwenden. Angewendet wird er beim heutzutage in D-A-CH beim meist verwendeten TN-C-S-Sytem. Dabei erfolgt die Hauszuleitung durch den Energieversorger im TN-C-System mit PEN. Dieser wird im ersten geeigneten Stromverteilerkasten noch einmal mit dem hauseigenen Hauptpotentialausgleich verbunden (Nullung), dann aufgeteilt in PE-Leiter und N-Leiter und das ganze als TN-S-System weiter geführt. Nachdem diese Aufteilung einmal stattgefunden hat, dürfen im Stromnetz dahinter PE und N keinen Kontakt mehr haben und nicht mehr zum PEN vereinigt werden.

[Bearbeiten] Literatur

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. VDE 0100/5.73 Bestimmungen für das Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V
  2. DIN VDE 0100-540 (VDE 0100-540):2007-06 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 5-54: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Erdungsanlagen, Schutzleiter und Schutzpotentialausgleichsleiter.
  3. DIN VDE 0100-510 (VDE 0100-510):2007-06 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 5-51: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Allgemeine Bestimmungen.
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