Panaschieren

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Dieser Artikel erläutert einen Begriff aus dem Wahlrecht; für den Begriff aus der Botanik siehe Panaschierung.

Unter Panaschieren (frz.: panacher = bunt machen, mischen) versteht man bei einer Wahl das Verteilen mehrerer verfügbarer Stimmen durch den Wähler auf Kandidaten unterschiedlicher Listen. Die Stimmen werden bei der Auszählung anteilsmäßig an die beteiligten Listen verteilt.

Die Möglichkeit zum Panaschieren besteht in der Schweiz bei den Parlamentswahlen der verschiedenen Ebenen und bei Kommunalwahlen in verschiedenen Bundesländern in Deutschland.

Das Abgeben von mehreren Stimmen an einen Kandidaten nennt man Kumulieren oder häufeln.

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