Österreichisches Parlament

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Das österreichische Parlament besteht aus zwei Kammern, dem Nationalrat (183 Abgeordnete) und dem Bundesrat (62 Mitglieder).

Wenn die Gesetzgebungsorgane des Bundes auch verfassungsrechtlich nicht als „das Parlament“ bezeichnet werden, so ist dieser Begriff weit verbreitet und wird von den beiden Kammern auch in der Öffentlichkeitsarbeit gebraucht.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Organisation

Die Gesetzgebungsperiode des Nationalrates beträgt 5 Jahre (bis zur Wahlrechtsreform 2008 betrug sie vier Jahre), dieser wird durch allgemeine Wahlen bestimmt. Der Nationalrat ist die dominierende Kammer in der österreichischen Gesetzgebung, er besitzt praktisch die gesamte legislative Macht. Der Nationalrat hat die Möglichkeit, sich selbst aufzulösen.

Der Bundesrat wird seit 1920 von den einzelnen Landtagen (Parlamente der Bundesländer) entsprechend der Stimmengewichtung beschickt. Der Bundesrat besitzt in den überwiegenden Fällen nur ein suspensives (aufschiebendes) Vetorecht, das durch einen Beharrungsbeschluss des Nationalrates außer Kraft gesetzt werden kann.

Nationalrat und Bundesrat treten zu bestimmten Anlässen als Bundesversammlung zusammen. Deren wichtigste verfassungsrechtliche Kompetenzen besteht in der Angelobung des Bundespräsidenten. Ebenso hat sie die Möglichkeit den Bundespräsidenten vor dem Verfassungsgerichtshof anzuklagen oder eine Volksabstimmung zu seiner Amtsenthebung anzusetzen. Im Übrigen beschließt die Bundesversammlung etwaige Kriegserklärungen. Im Gegensatz zur Schweiz sind National- und Bundesrat jedoch nicht als zwei Kammern eines übergeordneten Verfassungskörpers, der Bundesversammlung, eingerichtet, sondern bilden gemeinsam diese als drittes Organ.

[Bearbeiten] Geschichte

Die Mitwirkung gewählter Abgeordneter an der Gesetzgebung begann in Österreich 1861 mit dem Reichsrat, der 1867 zum Parlament Cisleithaniens wurde und aus Herrenhaus und Abgeordnetenhaus bestand. Seit 1883 tagten sie im heutigen Parlamentsgebäude in Wien, damals k.k. Reichsratsgebäude genannt. Seit 1907 besteht allgemeines Männerwahlrecht, seit 1919 allgemeines Wahlrecht auch für Frauen. 1918 / 1919 folgte dem Reichsrat nach Auflösung Österreich-Ungarns bzw. Cisleithaniens die Provisorische Nationalversammlung für Deutschösterreich, dieser 1919 / 1920 die Konstituierende Nationalversammlung. Sie beschloss 1920 das Bundes-Verfassungsgesetz, auf dem seither das österreichische Parlament beruht. Seine Tätigkeit war 1933–1938 durch die Diktatur des „Ständestaats“ und 1938–1945 durch das nationalsozialistische Regime unterbrochen.

[Bearbeiten] Parlamentsgebäude

Das Parlament tagt im – von Theophil von Hansen errichteten – Parlamentsgebäude an der Ringstraße. Weiters werden zwei Gebäude in der Reichsratsstraße und das Palais Epstein, ebenfalls Ringstraße, vom Parlament genutzt. Die Parlamentsverwaltung ist den drei Nationalratspräsidenten unterstellt.

[Bearbeiten] Literatur

  • Gertrude Aubauer: Hohes Haus, Possen, Pannen, Pointen. Verlag Ueberreuter, 2001, ISBN 3-8000-3804-8
  • Wilhelm F. Czerny, Konrad Atzwanger: Das österreichische Parlament – zum Jubiläum des 100jährigen Bestandes des Parlamentsgebäudes. Verlag der Österreichischen Staatsdruckerei, Wien 1984, ISBN 3-7046-0027-X
  • Gustav Kolmer: Parlament und Verfassung in Österreich. Band 1-8, Wien 1902-1914

[Bearbeiten] Weblinks

 Commons: Österreichisches Parlament – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
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