Parlamentarischer Geschäftsführer
| Fraktion | Erster Geschäftsführer | Weitere Geschäftsführer |
|---|---|---|
| Michael Grosse-Brömer |
Stefan Müller (Parlamentarischer Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe) |
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| Thomas Oppermann |
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| Jörg van Essen |
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| Dagmar Enkelmann |
Karin Binder |
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| Volker Beck |
Jede parlamentarische Fraktion im politischen System Deutschlands hat einen eigenen Parlamentarischen Geschäftsführer. Im Gegensatz zum Bundesgeschäftsführer und zum Generalsekretär einer Partei ist der Wirkungskreis des parlamentarischen Geschäftsführers das Parlament. Dies kann das Parlament des Deutschen Bundestages oder das Parlament des jeweiligen Landtages sein.
Die Parlamentarischen Geschäftsführer können als Manager des Alltagsgeschäftes im Parlament bezeichnet werden.
Die wichtigste Aufgabe der Parlamentarischen Geschäftsführer ist es, die Geschäfte für ihre Fraktionen im Verhältnis zum Bundestag bzw. Landtag und den anderen Fraktionen zu regeln. Sie reichen die Themen ein und kümmern sich um den Ablauf der Parlamentsdebatten. Vor wichtigen Abstimmungen sorgen sie dafür, dass alle Abgeordneten anwesend sind. Sie sind die nächsten Mitarbeiter des jeweiligen Fraktionsvorsitzenden. Darüber hinaus sind sie organisatorisch verantwortlich für die Öffentlichkeitsarbeit und das Personalmanagement ihrer Fraktion.
Sie bereiten innerhalb ihrer Fraktionen und in PGF-Runden untereinander die Sitzungen des Ältestenrates vor, in denen die Tagesordnungen für die jeweils folgende Sitzungswoche festgelegt werden. Die Parlamentarischen Geschäftsführer achten unter anderem auch darauf, dass ihre Fraktionen bei kritischen Abstimmungen im Plenum „stehen“, das heißt, dass die Abgeordneten durch verschiedene Hinweise angehalten werden, auch tatsächlich zum richtigen Zeitpunkt am richtigen Ort zu sein.
Im Deutschen Bundestag sind die Ersten Parlamentarischen Geschäftsführer Mitglied im Ältestenrat und bereiten die Tagesordnung in den sitzungstäglichen Geschäftsführerrunden vor.
In vielen Landtagen wird das Amt des parlamentarischen Geschäftsführers von der jeweiligen Fraktion mit Zulagen zu den gewöhnlichen Diäten vergütet. Dies wird von Medien und anderen scharf kritisiert, zum Beispiel von Ralf Seibicke (Vorsitzender der 'Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder' und Präsident des Landesrechnungshofs Sachsen-Anhalt), von Heinz Fischer-Heidlberger, Präsident des Bayerischen Obersten Rechnungshofs, und vom Verfassungsrechtler Prof. Hans Herbert von Arnim.[6] Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil vom Juli 2000 entschieden, dass ausschließlich die zusätzliche Vergütung von Fraktionsvorsitzenden mit dem Gleichheitsgrundsatz der Abgeordneten im Grundgesetz im Einklang steht.[7]
Das französische Parlament kennt keine entsprechende Funktion. Im angelsächsischen Sprachraum werden sie Whip (Peitsche) genannt, da sie auch für die Disziplin beim Abstimmungsverhalten zuständig sind.
Siehe auch [Bearbeiten]
Weblinks [Bearbeiten]
Einzelnachweise [Bearbeiten]
- ↑ CDU/CSU-Fraktion bei bundestag.de
- ↑ SPD-Fraktion bei bundestag.de
- ↑ FDP-Fraktion bei bundestag.de
- ↑ Fraktion Die Linke bei bundestag.de
- ↑ Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN bei bundestag.de
- ↑ SWR.de 20. September 2010: Landtagsabgeordnete kassieren Millionen Euro verdeckte Zulagen
- ↑ Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 21. Juli 2000 (Az. 2 BvH 3/91): Funktionszulage nur für Fraktionsvorsitzende zulässig