Patientenrecht
Unter Patientenrechten versteht man die Rechte von Patienten gegenüber Ärzten und anderen Heilbehandlern im Gesundheitswesen.
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[Bearbeiten] Rechte
Zu den wichtigsten Rechten gehören
- das Selbstbestimmungsrecht, also das Heilmaßnahmen der Einwilligung des Patienten bedürfen, siehe informierte Einwilligung und Einwilligungsfähigkeit
- das Recht auf sorgfältige Heilbehandlung gemäß dem anerkannten Stand der Wissenschaft (nicht aber eine „Erfolgsgarantie“)
- das Recht auf freie Arztwahl
- das Recht auf freie Krankenhauswahl
- das Recht auf Aufklärung. das ist eine für den Laien verständliche Erklärung des medizinischen Eingriffs, siehe ärztliche Aufklärung. Dies beinhaltet eine richtige Darstellung der Chancen aber auch der Risiken und Nebenwirkungen der geplanten medizinischen Maßnahmen. Es muss jedoch nicht über jedes Detail aufgeklärt werden, sondern es genügt eine Beschreibung im Groben und Ganzen.
- das Recht auf Dokumentation, insbesondere der Diagnose und der Therapie.
- das Recht zur Einsicht in die Patientenakte
- das Recht auf Vertraulichkeit der Behandlung, dass die behandelnden und pflegenden Personen die bei Behandlung und Pflege bekanntgewordenen Informationen und Daten vertraulich behandeln und nicht unbefugt Dritten gegenüber offenbaren (ärztliche Schweigepflicht, § 203 StGB)
- das Recht auf eine Zweitmeinung bei gesetzlicher Krankenversicherung (außer in besonderen Versorgungsformen)
- das Recht den Arzt zu wechseln (eingeschränkt in besonderen Versorgungsformen und bei Zahnersatz)
Die Patientenrechte sollen in Deutschland noch in dieser Legislaturperiode in einem Patientenrechtegesetz gebündelt werden. Inzwischen liegt der Referentenentwurf des Bundesjustiz- und Bundesgesundheitsministeriums vor.[1]
In Deutschland haftet der Arzt bei Verletzung der ärztlichen Sorgfaltspflichten seinem Patienten unter dem Gesichtspunkt der Arzthaftung.
In Österreich gibt es in jedem Bundesland eine unabhängige Patientenvertretung oder Patientenanwaltschaft, die als Serviceeinrichtung für Fragen und Beschwerden zur Verfügung steht und bei Verdacht auf Behandlungsfehler (Kunstfehler) rechtliche Unterstützung bietet. In psychiatrischen Abteilungen haben Betroffene, die gegen ihren Willen untergebracht werden, einen auf Basis des Unterbringungsgesetzes tätigen Patientenanwalt, der sie gegenüber der psychiatrischen Abteilung und im Verfahren nach dem Unterbringungsgesetz vertritt.
In Großbritannien regelt das Gesetz Mental Capacity Act 2005 seit April 2007 diese Fragen.
[Bearbeiten] Zustimmung
Ist der Patient nicht in der Lage, über seine Behandlung zu entscheiden,so ist nach dem Dritten Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts aus dem Jahre 2009 grundsätzlich ein gesetzlicher Betreuer zu bestellen. Dieser hat sich dabei an eine eventuell erstellte Patientenverfügung zu halten. Ansonsten ist der „mutmaßlichen Wille“ des Patienten zu ermitteln. Ist noch kein vorläufiger Betreuer bestellt, kann auch das zuständige Betreuungsgericht einstweilige Anordnungen treffen (auch telefonisch). Bei Notsituationen, die eine sofortige Behandlung erfordern (z. B. nach einem Unfall), entscheidet der Arzt nach dem mutmaßlichen Willen des Patienten, bei anwesenden Angehörigen unter deren Anhörung.
Mit der Problematik der medizinischen Behandlung von betreuten Personen (im Sinne des Betreuungsgesetzes) beschäftigt sich der Artikel Betreuung (deutschlandspezifisch).
In Ausnahmefällen kann die Behandlung auch gegen den Willen des Patienten erfolgen, wenn psychisch Kranke eine Gefahr für sich oder andere darstellen und eine Behandlung außerhalb eines Krankenhauses nicht möglich ist. Diese Zwangsbehandlung ist in Deutschland in Ländergesetzen (PsychKG), in Österreich in einem Bundesgesetz (Unterbringungsgesetz) besonders geregelt.
[Bearbeiten] Siehe auch
Heilbehandlung, Therapie, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Pflegeskandale, Patient-Arzt-Beziehung, Freiheitsentziehung
[Bearbeiten] Literatur
- Arnd T. May: Autonomie und Fremdbestimmung bei medizinischen Entscheidungen für Nichteinwilligungsfähige. Münster 2000, ISBN 3-8258-4915-5.
- Kurt Pfändler: Die Rechte der Patienten. 3. Auflage. Zürich 2007, ISBN 978-3-907955-27-7.
- Achim Seifert: Zur Stärkung der Patientenautonomie in Frankreich. In: FamRZ. 2006, 11.
- Christian Zehenter: Patientenratgeber. 2. Auflage. München 2002, ISBN 3-423-05662-2.
- Klaus Ulsenheimer: Die Entwicklung der Rechtsprechung zur Stärkung der Patientenrecht - brauchen wir eine Patientencharta? In: Festschrift 10 Jahre Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht. Deutscher Anwaltverlag, Bonn 2008, ISBN 978-3-8240-1001-1, S. 121–135.
[Bearbeiten] Weblinks
[Bearbeiten] Einzelnachweise
- ↑ Referenzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und des Bundesministeriums für Gesundheit auf www.bmg.bund.de, PDF (320,85 KB), abgerufen am 14. Februar 2012
- Deutschland
- Patientenrechtegesetz (Referentenentwurf) - HTML (Bundesministerium für Gesundheit)
- Glossar Patientenrechte (Bundesministerium für Gesundheit)
- Patientenrechte in Deutschland (Bundesjustizministerium)
- Österreich
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