Patrilinearität

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Bildnis eines Mannes mit seinen drei Söhnen, Bartholomäus Bruyn der Ältere, Köln um 1530

Patrilinearität (lat. „in der Linie des Vaters“: Väterlinie) oder patrilineare Abstammung bezeichnet die Weitergabe und Vererbung von sozialen Eigenschaften und Eigentum sowie des Familiennamens ausschließlich über die männliche Abstammungslinie von Vätern an Söhne. Die Übertragung von Verwandtschaftsbeziehungen, sozialen Positionen, Ämtern, Ansehen, Privilegien und Besitz von einer Generation an die nächste erfolgt dabei einlinig nach der Abstammung des Mannes.[1] Die Linie der Frau und ihrer Mutter bleibt ohne Bedeutung. Töchter werden in der väterlichen Erbfolge nicht berücksichtigt, denn sie können die Abstammungslinie ihres Vaters nicht eigenständig fortsetzen, ihre Kinder werden zur Familie ihres Ehemannes gezählt und führen dessen Linie weiter.

Eine rein patrilineare Abstammungslinie wird als „Stammlinie“ bezeichnet, sowie als „vaterrechtlich“[2][3] oder als „agnatisch“ (lat. „hinzu-/nachgeboren“), in einer ununterbrochenen männlichen Linie von einem Stammvater herstammend.[4][5]

Patrilinearität ist ein Begriff aus der Familien- und Ethnosoziologie, um die Vorstellungen von Abstammung (Deszendenzregeln) zu untersuchen, vor allem bei indigenen Völkern und Ethnien. Sein direktes Gegenteil ist die Matrilinearität, bei der die Abstammung, Übertragung und Vererbung nur über die Linie der Mütter geregelt wird. Daneben gibt es gemischte Abstammungslinien wie die auch in modernen Gesellschaften übliche beidseitige (bilaterale) Abstammung.

Rund 50 Prozent der weltweit 1300 ethnischen Gesellschaften[6][7] ordnen sich nach patrilinearer Abstammung über die Linie des Mannes, seinen Vater, dessen Vater (Großvater) und so fort. Diese Linie orientiert sich zwar an Blutsverwandtschaft und biologischer Vaterschaft, muss aber nicht immer den Tatsachen entsprechen (siehe Kuckuckskind), vor allem bei nur mündlich überlieferten Vorfahrengenerationen (siehe Herkunftssagen). In fast allen patrilinearen Gruppen und Gesellschaften liegt nach einer Heirat der eheliche Wohnsitz am Ort des Ehemannes, meist bei seinem Vater (siehe Patri-Lokalität).

In der biologischen Archäogenetik (archäologische Vererbungslehre) wurde anhand des „patrilinearen“ Erbgangs des männlichen Y-Geschlechtschromosoms ein menschlicher „Adam des Y-Chromosoms“ errechnet, der vor etwa 75.000 Jahren in Afrika lebte und mit dem alle gegenwärtig lebende Männer biologisch verwandt sind (siehe unten).

Inhaltsverzeichnis

Beschreibung [Bearbeiten]

Bei der patrilinearen Abstammungsfolge einer sozialen Gruppe oder Gesellschaft entscheidet die ausschließlich männliche Linie der Vorfahren eines Menschen über seine Gruppenzugehörigkeiten mit entsprechenden Rechten und Pflichten. Diese Abstammungslinie verläuft aufsteigend über den Vater, dessen Vater (Großvater), wiederum dessen Vater (Urgroßvater) und so weiter zurück. Patrilineare Ahnentafeln beziehen sich mindestens auf den Ur-Urgroßvater väterlicherseits (in der Ahnenforschung der „Altvater“), haben aber oft eine Tiefe von 10 und mehr Vorfahrengenerationen („Stammurgroßeltern“). Dabei ist jeweils entscheidend, ob ein Nachkomme einer legitimen Ehe entstammt (siehe Unehelichkeit) und ob seine Vaterschaft biologisch oder juristisch begründet ist oder war (siehe Adoption).

Der alleinige Bezug auf die väterliche Abstammung bedeutet zwangsläufig, dass die männliche „Stammlinieabsteigend nur über (eheliche) Söhne fortgeführt werden kann – Töchter können ihre eigene väterliche Linie nicht fortsetzen, weil ihre Kinder (Enkel) zur Familie ihres Ehemanns zählen, seinen Familiennamen tragen und seine Abstammungslinie weiterführen, nicht die Linie ihrer Mutter oder deren Vater. Meistens geht sozialer Status und mögliches Eigentum der Ehefrau nach der Heirat an den Ehemann über. Folglich wird es zum Ziel jedes Mannes, innerhalb einer Ehe einen männlichen „Stammhalter“ zu zeugen, der wiederum einen legitimen männlichen Nachkommen zeugt, und so weiter, ansonsten würde sein Zweig des väterlichen „Stammbaums“ enden.

„Eine Tochter erbt kein Land von ihrem Vater, außer wenn sie keine Brüder hat, wenn sie eine Erbtochter (‚Frau-Erbe‘) ist, und auch dann nur auf Lebenszeit.“

Josef Weisweiler: Die Stellung der Frau bei den Kelten  [1938: Seite 227]

Patri-Linearität ist ein soziales Konstrukt, eine gedankliche Vorstellung, die Angehörige einer Gruppe oder Gesellschaft von ihrer Herkunft (Deszendenz) haben. Das geltende Abstammungssystem wirkt als soziale Norm und regelt, wen ein Mensch zu seiner Verwandtschaft zählt und wen nicht, wen er heiraten darf und wen nicht, sowie von wem er erben und an wen er vererben wird.

Die rein patrilineare Vererbungsfolge wird auch als agnatisch (lat. „hinzu-/nachgeboren“) bezeichnet, ein Begriff aus dem alten römischen Recht für Blutsverwandte, die in einer ununterbrochenen männlichen Stammlinie von einem gemeinsamen Stammvater herstammen. Dabei spielt die Übertragung des Familiennamens eine zentrale Rolle. Agnatisch betrachtet, ist ein Sohn nicht mit seinen Schwestern verwandt, auch nicht mit den Schwestern seines Vaters,[8] alle Töchter werden als „kognatisch“ (lat. cognatus „mitgeboren“) eingeordnet und gehören nicht zur agnatischen Linie der Männer. Im Unterschied zur extrem patriarchalisch geprägten Rechtsvorstellung der Römer ist Patrilinearität nicht zwingend mit (gesellschaftlicher) Herrschaft verbunden, für diese kann sie nur eine Grundlage bilden.

Erforschung [Bearbeiten]

Die Ethnosoziologie untersucht Abstammungsregeln in Bezug auf die sich daraus ergebenden Verwandtschaftsbeziehungen, Heiratsregeln und Sozialstrukturen, nur am Rande interessieren dabei tatsächliche biologische Zusammenhänge. Erforscht werden auch die Gründe, warum Gruppen und Gesellschaften mit entschiedener Ausschließlichkeit nur (noch) der patrilinearen Linie der Vaterschaft zu folgen und nicht der offensichtlichen Linie der Mütter oder beiden Linien gleichzeitig. Demgegenüber hat die Hälfte der weltweit erfassten 1300 ethnischen Gesellschaften[6][7] andere Abstammungs- und Vererbungskonzepte entwickelt und folgt der Mütterlinie oder beiden Abstammungslinien, woraus sich andere Verwandtschaftsbeziehungen, Heiratsbräuche und soziale Strukturen ergeben.

Patrilinearität wird auch als „vaterrechtlich“ bezeichnet,[2][3] denn der systematische Ausschluss von Töchtern (und unehelichen Kindern) aus der Abstammungslinie und vom Erbe stellt zusammen mit Erstgeburtsrechten ein „Erbrecht“ dar und ist ein (vorstaatliches) Rechtssystem. Allerdings gehört zu einem Vaterrecht im Sinne von „Patriarchat“ mehr als nur die männliche Abstammungsregelung. Der Begriff „Vaterrecht“ wurde im Jahre 1861 vom Schweizer Rechtshistoriker Johann Jakob Bachofen in seinem Werk Das Mutterrecht eingeführt,[9] wird aber in der aktuellen Forschung wegen seiner Unschärfe vermieden. Außerdem hatte Bachofen den Begriff als Bestandteil seiner 3-stufigen Entwicklungstheorie von menschlichen Gesellschaften entwickelt, die als überholt gilt (siehe Evolutionismus und Multilineare Evolution).

Die Arbeit von Bachoven und anderen „Völkerkundlern“ beschleunigte die wissenschaftliche Entwicklung zur heutigen Ethnologie (Sozialanthropologie), vor allem mit umfangreichen Feldforschungen und Datensammlungen, die bis heute im „Ethnografischen Atlas“ erfasst werden (12/2012: 1300 Ethnien)[6]. In der Ethnologie wurde dann ab 1900 die Ethnosoziologie entwickelt, um die Untersuchung von sozialen Beziehungen in Gesellschaften zu systematisieren.

Verbreitung [Bearbeiten]

Patri-Linearität als alleinige Abstammungsregel befolgen 46 Prozent aller weltweit erfassten Ethnien (1998: 584 von 1267),[7] von diesen wohnen 96 Prozent nach einer Heirat patri-lokal beim Ehemann, dessen Vater, Familie, Clan oder Abstammungsgruppe (Lineage).[10]

Dazu kommen 5 Prozent (63 Ethnien), bei denen Patrilinearität nur bei einem Teil der sozialen Gruppen (Clans) gilt, während andere sich nach der matri-linearen, mütterlichen Abstammungslinie ausrichten (siehe auch Moiety).

Ein praktisches Beispiel verdeutlicht Unterschiede zu rein patrilinearen Gesellschaften:

Das kleine Volk der Ngaing in Papua-Neuguinea folgt einer doppelten, bilinearen Abstammungsregel: In einem Dorf haben die patrilinearen Abstammungsgruppen (Patri-Lineages) eine Tiefe von 3 bis 5 Generationen und bilden Patri-Clans, welche die Grundeinheit der Siedlung ausmachen. Über sie werden die Regeln der Exogamie (wichtig für Heiraten), Landrechte (wichtig für Gartenbau und Jagd) und Ritualrechte (wichtig für Männerkult-Zeremonien) weitergegeben und vererbt. Ähnlich organisiert sind die parallel zu den Männern berechtigten matrilinearen Abstammungsgruppen (Matri-Lineages), die das Totem-Recht auf sich vereinen und damit animistische Schutzgeistfunktionen ausüben. Die Gruppen leben im Siedlungsgebiet verstreut, denn sie befolgen die eheliche Wohnfolgeregel der Patri-Lokalität: Der Wohnsitz eines verheirateten Paares wird beim Ehemann eingerichtet, der bei seinem Vater wohnt. Versammlungen zu gemeinsamen Aktivitäten finden nicht statt.

Entstehung [Bearbeiten]

Bevor soziale Gruppen sich in patrilinear geordneten Großfamilien oder Volksstämmen organisieren können, muss ihnen die Tatsache einer „biologischen Vaterschaft“ bekannt sein, also die Beteiligung von männlichen Lebewesen bei der Zeugung von Nachkommen. Weitergehend müssen sie die menschliche biologische Vaterschaft erkennen, die Tatsache, dass der Mann durch den Geschlechtsakt an der Zeugung neuen Lebens beteiligt ist, das von der Frau etwa neun Monate später zur Welt gebracht wird. Augenfällig ist diese Beteiligung nicht, denn die Empfängnis als Verschmelzung von Spermium und Eizelle kann bei der Befruchtung nicht beobachtet werden, und der zeitliche Zusammenhang zur späteren Geburt ist kaum nachvollziehbar (auch heute noch, siehe Vaterschaftsvermutung).

Die Erkenntnis der biologischen Vaterschaft verbreitete sich durch Viehzucht und Ackerbau in einer Jahrtausende dauernden Entwicklung etwa ab 10.000 v. Chr. im Gefolge der „Neolithischen Revolution“ in verschiedenen Gegenden der Welt. Noch im Jahre 1914 fand der polnische Forscher Bronislaw Malinowski im südpazifischen Melanesien bei den Trobriandern eine Gesellschaft vor, die biologische Vaterschaft nicht kannte.[11] Mit zunehmender Neolithisierung und Ausbreitung des neuen Wissens entwickelten oder übernahmen Gruppen oder ganze Gesellschaften zu verschiedenen Zeiten und aus unterschiedlichen Gründen patrilinear geordnete Formen der sozialen Organisation.

Einlinige (unilineare) Abstammungssysteme wie die Patrilinearität finden sich in vielen nicht-staatenbildenden Gesellschaften und ethnischen Gruppen, in denen es wichtige Güter wie Land und Vieh aufzuteilen und zu vererben gilt [5] (siehe auch Entwicklung von Privateigentum)

Dennoch behielt oder bekam auch die matrilineare Abstammungslinie eine gewisse Bedeutung bei Inzestverboten bezüglich der Paarung eines Sohnes mit engen Verwandten aus seiner Mütterlinie.[12]

Fehlender Vaterschaftsbeweis [Bearbeiten]

Erstmals im Jahre 1926 wurde in Wien durch ein anthropologisches Gutachten ein wissenschaftlicher Nachweis über die Abstammung eines Kindes von einem bestimmten Mann geführt.[13] In der Gegenwart ermöglicht die genetische Analyse eine unwiderlegbare Eindeutigkeit, bis hin zu Abstammungsgutachten während der Schwangerschaft.

Da es für einen Ehemann grundsätzlich kein mit der Geburt des Kindes gleichwertiges äußeres Beweiszeichen seiner Vaterschaft gibt (ähnliches Aussehen ist kein Beweis), bleibt immer die Möglichkeit, dass jemand anders als der Ehemann der biologische Vater des Kindes ist. Dieses grundlegende Problem der Patrilinearität zeigt sich im 2000 Jahre alten römischen Rechtssprichwort Pater semper incertus est: „Der Vater ist immer ungewiss“, er muss das Kind erst förmlich als das Seine anerkennen. Demgegenüber galt und gilt Mater semper certa est: „Die Mutter ist immer sicher“, Mutter ist die Frau, die das Kind geboren hat (steht wörtlich auch seit 1992 im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch in § 1591). Daraus folgte bei den Römern Pater est, quem nuptiae demonstrant: „Vater ist [nur], wer durch die Heirat als solcher erwiesen ist“ (siehe auch Vaterschaft im deutschen Recht).

Die Grundlage fast aller patrilinear geordneten Gruppen und Gesellschaften ist deshalb eine offizielle Vaterschaftsanerkennung von ehelichen Kindern in sozialer und vor allem juristischer Hinsicht. Meist findet diese in den Tagen nach der Geburt statt, manche Gruppen erlauben dem Vater dabei grundsätzlich, das Kind nicht als Eigenes anzunehmen und die Vaterschaft abzulehnen. Das römische Vaterrecht Patria Potestas erlaubte sogar Kindstötung. Mit steigendem sozialen Status spielt die Eindeutigkeit der Abstammung eine immer wichtigere Rolle, entsprechend heftiger werden im Streitfall die Auseinandersetzungen bezüglich der Legitimität von Nachkommen und ihrer (Un-)Ehelichkeit.

Wohnsitz beim Mann als Norm [Bearbeiten]

Hauptartikel: Patrilokalität

In fast allen patrilinearen Gruppen oder Gesellschaften muss eine Ehefrau nach ihrer Heirat ihr Elternhaus verlassen und zum Wohnsitz oder Wohnort ihres Ehemannes, dessen Vater oder dessen Familie umziehen. Diese eheliche Wohnfolge (Residenzregel) wird als Patrilokalität (lat. „am Ort des Vaters“) bezeichnet, oder allgemeiner als Virilokalität („am Ort des Mannes“).

96 Prozent aller Ethnien mit Patri-Linearität praktizieren auch Patri-Lokalität, von allen patri-lokalen Ethnien sind 95 Prozent patri-linear (siehe Verhältnis von Residenz und unilinearer Deszendenz).[10]

Geschlechtervorschriften [Bearbeiten]

In patrilinear geordneten Gesellschaften ist der Vater für den sozialen Status seiner (anerkannten) Kinder verantwortlich, er beansprucht auch ihre Repräsentation nach außen und die Verfügungsgewalt über sie. In Ehen kann dies nicht nur gemeinsame Kinder betreffen, sondern auch seine Kinder von anderen (früheren) Frauen sowie die nicht von ihm abstammenden (früheren) Kinder seiner Ehefrau(en).

Um die Möglichkeit auszuschließen, dass das Kind eines Ehepaares von einem anderen Mann stammt, entwickeln patrilineare Kulturen viele und einschneidende soziale Vorschriften für das geschlechtliche Zusammenleben. Beschränkte Ausgehmöglichkeiten, Verhüllungsvorschriften und die harte Bestrafung im Falle des Fremdgehens sollen Ehefrauen von anderen Sexualkontakten fernhalten. Betroffen von solchen Regeln sind aber direkt oder indirekt auch alle unverheirateten Frauen im empfängnisfähigen Alter. Daraus entwickelt sich eine Geschlechterhierarchie, bei der Frauen aus dem öffentlichen Raum verdrängt werden, bis hin zur Geschlechtertrennung beim familiären Essen.

In vielen alten Rechtssystemen war die Frau dem Mann untergeordnet, zuerst dem Vater, dann dem Ehemann, als Witwe schließlich dem Sohn.

Da Töchter ihre väterliche Abstammungslinie nicht fortsetzen können – ihre Kinder werden zur Familie und Linie des jeweiligen Ehemanns gerechnet – brauchen Männer männliche „Stammhalter“. Aus diesem Zusammenhang folgt die zunehmende Benachteiligung von Töchtern in patrilinearen Gruppen und Gesellschaften. Im Extremfall werden ungewollte Töchter sogar ausgesetzt oder getötet (siehe Patria Potestas und Femizid). Nicht nur sind Töchter von der Weitergabe und Erbschaft von sozialen Eigenschaften und Eigentum ihres Vaters ausgeschlossen – es lohnt auch keine Investition in sie, Aufwand und Aufwendung wären verloren, nachdem die Tochter nach ihrer Heirat zur Familie des Ehemannes umgezogen ist. Das führt dazu, Töchter möglichst frühzeitig zu „verheiraten“, damit der Ehemann ihren weiteren Lebensunterhalt übernimmt und dadurch ihre Familie entlastet.

So lohnt doch ein gewisser Aufwand, um Töchter interessanter für ihre Verheiratung zu machen, damit sie einen möglichst wohlhabenden Ehemann finden, der lebenslang für sie sorgen wird. Daraus folgt in patrilinearen Kulturräumen eine Beschränkung zuerst von Töchtern, schließlich von allen Frauen auf „frauliche“ Eigenschaften und Fertigkeiten, die Männern gefallen (siehe Kulturelle Vorstellung von „Weiblichkeit“).

Eine der ältesten erhaltenen germanischen Rechtssammlungen, die Lex Salica (Salisches Recht) des Merowingerkönigs Chlodwig I. aus dem Jahre 511 n. Chr., schloss Frauen von der Thronfolge aus, selbst wenn keine männlichen Erben existierten. Die Sicherstellung der biologischen Vaterschaft muss als wesentlicher Bestandteil männlicher Erbfolge gesehen werden (siehe auch Männliche Erbfolge und weibliche Keuschheit im Mittelalter).

Verwandtschaftsbeziehungen [Bearbeiten]

Die Untersuchung verschiedener Verwandtschaftsbezeichnungen wurde von der Ethnosoziologie lange Zeit ins Zentrum ihrer Feldforschungen gestellt. Umfangreiche Beschreibungen versuchten, die verschiedenen Verwandtschaftsbeziehungen von ethnischen Gesellschaften zu erklären und zu unterscheiden (siehe Verwandtschaftssysteme nach Murdock). Mittlerweile versteht die Ethnosoziologie das jeweilige Verwandtschaftssystem nur als einen Faktor von mehreren bei der Untersuchung von sozialen Strukturen und der Stellung des Einzelnen darin.

In patrilinearen Gruppen werden Verwandte vor allem danach unterschieden, ob sie von Geschwistern verschiedenen Geschlechts (Kreuzverwandte) oder von Geschwistern gleichen Geschlechts (Parallelverwandte) abstammen. Die Unterscheidung der kollateralen Verwandten (Seitenverwandte) in Kreuz- und Parallelverwandte ist eine der wichtigsten Bedingungen bei der systematischen Einordnung von verwandtschaftlichen Systemen und auch wesentlich zur Bestimmung von Heiratsregeln.

Heiratsregeln [Bearbeiten]

Hauptartikel: Heiratsregel

Die verwandtschaftliche Trennung spielt vor allem bei Eheschließungen eine Rolle, insbesondere bei der Kreuzkusinenheirat, bei der ein Kind der Vaterschwester oder des Mutterbruders geheiratet werden darf. Denn die Söhne werden die Linie des Mannes fortführen, nicht die der Mutter. Es entwickelt sich eine spezielle Ausformung der Ehe, bei der „uneheliche“ Kinder ausgeschlossen werden.

„Vater ist, wer durch die Heirat als solcher erwiesen ist : Pater est, quem nuptiae demonstrant

Altes römisches Rechtssprichwort

Ein praktisches Beispiel zur Verdeutlichung von Kreuz- und Parallelverwandtschaft liefern die Ausschlussregeln für Ehen bei den heutigen afrikanischen Akan-Völkern in Ghana:

  • Innerhalb einer patrilinearen Gruppierung der Akan sind folgende Personen als Sexualpartnerinnen tabu:
    • die Schwester des eigenen Vaters,
    • die Tochter des Bruders des eigenen Vaters
    • die Tochter des Sohnes des Bruders des eigenen Vaters,
    • die Tochter des eigenen Sohnes,
    • sowie alle Frauen, die derselben patrilinearen Gruppierung angehören.

Es entwickeln sich weitreichende Beziehungssysteme, die durch wiederholtes Heiraten über mehrere Generationen zwischen verschiedenen patrilinearen Abstammungsgruppen oder anderen Verwandtschaftsgruppen zu einer dauerhaften Allianz führen, mit festgelegten Heiratsbeziehungen nur untereinander.[14]

Im allgemeinen besteht ein Heiratsverbot mit Angehörigen der eigenen Abstammungsgruppe (Lineage). Spiegelgleich existiert aber auch ein Prinzip der inwärtigen Heirat (Endogamie), nach dem die Mitglieder der Gruppe den Ehepartner aus der meist umfangreicheren Abstammungsgruppe wählen sollen, also aus einem anderen Segment als demjenigen, dem die eigene Lineage angehört.[15]

Siehe auch: Exogamie, Endogamie, Inzesttabu (Blutschande)

Erstgeburtsrechte [Bearbeiten]

Patrilineare Gruppen und Gesellschaften organisieren sich fast immer nach dem Prinzip der männlichen Seniorität: Der erstgeborene (oder) älteste Sohn steht über seinen Geschwistern, auch über älteren Schwestern, er ist der „Stammhalter“. Der Grund für die Bevorzugung des ältesten Sohnes liegt in der längeren Einflussmöglichkeit durch den Vater, in patrilinearen Gesellschaften wird der älteste Sohn gewohnheitsmäßig in die Fertigkeiten und den Beruf des Vaters eingearbeitet und hat dadurch den Vorteil einer längeren Ausbildung.

Der älteste Sohn steht deshalb mit seinem Erstgeburtsrecht oder Ältestenrecht auch in der Erbfolge an erster Stelle (in matrilinearen Clans die letztgeborene Tochter). Patrilineare Gruppen entwickeln teils komplizierte Regelungen bezüglich der Nachfolge, wenn es keinen männlichen Nachkommen gibt (siehe Erbtochter) oder wenn Rechte von Brüdern des Vaters (Onkel) gegen Rechte seiner Söhne stehen.

Idealisierung der Manneskraft [Bearbeiten]

Wegen der fehlenden Offensichtlichkeit der Vaterschaft ist es für patrilinear geordnete Gruppen möglich, sich auf eine sagenhafte, nur mündlich überlieferte Vorfahrengeneration zu beziehen, um daraus abgeleitete Gruppenzugehörigkeiten und Rechte zu konstruieren (Herkunftssagen, siehe auch die biblischen „Erzväter“).

In Kulturen mit einem patrilinearen Abstammungsverständnis wird die Zeugungskraft des Mannes/Vaters oft bedeutungsmäßig überhöht, beispielsweise durch die Wunschvorstellung des Spermas als „männlichen Samen“, obwohl es nicht keimfähig und deshalb nicht mit Pflanzensamen vergleichbar ist. So behaupteten im 5. Jahrhundert v. Chr. die griechischen Philosophen Hippon und Anaxagoras, dass nur der Mann zeugungsfähigen Samen bilde und dass der weibliche Organismus den Keim nur ernähre (siehe Vorgeschichte der Genetik).

Aus der Tatsache, dass die weibliche Seite eine Abstammungsline nicht eigenständig fortführen und soziale Positionen und Eigentum nicht an ihre Kinder übertragen kann (nur an ihren Ehemann), entwickelt sich eine soziale und kulturelle Konzentration auf den Mann und seine „Männlichkeit“, bis hin zur Sichtweise des Androzentrismus, der Männer als Zentrum, Maßstab und Norm versteht und die Frau als Abweichung von dieser Norm (siehe auch Maskulinismus).

Religiöse Vorstellungen [Bearbeiten]

Für alle monotheistischen Religionen (Eingottglaube) und auch für andere Weltanschauungen ist die patrilineare Abstammungslinie ihrer Gottheiten und Geistwesen, ihrer Propheten oder ihrer Priester von entscheidender Bedeutung, im Christentum angefangen beim Stammvater Abraham bis hin zu der Vorstellung eines Gottvaters mit seinem Sohn Gottes.

Im klassischen Judentum war die Erbfolge für Könige oder hochgestellte Persönlichkeiten nahezu ausschließlich männlich. Im Alten Testament erhält der israelitische König David die Zusage ewiger Thronfolge (2 Sam 7,13f), entsprechend wurde der Messias als spätgeborener „Wurzelspross“ der patrilinearen Linie des königlichen Hauses David erhofft (Jes 11,1). Auch im jüdischen religiösen Recht (Halacha) gilt Abraham den volksangehörigen Agnaten als Stammvater. Noch heute vererbt sich patrilinear die Stammeszugehörigkeit als Kohen (Nachfolger des Mosesbruders Aaron) oder als Levite (benannt nach dem Stammvater Levi, siehe auch Levi des Y-Chromosoms). Das gleiche gilt für die Gemeinschaftsidentität als sephardischer oder aschkenasischer Jude. Im Gegensatz dazu gibt im konservativen und im orthodoxen Judentum die Mutter den Status als Jude vor: Jude oder Jüdin ist, wer Kind einer jüdischen Mutter ist.[16] Im Staat Israel gilt als Jude oder Jüdin, wessen Vorfahrinnen bis zu vier Generationen zurück Jüdinnen waren, also in rein mütterlicher Linie bis zur eigenen Ur-Urgroßmutter (in der Ahnenforschung: „Altmutter“).

In einigen Religionen gipfelt die Idealisierung der patrilinearen Zeugungskraft im mythologischen Bild der Kopfgeburt durch männliche Gottheiten (siehe Athens Gründergöttin Athene). Solche und ähnliche Konzepte spiegeln die historische Einvernahme einer fremden Gottheit und ihre Unterwerfung unter ein bestehendes patrilineares Abstammungssystem wider. In monotheistischen Religionen erreicht die Idealisierung der Manneskraft ihren Höhepunkt mit der Vorstellung von einem männlichen „Gott“ als alleinigem Schöpfer von Allem, der meist auch mit einem Absolutheitsanspruch versehen wird und alle anderen Glaubensbekenntnisse und Offenbarungen ausschließt.

Genetischer Adam des Y-Chromosoms [Bearbeiten]

In der Genetik (biologische Vererbungslehre) kann die paternale (väterliche) Abstammungslinie über das Y-Chromosom des Mannes ermittelt werden anhand von Abschnitten der DNA, die ohne Veränderung von Generation zu Generation weitervererbt werden: bei männlichen Lebewesen vom Vater zum Sohn.

Durch die Analyse von Abstammungslinien wird in der Archäogenetik die genetische Geschichte einer Spezies rekonstruiert. Dort bezeichnet „Adam des Y-Chromosoms“ jenen urzeitlichen Mann, der als gemeinsamer Stammvater mit allen gegenwärtigen Männern über eine ununterbrochene Linie ausschließlich männlicher Nachkommen biologisch verwandt ist. Er muss aber nicht unbedingt auch der Vorfahre aller heute lebender Frauen sein, denn die Analyse des Y-Geschlechtschromosoms kann entsprechend nur bei Männern durchgeführt werden.

Der Adam des Y-Chromosoms ist das männliche Gegenstück zur „Mitochondrialen Eva“, der urzeitlich ersten Frau, die mit allen gegenwärtigen Menschen (nicht nur Frauen) durch die ununterbrochene Linie ihrer Nachkommen verwandt ist und von der alle gegenwärtigen menschlichen Mitochondrien (Energiekraftwerke) in unseren Zellen abstammen.

Aktuelle Studien zur inneren molekularen Uhr und zu verschiedenen genetischen Markern (kurze DNA-Abschnitte) legen nahe, dass der errechnete Adam des Y-Chromosoms vor geschätzten 60.000 bis 90.000 Jahren in Afrika gelebt hat, wie auch rund 100.000 Jahre früher die ermittelte Mitochondriale Eva, deren Alter auf 175.000 Jahre geschätzt wird (± 50.000).

Allerdings berechnete eine Studie von 2013 für das Y-Chromosom eines Afroamerikaners („Albert Perry“), dass es sich bereits vor geschätzten 333.000 Jahren von allen anderen Y-Chromosom-Linien abgesondert habe und Ähnlichkeiten mit den Y-Chromosomen einer Gruppe von 11 Männern im afrikanischen Kamerun aufweise.[17][18]

Siehe auch [Bearbeiten]

Weblinks [Bearbeiten]

  • Gabriele Rasuly-Paleczek: Einführung in die Ethno-Soziologie. Universität Wien, 2003, abgerufen am 6. 15 2013 (PDF, 201 Seiten, 1 MB). Rasuly-Paleczek ist Ass.-Professorin am Institut für Kultur- und Sozialanthropologie der Universität Wien.
  • Hans-Rudolf Wicker: Leitfaden für die Einführungsvorlesung in Sozialanthropologie. Universität Bern, 2005, abgerufen am 16. Mai 2013 (PDF, überarbeitete Version, 45 Seiten, 0,5 MB). Wicker ist Professor am Institut für Sozialanthropologie in Bern.

Einzelnachweise [Bearbeiten]

  1. Karl-Heinz Kohl: Ethnologie – die Wissenschaft vom kulturell Fremden: Eine Einführung. 3. neubearbeitete Auflage, C.H.Beck, München 2012, ISBN 978-3-406-46835-3, S. 39f (eingeschränkte Vorschau in der Google Buchsuche, Direktlink zur Seite).
  2. a b Duden online: patrilinear: Zitat: „patrilinear: in der Erbfolge der väterlichen Linie folgend; vaterrechtlich; Gegensatz matrilineal, matrilinear.“ (Abgerufen am 18. Mai 2013).
  3. a b Universal Lexikon: Vaterrecht. In: Bertelsmann: das neue Universal Lexikon. S. 983, Zitat: „Vaterrecht: eine Gesellschaftsordnung, bes. bei Hirtenvölkern, die Erbrecht u. Verwandtschaft des Einzelnen nach seiner Abstammung in väterl. Linie (patrilinear) bestimmt.“ (eingeschränkte Vorschau in der Google Buchsuche, Direktlink zur Seite, abgerufen am 18. Mai 2013).
  4. Gabriele Rasuly-Paleczek: Einführung in die Ethno-Soziologie. Universität Wien 2003, S. 88 (PDF, 201 Seiten, 1 MB, abgerufen am 18. Mai 2013). Rasuly-Paleczek ist Ass.-Professorin am Institut für Kultur- und Sozialanthropologie der Universität Wien.
  5. a b Hans-Rudolf Wicker: Leitfaden für die Einführungsvorlesung in Ethnosoziologie. Universität Bern 2005, S. 11 (PDF, überarbeitete Version, 45 Seiten, 0,5 MB, abgerufen am 18. Mai 2013). Wicker ist Professor am Institut für Sozialanthropologie in Bern.
  6. a b c Der Ethnographic Atlas by George P. Murdock enthält mittlerweile Datensätze zu 1300 Ethnien (Stand Dezember 2012 im InterSciWiki), von denen oft nur Stichproben ausgewertet wurden und werden.
  7. a b c J. Patrick Gray: Ethnographic Atlas Codebook. In: 1998 World Cultures 10(1):86-136. ISSN 1045-0564, S. 18: Tabelle 43.. Descent: Major Type (PDF, 2,3 MB, abgerufen am 18. Mai 2013). 3,6 Prozent der Ethnien waren „Mixed“ (45) und 1,3 Prozent hatten „Missing data“ (17). Gray ist Anthropologie-Professor an der University of Wisconsin-Milwaukee, USA. Zu ähnlichen Verteilungswerten kam Roger M. Keesing: Kin groups and social structure. Holt Rinehart and Winston, New York 1975, S. 25, Tabelle 2. Zitiert in: Gabriele Rasuly-Paleczek: Einf. in die Formen der sozialen Organisation, Teil 2. Institut für Kultur- und Sozialanthropologie, Universität Wien 2011, S. 90, Abb.36 (PDF, 2 MB, abgerufen am 18. Mai 2013).
  8. Gerhard Bott: Die Erfindung der Götter. Essays zur Politischen Theologie. Book on Demand, Norderstedt 2009, ISBN 978-3-8370-3272-7, S. 348 (eingeschränkte Vorschau in der Google Buchsuche, Direktlink zur Seite).
  9. Bachofens Das Mutterrecht von 1861 und seine Rezeption bis heute wird ausführlich dargestellt in: Elke Hartmann: Zur Geschichte der Matriarchatsidee. Antrittsvorlesung, Universität Berlin 2004, S. 5–20 (PDF, 36 Seiten, 0,3 MB, abgerufen am 15. Mai 2013).
  10. a b Hans-Rudolf Wicker: Leitfaden für die Einführungsvorlesung in Ethnosoziologie. Universität Bern 2005, S. 13 (PDF, überarbeitete Version, 45 Seiten, 0,5 MB, abgerufen am 15. Mai 2013).
  11. Dieter Steiner: Soziales i.e.S. Zürich 1998, 5.1.3 Beispiel einer neuzeitlichen Übergangsgesellschaft: Die Trobriand-Insulaner, Zitat: „Dabei war der männliche Zeugungsakt unbekannt und entsprechend wurde ein Kind als nur mit der Mutter verwandt angesehen.“ Steiner ist emirierter Professor für Humanökologie in Zürich. (Abgerufen am 15. Mai 2013).
  12. Eine vertiefende Argumentation zur eigentlich ‚bilinearen‘ Patrilinearität findet sich bei Gerhard Bott: Die Erfindung der Götter. Essays zur Politischen Theologie. Book on Demand, Norderstedt 2009, ISBN 978-3-8370-3272-7, S. 97ff (eingeschränkte Vorschau in der Google Buchsuche, Direktlink zur Seite).
  13. Nationalsozialistische Originalquelle: Otto Reche: Zur Geschichte des biologischen Abstammungsnachweises in Deutschland. In: Volk und Rasse. Bd. 13, 1938. S. 369–375.
  14. Lukas, Schindler, Stockinger: Interaktives Online-Glossar: Ehe, Heirat und Familie. Universität Wien 1997, Allianzsystem (mit ausführlichen Anmerkungen, abgerufen am 16. Mai 2013).
  15. Gabriele Rasuly-Paleczek: Einführung in die Ethno-Soziologie. Universität Wien 2003, S. 102 (PDF, 201 Seiten, 1 MB, abgerufen am 15. Mai 2013).
  16. Ruth Zeifert: Identitätsdilemma: Wenn der Vater Jude ist und die Mutter nicht. In: Jüdische Allgemeine vom 17. August 2006. In: hagalil.com (abgerufen am 17. Mai 2013).
  17. Fernando L. Mendez et al.: An African American Paternal Lineage Adds an Extremely Ancient Root to the Human Y Chromosome Phylogenetic Tree. In: American Journal of Human Genetics. Band 92, Nr. 3, 2013, S. 454–459 (doi:10.1016/j.ajhg.2013.02.002).
  18. Colin Barras: Evolution: Der neue Adam. In: NewScientist.de, 1. November 2012 (abgerufen am 17. Mai 2013).