Patronage

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Dieser Artikel behandelt die Förderung von Personen; zu anderen Bedeutungen der Patronage siehe Patron.

Patronage ist die gezielte Förderung von Menschen durch Personen mit entsprechenden wirtschaftlichen oder politischen Möglichkeiten. Eine solche Person wird in diesem Zusammenhang als Patron bezeichnet, die davon profitierende Person als Klient. Im (normalerweise) positiven Sinn kann damit z. B. die Hilfe beim Aufbau eines Unternehmens oder einer Karriere durch einen Gönner gemeint sein, im (normalerweise) negativen die Vergabe von angesehenen Positionen oder Besitztümern durch Beziehungen. Auch der Schutz vor störenden Einflüssen auf Besitzstände oder gesellschaftliche Stellung durch übergeordnete Personen gilt als Patronage.

Der Begriff ist synonym mit Klientelismus, der von der beschützten Menschengruppe ausgeht. In Österreich wird statt von Patronage meist von Protektion gesprochen.

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