Personalgutachterausschuss
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Der Personalgutachterausschuss überprüfte nach der Gründung der Bundeswehr alle Bewerber für Offiziersstellen vom Oberst aufwärts in einem geheimen Verfahren auf ihre Eignung, um sie dem Verteidigungsministerium zur Einstellung vorzuschlagen.
Der Personalgutachterauschuss wurde 1955 per Gesetz als unabhängiger Ausschuss bestellt und arbeitete bis zum November 1957. Während seiner Tätigkeit wurden 600 Bewerber auf ihre persönliche und damit auch politische Eignung geprüft. 486 wurden für die neue Bundeswehr angenommen.
Die Mitglieder des Ausschusses wurden von der Bundesregierung vorgeschlagen, vom Bundestag ausgewählt und vom Bundespräsidenten berufen. Der Ausschuß war nicht an Weisungen gebunden, gab sich seine Geschäftsordnung selbst und definierte die „Grundsätzlichen Richtlinien für Beurteilung und Auswahl der ehemaligen Offiziere“ selbst. Ablehnungen brauchten nicht begründet werden, eine Einspruchsmöglichkeit gegen eine Entscheidung gab es nicht. Es gab einige wenige allgemeine Ablehnungsgründe. Generale und Obersten der Waffen-SS und Angehörige des ehemaligen Nationalkomitee Freies Deutschland durften nicht eingestellt werden.[1]
Angehörige dieses Gremiums waren 25 Männer und Frauen des zivilen Bereichs aus verschiedenen politischen Richtungen und gesellschaftlichen Institutionen sowie 13 frühere Berufssoldaten der Wehrmacht, die selbst nicht für eine Reaktivierung vorgesehen waren.[2] Darunter waren mit Annedore Leber, Fabian von Schlabrendorff, Philipp Freiherr von Boeselager und Helmuth von Grolman auch vier Überlebende des 20. Juli 1944 bzw. Angehörige von Mitverschwörern.
Der Ausschuss behandelte 553 Bewerbungen von ehemaligen Wehrmachtsoffizieren, die im Dienstgrad eines Obersten oder Generals verwendet werden sollten. 51 wurden abgelehnt, 32 zogen ihre Bewerbung zurück, 470 wurden angenommen.[3] Am 13. Februar 1958 wurde dem Deutschen Bundestag mitgeteilt, dass die personenbezogenen Überprüfungsakten vernichtet wurden, um die Geheimhaltung zu wahren und „Missbrauch“ zu verhindern.
Parallel zum Personalgutachterauschuss wurde im Sommer 1956 der Bundespersonalausschuss gebildet. Er hatte über außerplanmäßige Beförderungen zu entscheiden. Ihm gehören an: der Präsident des Bundesrechnungshofes als Vorsitzender, die Leiter der Personalabteilungen des Innen-, Finanz- und Verteidigungsministeriums sowie drei Berufssoldaten.
Bereits am 2. August 1956 beschloss der Bundespersonalausschuss (Nr. 365/56), dass ehemalige Angehörige der Waffen-SS bis zum Obersturmbannführer (Oberstleutnant) mit ihrem alten Dienstgrad eingestellt werden können.
Einige der Generale bzw. Admirale der Bundeswehr sollen durch die Alliierten als Kriegsverbrecher verurteilt worden sein oder auf alliierten Kriegsverbrecherlisten gestanden haben. Als derartige Anschuldigungen in der Öffentlichkeit auftauchten, wurden von amtlicher Seite keinerlei Recherchen unternommen. Zum Einen führten deutsche Gerichte in den fünfziger Jahren keine NS-Prozesse, zum Anderen bestand der feste Wille, einen „Schlussstrich“ zu ziehen.
Bundestagspräsident Eugen Gerstenmaier (CDU) antwortete 1963 einem Beschwerdeführer:
- „Der Bundestagsausschuß für Verteidigung hat Kenntnisnahme wie Überprüfung der von Ihnen übermittelten Unterlagen mit der Begründung abgelehnt, daß das frühere Verhalten sämtlicher höherer Offiziere der Bundeswehr vor deren Reaktivierung durch einen dafür geschaffenen Personalgutachter-Ausschuß abschließend überprüft worden ist.[4]
Keiner der höheren Offiziere quittierte wegen seiner Vergangenheit später den Dienst. Hans Speidel wurde allerdings auf französische Proteste hin – in seinem Umfeld beim deutschen Militärbefehlshaber Frankreich wurde die Deportation von Pariser Juden nach Auschwitz vorbereitet und Geiseln in Massen erschossen – als Oberbefehlshaber der europäischen Landstreitkräfte der NATO vorzeitig abberufen. Bei einem Staatsbesuch hatte de Gaulle sich geweigert, diesem ehemaligen Wehrmachtsgeneral die Hand zu geben.
Weitere führende Bundeswehroffiziere wurden ebenfalls beschuldigt, von Kriegs- und NS-Verbrechen gewußt bzw. an ihnen mitgewirkt zu haben: Adolf Heusinger, Josef Kammhuber, Friedrich Foertsch, Heinz Trettner, Friedrich Ruge und andere.[5]
Mitte der sechziger Jahre gab die DDR ein „Braunbuch“ heraus, in dem belastendes Dokumentenmaterial über die Wehrmachtsvergangenheit vieler hoher Bundeswehroffiziere veröffentlicht wurde. Dieses Braunbuch wurde in Westdeutschland als Feindbildpropaganda abgetan und seine Dokumente als gefälscht bezeichnet. Eine wissenschaftliche Prüfung wurde nicht vorgenommen.
[Bearbeiten] Einzelnachweise
- ↑ Detlef Bald, Johannes Klotz, Wolfram Wette: Mythos Wehrmacht. Nachkriegsdebatten und Traditionspflege. Berlin 2001, ISBN 3-7466-8072-7, S. 70 ff.
- ↑ Ulrich de Maizière: Die Bundeswehr - Neuschöpfung oder Fortsetzung der Wehrmacht in: R.D. Müller, H.E. Volkmann, (Hrsg. im Auftrag des MGFA): Die Wehrmacht: Mythos und Realität. München, Oldenburg 1999, ISBN 3-486-56383-1, S. 1181.
- ↑ Bald et al., aaO, S. 72.
- ↑ zitiert nach Bald et al., aaO, S. 73.
- ↑ Bald et al., aaO, S. 76.
siehe auch: Himmeroder Denkschrift

