Personengesellschaft
Eine Personengesellschaft entsteht, wenn sich mindestens zwei natürliche und/oder juristische Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes zusammenschließen. Eine Personengesellschaft ist keine juristische Person, kann aber trotzdem Träger von Rechten und Pflichten sein. Die Besteuerung einer Personengesellschaft erfolgt nach dem Transparenzprinzip. Siehe auch Mitunternehmerschaft.
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Haftung [Bearbeiten]
Eine Personengesellschaft ist keine juristische Person, sie verfügt jedoch über eingeschränkte Rechtsfähigkeit, d.h. sie ist eine Gesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen (§ 14 BGB).
Der Gegenbegriff innerhalb der Gesellschaftsformen sind die Kapitalgesellschaften. Im Gegensatz zu einer Kapitalgesellschaft haften Gesellschafter einer Personengesellschaft unbeschränkt, das heißt mit dem Gesellschaftsvermögen und mit ihrem Privatvermögen. Die Ausnahme ist der Kommanditist bei der Kommanditgesellschaft, dessen Haftung auf die im Handelsregister eingetragene Haftungssumme beschränkt ist. Ein Sonderfall stellt die Partnerschaftsgesellschaft dar: Hier findet eine Haftungsbeschränkung für Berufsfehler statt.
Besonders im englischen Rechtsraum gibt es Personengesellschaften, bei denen die Haftung aller Gesellschafter begrenzt ist (etwa die LLP, Limited Liability Partnership).
Länderspezifika [Bearbeiten]
Deutschland [Bearbeiten]
Die typischen Personengesellschaften sind
- die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (sog. GbR/BGB-Gesellschaft). Die GbR ist in § 705 ff. BGB geregelt. Sie ist die Grundform der OHG. Im Unterschied zur GbR erfordert die OHG zwingend den Betrieb eines Handelsgewerbes.[1]
- die Personenhandelsgesellschaften:
- die Offene Handelsgesellschaft (OHG), auch als GmbH & Co. OHG
- die Kommanditgesellschaft (KG), auch als GmbH & Co. KG
- die Partnerschaftsgesellschaft (freie Berufe)
Daneben existieren als Personengesellschaft in Deutschland
- die stille Gesellschaft
- die Partenreederei
- die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)
Personenhandelsgesellschaften sind nach deutschem Handelsrecht die Offene Handelsgesellschaft und die Kommanditgesellschaft. Die Bezeichnung leitet sich daraus her, dass bei der Personenhandelsgesellschaft die Verbindung der einzelnen Personen zu gemeinsamen Handelsgeschäften im Vordergrund steht, während bei den Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaft und GmbH) die Verbindung des Kapitals den rechtlichen Ausgangspunkt bildete.
Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften werden (beispielsweise im Umwandlungsgesetz) als Personengesellschaften bezeichnet.
Personengesellschaften sind nach herrschender Meinung keine juristischen Personen im Sinne des Gesellschaftsrechts. Sie werden aber vom Begriff der juristischen Personen im Sinne des Verfassungsrechts erfasst (vgl. Art. 19 Abs. 3 GG), können also Träger von Grundrechten sein.
Österreich [Bearbeiten]
Zu den typischen Personengesellschaften zählen
- die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR)
- Eingetragene Personengesellschaften § 9 (1) GewO
- die Offene Gesellschaft (OG)
- die Kommanditgesellschaft (KG)
Daneben existiert in Österreich
- die stille Gesellschaft
- die Partenreederei
- die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)
Ehemalige Rechtsformen von Personengesellschaften in Österreich
Schweiz [Bearbeiten]
In der Schweiz gibt es folgende Formen der Personengesellschaft:
Italien [Bearbeiten]
In Italien gibt es
- Società semplice (Einfache Gesellschaft, historisch)
- Società in accomandita semplice (Kommanditgesellschaft)
- Società in nome collettivo (Offene (Handels-)Gesellschaft)
Wie in Deutschland ist die Personengesellschaft auch in Italien keine juristische Person.
Polen [Bearbeiten]
In Polen gibt es
- Spółka cywilna (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
- Spółka jawna (Offene Handelsgesellschaft)
- Spółka komandytowa (Kommanditgesellschaft)
- Spółka partnerska (Partnergesellschaft)
- Spółka komandytowo–akcyjna (Kommanditgesellschaft auf Aktien)
USA [Bearbeiten]
Zu den typischen Personengesellschaften zählen
Weblinks [Bearbeiten]
- Handelsrechts-Änderungsgesetz (Österreich)
- eingetragene Unternehmerin / eingetragener Unternehmer (Österreich)
- Übersicht: Personengesellschaften
- Informationen zur Personengesellschaft
Einzelnachweise [Bearbeiten]
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