Pfandbriefbank

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Eine Pfandbriefbank ist ein deutsches Kreditinstitut, dessen Geschäftsbetrieb das Pfandbriefgeschäft umfasst. Für die Pfandbriefbank in der Schweiz siehe Pfandbriefbank schweizerischer Hypothekarinstitute.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Rechtsfragen

Pfandbriefbanken unterliegen dem im Mai 2005 erlassenen einheitlichen Pfandbriefgesetz (PfandBG), dessen § 1 mit der obigen Legaldefinition für die Pfandbriefbank beginnt. Das Pfandbriefgesetz löste die bisherigen Spezialgesetze (Hypothekenbankgesetz, Schiffsbankgesetz und Gesetz über die Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen öffentlich-rechtlicher Kreditanstalten) ab.

Was unter Pfandbriefgeschäft zu verstehen ist, wird im Anschluss an die Legaldefinition geregelt:

  • die Ausgabe gedeckter Schuldverschreibungen auf Grund erworbener Hypotheken (Hypothekenpfandbriefe),
  • die Ausgabe gedeckter Schuldverschreibungen auf Grund erworbener Forderungen gegen staatliche Stellen unter der Bezeichnung Kommunalschuldverschreibungen, Kommunalobligationen oder Öffentliche Pfandbriefe,
  • die Ausgabe gedeckter Schuldverschreibungen auf Grund erworbener Schiffshypotheken unter der Bezeichnung Schiffspfandbriefe oder
  • die Ausgabe gedeckter Schuldverschreibungen auf Grund erworbener Registerpfandrechte nach § 1 des Gesetzes über Rechte an Luftfahrzeugen oder ausländischer Flugzeughypotheken unter der Bezeichnung Flugzeugpfandbriefe.

Die Gründung einer Pfandbriefbank erfordert eine von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verliehene Erlaubnis zur Emission von Pfandbriefen nach § 2 Abs. 1 PfandBG in Verbindung mit § 32 KWG.

Pfandbriefbanken sind zur Führung eines Deckungsregisters verpflichtet (§ 5 PfandBG), das durch einen Treuhänder zu überwachen ist (§ 8 PfandBG). Das Deckungsregister enthält die Deckungswerte (§§ 12 ff. PfandBG), also jene Vermögenswerte, die das PfandBG im Einzelnen zur Deckung der Pfandbriefe zulässt.

[Bearbeiten] Verbandstätigkeit

41 deutsche Pfandbriefemittenten[1] haben sich im Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp), bis Juli 2005 Verband deutscher Hypothekenbanken (VDH) genannt, zusammengeschlossen.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Weblinks

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. VDP, Mitgliedsinstitute
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