Pflegedienstleitung
Pflegedienstleitung (PDL) ist eine nicht gesetzlich geschützte Weiterbildungs- bzw. Berufsbezeichnung/Funktionsbezeichnung. Man bezeichnet gemeinhin die Person, der die Leitung des Pflegedienstes als Aufgabengebiet zugeordnet ist als "PDL". Die Pflegedienstleitung trägt folglich die Verantwortung für den Pflegedienst und führt diesen. Die Pflegedienstleitung ist in der Regel eine einzelne Pflegefachkraft, kann aber auch ein Leitungsgremium aus mehreren fachlich qualifizierten Personen sein. Funktional ist die Pflegedienstleitung in vielen betrieblichen Organisationen dem mittleren Management zuzuordnen. In großen Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen wird der Pflegedienstleiter auch als Pflegedirektor bezeichnet und ist Mitglied der Geschäftsleitung. Alternativ gibt es drei hierarchische Stufen (mittleres, höheres und Top Management) von Stations-/Bereichsleitung über Klinik-/höhere Bereichsleitung bis Geschäftsführung/Direktion. Die Pflegedienstleitung ist in der Regel direkt der Einrichtungsleitung bzw. der Geschäftsführung unterstellt und hat die disziplinarische und fachliche Aufsicht über das Pflegepersonal, also über die Pflegefach- und Pflegehilfskräfte, sowie über die Bundesfreiwilligendienstleistende ("Bufdis"), Praktikanten im Freiwilligen Sozialen Jahr und aller anderen Mitarbeiter im Pflegedienst.
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Aufgaben einer Pflegedienstleitung[Bearbeiten]
Pflegedienstleiter leiten den Pflegedienst einer einzelnen Pflegestation, einer Funktionseinheit oder eines gesamten Krankenhauses. Sie können aber auch in Altenpflegeheimen, einer Einrichtung für Tagespflege, einem ambulanten Pflegedienst oder anderen Pflegeeinrichtungen tätig sein. Sie verantworten die gesamte Personalplanung und -steuerung ihres Pflegebereichs. Dazu gehören die Personalbedarfsplanung und Personalförderung. Sie wählen Mitarbeiter aus, stellen sie ein, beurteilen und fördern sie. Nicht überall übt die PDL selbständig Personaleinstellungen beziehungsweise -entlassungen aus, sie sind jedoch an diesen Entscheidungen in der Regel maßgeblich beteiligt. Auch die letztliche Koordination der internen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen und mit den externen Bildungsträgern, etwa der (Kinder-)Krankenpflegeschule, obliegt dem Pflegedienstleiter. Daneben gehört es zu ihren Aufgaben, Dienstpläne, Dienstanweisungen und Arbeitsanordnungen für den Pflegedienst zu erstellen. Sie ist gegenüber den direkt ihr unterstellten Mitarbeitenden weisungsbefugt. Regelmäßig übt sie eine inhaltliche Fachaufsicht und eine organisatorische Disziplinaraufsicht im Auftrag des jeweiligen Arbeitgebers, beispielsweise des Trägers eines Krankenhauses, ambulanten Dienstes oder Altenpflegeheims, aus.
Neben personalwirtschaftlichen Aufgaben sind Pflegedienstleiter bei der Qualitätssicherung sowie der Kontrolle der Finanzen beteiligt. Im Rahmen der Qualitätssicherung entwickeln sie Pflegekonzepte, setzen Pflegemodelle um und konzipieren Maßnahmen des Qualitätsmanagements. Im Bereich Finanzen und Controlling rechnen sie zum Beispiel Pflegesätze mit den Krankenkassen ab. Darüber hinaus stellen sie Haushaltspläne auf, schreiben Jahresberichte und überwachen das Budget. Sie wirken nach Möglichkeit auch bei der Öffentlichkeitsarbeit ihrer Einrichtung mit.
Der Aufgabenbereich der PDL umfasst üblicherweise Kontakte mit den Patienten, ihren Angehörigen, Kunden, Bewohnern, Klienten oder Mitarbeitern, die Zusammenarbeit mit anderen Arbeitsbereichen des Arbeitgebers und die Kooperation mit anderen externen Dienstleistern, beispielsweise Apotheken, Essen auf Rädern, Ärzten und Therapeuten. Pflegedienstleiter werden zur Unterstützung in der Pflege mit eingebunden, damit im Krankheitsfall von Mitarbeitern oder bei Fachkräftemangel, die Sicherstellung der Vorsorgung zu gewährleisten
Weiterbildung zur PDL[Bearbeiten]
Eine bundeseinheitliche Weiterbildung für diese Berufsbezeichnung gibt es in Deutschland nicht. Die Berufsbezeichnung beziehungsweise der Titel Pflegedienstleiter oder Pflegedirektor ist gesetzlich nicht geschützt, das heißt jeder Weiterbildungsträger in Deutschland kann eine Weiterbildung zur PDL anbieten. Es gibt allerdings in Niedersachsen (beispielsweise Weiterbildung mit über 3000 Stunden bei der DAA Hannover) und Hessen den Abschluss des staatlich geprüften Pflegedienstleiter, also eine staatliche Anerkennung. Nach der gültigen Fassung des Pflegeversicherungsgesetzes soll eine Weiterbildung der Verantwortlichen Pflegefachkraft einem Stundenumfang von mindestens 460 Stunden umfassen. Die Inhalte der Weiterbildung und das Anforderungsprofil bleibt jedem Weiterbildungsträger selbst überlassen. Voraussetzung zur Zulassung zu einer Weiterbildung ist üblicherweise eine abgeschlossene Ausbildung beziehungsweise ein Examen als Gesundheits- und Krankenpfleger und/oder Altenpfleger sowie eine mehrjährige Berufserfahrung in der Pflege oder als Fachkraft zur Leitung einer Funktionseinheit. Allerdings schreibt der Gesetzgeber keine Prüfung über das erlernte Fachwissen vor, so dass eine qualitative Beurteilung der Weiterbildungsangebote schwer möglich ist.
Studium[Bearbeiten]
Weil es in Deutschland keine bundeseinheitliche Weiterbildung für die Tätigkeit einer PDL gibt, bevorzugen die meisten Arbeitgeber inzwischen nur noch Bewerber, die ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium in Pflegemanagement nachweisen können. Verschiedene Berufsverbände, insbesondere der Deutsche Pflegerat, streben seit Jahren ein verpflichtendes akademisches Hochschulstudium für die komplexe Tätigkeit einer Pflegedienstleitung an.
Qualifikationsprofil[Bearbeiten]
Im Jahre 2001 hatten etwa 50 Prozent aller PDL eine Weiterbildung absolviert, 16 Prozent wiesen ein abgeschlossenes Studium vor. Unter diesen 16 Prozent waren allerdings nicht alle Führungskräfte Absolventen des Studiengangs Pflegemanagement, sondern stammten aus Bereichen wie beispielsweise der Pflegepädagogik oder der Betriebswirtschaftslehre. Die Situation in den neuen Bundesländern unterscheidet sich von der in den alten Bundesländern, da in der DDR bereits seit Jahrzehnten existierende Studiengänge für die Qualifizierung von Pflegekräften für einen höheren Anteil akademisch gebildeter PDLs sorgten. In 6,2 Prozent der untersuchten Krankenhäuser wurde keine PDL eingesetzt.[1]
Geschlechterverteilung[Bearbeiten]
Innerhalb der Pflege, in Karriereverläufe von Frauen und Männern in der Altenpflege eine sozialpsychologische und systemtheoretische Analyse am Beispiel der Altenpflege dargestellt, sind etwa 85 Prozent der Beschäftigten weiblich. Etwa 60 Prozent der Führungspositionen von Männern besetzt. Die männlichen Pflegekräfte profitierten dabei insbesondere von den auch in den Frauendomänen typischen karriereverhindernden Faktoren für Frauen, beispielsweise die durch die Kinderbetreuung entstehenden Auszeiten oder den überproportionalen Anteil von Frauen in Teilzeitarbeitsverhältnissen.[2]
Verdienst[Bearbeiten]
Das Gehalt einer PDL liegt in Deutschland durchschnittlich bei etwa 3100 € bis 3800 € brutto. Je nach Größe der jeweiligen Einrichtung gibt es aber enorme Gehaltsspannen. Pflegedienstleiter in größeren Krankenhäusern ab 1000 Betten, haben oft eine Personalverantwortung von mehreren hundert Pflegekräften. Bei einer verantwortlichen Tätigkeit in dieser Größenordnung werden die Gehälter außer Tarif verhandelt.Zwischen männlichen und weiblichen Führungskräften gibt es keinen signifikanten Unterschied in der Bezahlung.
Es gibt weder im ambulanten noch im stationären bzw. klinischen Bereich eindeutige Vorgaben, wie eine Pflegedienstleitung vergütet oder eingruppiert wird. Dies liegt einmal an den unterschiedlichen Unternehmen und deren Kostensätzen, zum Anderen an unterschiedlichen bestehenden oder nicht bestehenden Tarifverträgen, zudem an der nicht einheitlich geregelten Bedeutung des Begriffes (von Stationsleitung über Bereichsleitung und Klinikleitung bis Direktion) und weiterhin an verschiedenen Faktoren, die zur Eingruppierung zugrunde gelegt werden (Größe des Unternehmens, Aufgaben- und Verantwortungsbereiche sowie Anzahl unterstellter Mitarbeiter, hierarchische Struktur des Unternehmens, Qualifikation, Erfahrung, etc.). Aufgrund von Erfahrungen und Vergleichen zeigt es sich als relativ übliche Praxis, dass im TVÖD in Kliniken Stellvertretende Stationspflegeleitungen mit 9a oder b, Stationspflegeleitungen mit 9c oder d, Bereichsleitungen (z.B. über mehrere/4-5 Stationen oder Funktionsbereiche oder Hausleitung bei ca 60 VK-Stellen) mit 10a und Bereichsleitungen oder Klinikpflegeleitungen (mit ca. 10-15 Bereichen/Stationen und ca 100 VK-Stellen und mehr) bei 11a und Pflegedienstleitungen mit mehr Bereichen und Verantwortung oder unterstellten Mitarbeitern bei 12a oder außertariflich eingruppiert werden. Die Vergütung von Pflegedirektionen bzw. pflegerische Geschäftsführung wird je nach Verantwortung außertariflich vereinbart. In der Entgeltordnung zum TVÖD bzw. TVL werden konkretere Rahmenbedingungen zur Eingruppierung leitender Pflegepersonen beschrieben.
Literatur[Bearbeiten]
- Barbara E. Gertz: Die Pflegedienstleitung: Ein Leitfaden für das praktische Management. Huber Hans 2002, ISBN 3-456-83809-3
- Entgeltordnung zum TV-L, Anlage A zum TV-L
- Simone Pies, Alexa A. Becker: Staatsbürger-, Berufs- und Gesetzeskunde: Kompakte Darstellung der Fachgebiete unter Berücksichtigung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Pflegeberufe. Elsevier, Urban & Fischer Verlag 2004, ISBN 3-437-26156-8
- Thorsten Siefarth: Arbeits-, Dienst- und Berufsrecht im Pflegeunternehmen. Für Mitarbeiter/-innen und Führungskräfte. Quidditas, Petershausen 2013, ISBN 978-3-944589-00-8. (Zwei Bände)
Einzelnachweise[Bearbeiten]
- ↑ Ute Bader, Frank Haastert: Das Berufs- und Qualifikationsprofil der Pflegedienstleitungen in Berlin, Brandenburg und Baden-Württemberg. Diplomarbeit an der Fachhochschule Osnabrück.- Fachbereich Wirtschaft. Grin-Verlag, 2007, ISBN 978-3-638-71593-5
- ↑ Manfred Borutta, Christiane Giesler: Karriereverläufe von Frauen und Männern in der Altenpflege eine sozialpsychologische und systemtheoretische Analyse, DUV 2006, Seiten 167-168, ISBN 3-8350-6029-5