Phöbuskartell

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Das Phöbuskartell bezeichnet ein Gebiets-, Normen- und Typenkartell, das nachweislich im Zeitraum zwischen 1924 und 1941 bestand und aus den international führenden Glühlampenherstellern zu dieser Zeit zusammengesetzt war (eine Aufzählung einiger Mitglieder siehe unten).

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Regulierungen durch das Kartell

Das Kartell einigte sich 1924 darauf, die Brenndauer einer Glühlampe auf 1000 Stunden festzulegen[1]. Technisch wären bereits zu diesem Zeitpunkt Birnen mit einer doppelt so großen Lebensdauer möglich gewesen, jedoch wären diese nicht so gewinnbringend gewesen. Neben dieser Normung und Typisierung teilten die Teilnehmer des Kartells den weltweiten Markt in Untermärkte auf, die lokal begrenzt waren (Gebietskartell). Jedem der Teilnehmer wurde ein so genannter „Heimmarkt“ zugestanden, in denen er, ohne die Konkurrenz der anderen Teilnehmer befürchten zu müssen, seine Produkte vertreiben konnte. Dies war besonders effektiv, da die Teilnehmer des Phöbuskartells auf dem Weltmarkt zu dieser Zeit einen Marktanteil von über 80 % besaßen. So konnte jeder der Teilnehmer des Kartells fast ohne nennenswerte Konkurrenz seine Produkte verkaufen, weshalb er die Preise auch fast nach Belieben ansetzen konnte – es gab kaum Alternativen zum Phöbuskartell.

[Bearbeiten] Auflösung

Nach seiner Aufdeckung im Jahre 1941 verschwand das Kartell offiziell. Es existieren Meinungen, das Kartell habe bis in die 1990er Jahre weiterexistiert oder bestehe sogar heute noch. Für diese These gibt es jedoch weder einen Beweis noch einen klaren Gegenbeweis. Das ergibt sich auch daraus, dass die Dimensionierung von Glühlampen einen Kompromiss zwischen Lebensdauer und Lichtausbeute erfordert - mit steigender Effizienz sinkt die Lebensdauer stark ab (und umgekehrt). Es ist daher durchaus sinnvoll, sich auf eine Art Standard hinsichtlich hoher Lichtausbeute (und damit zwangsläufig geringer Lebensdauer) zu einigen, um Produkte vergleichbar und bei sinkenden Herstellungskosten energieeffizienter zu machen.
Heute werben Glühlampenhersteller um ihre Produkte sowohl mit erhöhter Lebensdauer als auch mit erhöhter Effizienz.

[Bearbeiten] Rechtslage

Nach heutiger Rechtslage gilt das Kartell als Gebietskartell, das ausnahmslos verboten ist (siehe Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Das Bundeskartellamt begründet das Verbot einerseits durch das generelle Verbot von Kartellen. Dieses kann nur in einigen Ausnahmefällen auf eine Prüfung der möglichen Kartellteilnehmer hin und nach Anhörung aller Beteiligten genehmigt werden. Das Gebietskartell selber ist in jedem Falle illegal, da

  • Unternehmen das Recht haben, auf jedem beliebigen Markte einzusteigen, dieses Recht würde durch die Einführung des Kartelles beschränkt
  • die anderen Marktteilnehmer in Nachteil geraten, da sie nach wie vor mit allen anderen Teilnehmern konkurrieren müssen
  • überhöhte Preise auf den neu entstandenen Untermärkten zu befürchten sind.

[Bearbeiten] Mitglieder des Phoebuskartelles

Am Phoebuskartell waren alle großen internationalen Hersteller von Glühlampen beteiligt, beispielsweise:

[Bearbeiten] Quellen

  1. http://blogs.taz.de/hausmeisterblog/2007/02/06/das-gluehbirnenkartell Ausführliche Hintergrundinformationen in der zweiten Hälfte des Artikels.

[Bearbeiten] Weblinks

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