Affäre

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Eine Affäre bezeichnet zum einen eine besondere, oft unangenehme oder skandalöse Angelegenheit oder einen peinlichen Vorfall. Zum anderen wird mit dem Begriff eine Liebschaft, ein Liebesabenteuer oder eine spezielle Liebesbeziehung beschrieben.

Das Wort wurde im 17. Jahrhundert aus dem französischen affaire, einer Zusammenrückung aus frz. (avoir) à faire („zu tun (haben)“) entlehnt.[1] Daher stammt auch die heute im Deutschen seltene Schreibung Affaire. Die Redensart „sich aus der Affäre ziehen“ gibt das französische „se tirer d'affaire“ wieder. Die Wortbedeutung ist zunächst nur „Angelegenheit“, dann wird Affäre ein Euphemismus für „Liebschaft“, besonders für diejenigen, die als skandalträchtig empfunden werden. Heute wird Affäre vorwiegend zur Kennzeichnung einer skandalösen Angelegenheit in Politik und Wirtschaft gebraucht.[2]

Affäre findet sich − ebenso wie Skandal − als Wortbestandteil in zahlreichen Zusammensetzungen, die einzelne als unangebracht bis skandalös beurteilte Angelegenheiten kennzeichnen (vgl. Skandale und Affären).

[Bearbeiten] Einzelnachweise und Fußnoten

  1. Kluge Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache, 24. Auflage, 2002
  2. Wortbedeutung und heutige Verwendung nach Kluge Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache, 24. Auflage, 2002
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