Bericht (Verwaltung)
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In der Öffentlichen Verwaltung wird mit dem Begriff des Berichts die Mitteilung von einer nachgeordneten an eine vorgesetzte Behörde bezeichnet. In der Gegenrichtung, das heißt von der vorgesetzten an die nachgeordnete Behörde wird die Mitteilung als Erlass bezeichnet.
Die sogenannten Polizeiberichte sind Pressemitteilungen, die der Veröffentlichung dienen. Im polizeilichen Alltag wird die Thematik unter dem Begriff Melde- und Berichtswesen behandelt.
Im Staatsrecht mancher schweizerischer Kantone bezeichnet Bericht den Kommentar, der eine von der Exekutive zuhanden der Legislative verabschiedete Vorlage begleitet. In anderen Kantonen kennt man hierfür die Begriffe Botschaft, Ratschlag, Vortrag oder Weisung.