Porajmos

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Zigeuner im Lager Belzec, 1940
Zigeuner im Lager Belzec, 1940

Als Porajmos (auch Porrajmos, deutsch: „das Verschlingen“) wird mit einem Romanes-Wort der Völkermord der Nationalsozialisten an Roma und Sinti bezeichnet.


Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Überblick

Die nationalsozialistische Bekämpfung der "Zigeuner" "aus dem Wesen dieser Rasse" mündete nicht anders als die in gleicher Weise rassistisch motivierte nationalsozialistische "Judenpolitik" gezielt in den Völkermord. Porajmos und Holocaust stehen nach der Motivation der Täter, nach dem Ablauf der Ereignisse und nach den Methoden und Ergebnissen ihrer Realisierung nebeneinander. "Die Verfolgung der Sinti und Roma (gehört) in den Zusammenhang des Holocaust" (Wolfgang Benz).[1]

Der Völkermord an Sinti und Roma ist weit weniger gründlich erforscht als die Shoa. Den Massenmorden seit Kriegsbeginn ging eine flächendeckende Unterdrückungspolitik voraus, an der in hohem Maße die unteren Ebenen von Polizei und Administration beteiligt waren. Ab 1937 internierten lokale Behörden Roma und Sinti im Deutschen Reich in zahlreichen Orten in besonderen „Zigeunerlagern“. Die 1937 begonnene zentral organisierte Erfassung der Minderheit, die die Voraussetzung der späteren Deportationen in das Vernichtungslager KZ Auschwitz-Birkenau darstellte, vollzog sich in enger Kooperation mit kommunalen und regionalen Instanzen, mit protestantischen und katholischen Kirchengemeinden und mit Unterstützern und Zuarbeitern aus der Sozialarbeit und aus der Heimatforschung. Auch hier also gab es ein erhebliches Mitwirken der unteren administrativen Ebene sowie von nichtstaatlichen gesellschaftlichen Akteuren.[2].

Die Massenmorde geschahen wie die an den Juden ganz überwiegend in Osteuropa, seltener in besonderen Vernichtungslagern. Sie begannen regional zu unterschiedlichen Zeitpunkten und wurden verschieden intensiv durchgeführt. Seit Kriegsbeginn wurden „Zigeuner“ in den von der Wehrmacht besetzten Gebieten Opfer der Mordaktionen der Einsatzgruppen. Während Roma in einigen Ländern mit Beteiligung der dortigen Regierungen fast vollständig ausgerottet wurden, wurden sie anderswo noch jahrelang zu Zwangsarbeit herangezogen. Ein großer Teil der deutschen, französischen, böhmischen und niederländischen Sinti und Roma wurde ab Ende Februar 1943 in das KZ Auschwitz-Birkenau deportiert. Sie waren in einem zynisch als "Zigeunerfamilienlager" bezeichneten separaten Bereich untergebracht, in dem die meisten von ihnen innerhalb weniger Monate an den Haft- und Arbeitsbedingungen starben. Die Überlebenden wurden 1944 durch Gas erstickt, soweit sie nicht zur Sklavenarbeit in andere Konzentrationslager verlegt wurden. Die Transporte dorthin und die Lagerbedingungen dort bedeuteten ebenfalls für viele von ihnen den Tod.

Die Gemeinschaften der Roma in Osteuropa waren nicht so gut organisiert wie die jüdischen Gemeinden, so dass sie ihre Verluste in der NS-Zeit nicht exakt bestimmen und festhalten konnten. Hinzu kam ihre fortlaufende Diskriminierung nach 1945 und die fehlende einheitliche Interessenvertretung, was die erforderlichen Ermittlungen erschwerte. Die Opferzahlen sind durch die späte und mangelnde Erforschung sowie unvollständige Dokumentation bisher nicht zuverlässig feststellbar. Schätzungen sprechen von mindestens 100.000 Opfern rekonstruierbarer Mordaktionen und rechnen mit einer hohen Dunkelziffer. In öffentlichen Darstellungen wird oft die Zahl 500.000 genannt. Dem liegt eine Angabe in einer Rede des Bundespräsidenten Roman Herzog zugrunde. Im Wissenschaftsdiskurs ist diese Zahl umstritten.[3].

Neben Sinti und Roma waren auch als "nach Zigeunerart umherziehende Landfahrer" bzw. als "Nichtzigeuner" und "deutschblütig" kategorisierte Jenische von der Politik der "Asozialenbekämpfung" und der "vorbeugenden Verbrechensbekämpfung" betroffen. Auch wenn die Rassenpolitik der Nationalsozialisten spätestens seit 1938 auf die Exklusion und im weiteren Verlauf auf die Vernichtung der Roma und Sinti gerichtet war, ist davon auszugehen, daß eine unbekannte Anzahl von Menschen, die sich nicht als "Zigeuner" verstanden, darunter mutmaßlich auch Jenische, entgegen ihrem Selbstverständnis individuell als "Zigeunermischlinge" eingestuft und ebenfalls deportiert wurde. Als Gruppe waren Jenische dem Versuch einer kollektiven Vernichtung nicht ausgesetzt.[4]

[Bearbeiten] Ältere Formen mehrheitsgesellschaftlichen Umgangs mit "Zigeunern"

Der Antiziganismus hat in Europa eine lange Tradition. Spätestens seit dem 16. Jahrhundert unterlagen die als "Heiden", „Zigeuner“ oder "Ägypter" Bezeichneten wie die gesamte Armutspopulation außerhalb der Untertanenverbände einem rigiden rechtlichen, ökonomischen und gesellschaftlichen Ausschluss. Sie waren grundsätzlich rechtlos, nirgendwo aufenthaltsberechtigt und also zur Dauermigration gezwungen, auf Nischenerwerbsweisen verwiesen und als "herrenloses Gesindel" stigmatisiert. Auch als sich im 19. Jahrhundert Niederlassungsmöglichkeiten durch die Reform des Niederlassungsrechts ergaben, wurden sie doch häufig weiterhin von Ort zu Ort abgeschoben. Nach einer Niederlassung blieben sie in der Regel in städtischen oder dörflichen Peripheriequartieren ausgegrenzt und isoliert von der Mehrheitsbevölkerung. Seit dem ausgehenden 19. Jahrhundert wurden sie als "asozial" stigmatisiert.

[Bearbeiten] Zur jüngeren Vorgeschichte des nationalsozialistischen Antiziganismus

Eine hervorgehobene Maßnahme staatlich-zentraler Vereinheitlichung der Verfolgungsmaßnahmen bildeten 1906 die "Anweisungen zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens", die sich sowohl gegen Sinti und Roma wie auch gegen jenische "Landfahrer" richteten, soweit sie nicht ortsfest lebten. 1924 wurden sie erneuert.

Das seit 1899 bestehende bayerische Amt für Zigeunerangelegenheiten in München wurde in der Weimarer Republik 1929 zur Zentrale zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens umgeformt und kooperierte fortan eng mit einer entsprechenden Behörde in Wien. Dieses Amt ermächtigte die Polizei, Roma und Sinti ohne feste Arbeitsstelle zu Zwangsarbeit zu verpflichten.

Am 16. Juli 1926 wurde im Freistaat Bayern das "Gesetz zur Bekämpfung von Zigeunern, Landfahrern und Arbeitsscheuen" verabschiedet.[5] Ausführungsbestimmungen und zeitgenössische Fachkommentare belegen seine kriminalpräventive Funktion, d. h. die genannten Fallgruppen galten als per se kriminell. Die Unterscheidung zwischen "Zigeunern" und "Landfahrern" beruhte auf einem rassistischen und völkischen Grundverständnis, ein in der Normierung neues Element: "Die Rassenkunde gibt darüber Aufschluß, wer als Zigeuner anzusehen ist."[6] Ein Runderlaß des preußischen Innenministeriums vom 3. November 1927 ordnete die Abnahme von Fingerabdrücken bei "allen nichtseßhaften Zigeunern und nach Zigeunerart umherziehenden Personen" an. Wer über 18 war, mußte sich für eine "Bescheinigung" fotografieren lassen, die die Funktion eines Sonderausweises bekam. Weitere Fotos gingen mit den Fingerabdrücken an die besagte "Zigeunerpolizeistelle München".[7] Das bayerische Gesetz von 1926 wurde zur Vorlage für das von dem sozialdemokratischen Innenminister Wilhelm Leuschner des Volksstaats Hessen vorgelegte und am 3. April 1929 verabschiedete "Gesetz zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens".[8] In diesem Fall wie generell wurden die Exklusionsmaßnahmen gegen "Zigeuner" und "Landfahrer" - von "Arbeitsscheuen" war in Hessen nicht die Rede - von allen Parteien mit Ausnahme der KPD befürwortet, die das Gesetz als verfassungswidrig ablehnte.

In vielen Orten gab es Initiativen von Bürgern oder von Behörden, die sich bei ihren Maßnahmen auf Bürgerappelle beriefen, "Zigeuner" entweder zu verdrängen oder sie unter polizeiliche Bewachung zu stellen. In Köln, wo während der Weltwirtschaftskrise zahlreiche "wilde Siedlungen" häufig in Gestalt von Wohnwagenstellplätzen entstanden waren, schlug 1929 die Polizei einen Zigeunersammelplatz vor. Damit sei der "allgemeinen Unsicherheit und Verunstaltung des Straßenbilds" zu begegnen.[9] Im preußischen Frankfurt richtete die Stadt auf sozialdemokratische Initiative hin ein "Konzentrationslager" für "Zigeuner" ein.[10] Der Begriff war bis dahin im deutschen politischen Sprachgebrauch Lagern für abzuschiebende "Ostjuden" vorbehalten gewesen. Die SS begann schon 1931 Roma und Sinti zu erfassen.[11]

Die rassistische Neudefinition der Minderheit überschnitt sich mit der überkommenen soziografischen Definition: einerseits wurde "rassisch" zwischen angeblich nichtdeutschen "Zigeunern" und deutschen Landfahrern unterschieden, andererseits wurden nur Fallgruppen mit dem kulturellen Merkmal einer "fahrenden" Lebensweise - das die ortsfest Lebenden nicht weiter aufwiesen - dem Ausschluß unterworfen. Eine Unterscheidung zugunsten oder zulasten dieser oder jener Subgruppe der Romaethnie trafen weder die Behörden noch das mehrheitsgesellschaftliche Vorurteil: "Zigeuner", soweit sie augenscheinlich "nomadisierend" dem antiziganistischen Stereotyp entsprachen, waren anbeachtlich ihrer Selbstwahrnehmung alle gleich unerwünscht.

[Bearbeiten] Nationalsozialismus

[Bearbeiten] Erste Schritte eskalierender Ausgrenzung

Bald nach der Machtübergabe an die Nationalsozialisten und ihre Bündnispartner im Januar 1933 verschärften vor allem lokale polizeiliche und administrative Instanzen die traditionelle Diskriminierung deutlich. Seit 1934 wurden auf lokale und regionale Initiative Sinti und Roma im Zuge der Auflösung von in den Weimarer Jahren spontan entstandenen Notquartieren als „Asoziale“ in zahlreichen „Zigeunerlagern“ meist von Großstädten interniert. In diesen umzäunten Lager an der urbanen Peripherie und in Distanz zur Mehrheitsbevölkerung wurden die z. T. in Wohnungen lebenden „Zigeuner“ einer Stadt zusammengezogen, einem rigiden Reglement unterworfen und einer ständigen Bewachung ausgesetzt.[12]

Ab 1935 wurden Roma und Sinti wie die jüdische Minderheit in die rassistische Gesetzgebung einbezogen. Obwohl die Nürnberger Gesetze "Zigeuner" nicht ausdrücklich nannten, schloss der maßgebliche Kommentar zum Reichsbürgergesetz sie wie Juden ausdrücklich als „artfremd“ mit ein.

[Bearbeiten] Zentralisierung der "Zigeunerbekämpfung", Rolle nationalsozialistischer Wissenschaft

1936 richtete der Arzt und Pädagoge Robert Ritter im Reichsgesundheitsamt die Rassenhygienische und bevölkerungsbiologische Forschungsstelle ein. Ihre erste Aufgabe bestand im Aufbau eines "Zigeunersippenarchivs". 1942 konnte die Bestandsaufnahme der "Zigeuner" als abgeschlossen gelten. Es folgte die Einrichtung eines „Landfahrersippenarchivs“, das über einen Ansatz nicht hinauskam und regional begrenzt blieb.[13] Die Forschungsstelle erstellte bis zum März 1943 nahezu 24.000 Gutachten.[14] Die umfangreichen Datenerhebungen des Ritter-Instituts waren nur möglich durch die intensive Zuarbeit von Kirchengemeinden, Fürsorgeämtern, Schulen, Heimatforschern und anderen dezentralen Akteuren. Nach Darstellung von Ritter, der sich für seine Beurteilungen die Spielräume selbst setzte und zudem manipulierte, handelte es sich bei der ganz überwiegenden Mehrheit ("mehr als 90%") der erfassten "inländischen Zigeuner" um "Zigeunermischlinge". Anders als im Fall der jüdischen Minderheit wurden "Zigeunermischlinge" stärker als Gefährdungspotential für die "Reinheit" und "Gesundheit" des "deutschen Volkskörpers" betrachtet als "stammechte Zigeuner", weil diese sich abseits halten würden, das schädliche "Blut" der "Zigeunermischlinge" aber durch "Blutsvermischungen" mit "Randexistenzen" der deutschen Volksgemeinschaft in dieselbe Eingang finden würde. "Zigeuner" sollten in Arbeitslager gesteckt und zwangssterilisiert werden.

Im Zuge der Neudefinition der Aufgaben der Polizei stellte die nationalsozialistische Polizeiführung neben die Verbrechensaufklärung die „vorbeugende Verbrechensbekämpfung“. Darunter verstand sie sowohl „die Vernichtung des Verbrechertums“ als auch die „rassische Reinhaltung“ der „deutschen Volksgemeinschaft“. In diesem Sinn erging durch das Reichskriminalpolizeiamt (RKPA) am 14. Dezember 1937 ein „Grundlegender Erlaß über die vorbeugende Verbrechensbekämpfung“. Überwachung und Vorbeugungshaft waren die Mittel der Umsetzung gegen die Fallgruppen der „Berufsverbrecher“, „Gewohnheitsverbrecher“, Gemeingefährlichen“ und „Gemeinschädlichen“. Der letzten Kategorie waren vom RKPA „Asoziale, Prostituierte und Zigeuner“ subsumiert. Die „Vorbeugungshaft“ ähnelte der „Schutzhaft“. Die Neudefinition der KZ als „Erziehungs- und Produktionsstätten“ und der zunehmende Mangel an Arbeitskräften auf dem Hintergrund der Ziele des Vierjahresplans begünstigten die folgenden Verhaftungsaktionen, von denen auch Sinti und Roma betroffen waren. Das spektakulärste Ereignis dabei war die „Aktion Arbeitsscheu Reich“ vom 13. bis zum 18. Juni 1938. „Mindestens 200 männliche arbeitsfähige Personen (Asoziale)“ waren im Interesse einer „straffe(n) Durchführung des Vierjahresplanes“ pro Kriminalpolizeileitstelle festzunehmen und in einem KZ zu inhaftieren. Neben Bettlern, Zuhältern oder Vorbestraften waren sowohl „Zigeuner“ als auch „nach Zigeunerart umherziehende Personen“ als Zielgruppen genannt. Reichsweit wurden zwischen April und Juni 1938 mehr als 10.000 Roma, Juden und Angehörige zahlreicher Gruppen "deutschblütiger Asozialer" als "Asoziale" verhaftet und in mehrere Konzentrationslager verschleppt. Es kam zu zahlreichen Tötungen durch individuelle Angriffe und durch die Haftbedingungen.[15]

[Bearbeiten] 1938ff.: Verfolgung "aus dem Wesen dieser Rasse"

Am 8. Dezember 1938 verfügte ein Runderlass Himmlers "betr. Bekämpfung der Zigeunerplage" die "Regelung der Zigeunerfrage aus dem Wesen dieser Rasse heraus", nämlich auf der Basis der "durch rassenbiologische Forschungen gewonnenen Erkenntnisse". In einer seit dem 19. Jahrhundert üblichen Dreiteilung unterschied der Erlass zwischen „rassereinen Zigeunern“, „Zigeunermischlingen“ und Menschen, die „nach Zigeunerart umherziehen“ würden. Mit den Ausführungsbestimmungen des RKPA vom 1. März 1939 wurden für diese drei Gruppen verschiedenfarbige Ausweise eingeführt. Dabei wandelte sich die Kategorisierung der dritten Gruppe zum offeneren Sammelbegriff der "Nichtzigeuner". Diese und als solche „geltende“ „vorwiegend deutschblütige Zigeunermischlinge“ waren im weiteren Verlauf aus den eskalierenden Ausschlussvorschriften und -maßnahmen ausgenommen.

Nach dem deutschen Überfall auf Polen fand am 21. September 1939 in Berlin eine Leiterkonferenz des RSHA über die künftige Rassenpolitik statt. Sie führte die Minderheiten der Juden und der "Zigeuner" als künftige Deportationsopfer im Rahmen einer allgemeinen "völkischen Flurbereinigung" zugunsten von "Reichs- und Volksdeutschen" zusammen. Zu einer bereits ins Auge gefaßten Ausweitung der aus der "Ostmark" ins "Protektorat" und nach Polen durchgeführten Transporte von Juden um "Zigeuner" kam es jedoch nicht. Nachdem Himmler dann im Oktober 1939 angeordnet hatte, "binnen kurzem im gesamten Reichsgebiet die Zigeunerfrage im Reichsmaßstab grundsätzlich" zu regeln, folgte als nächster Schritt am 17. Oktober 1939 mit dem „Festschreibungserlaß“ des RKPA ein allgemeines Verbot für Sinti und Roma, ihren Aufenthaltsort zu verlassen sowie der Auftrag an die Ortspolizeibehörden, die Betroffenen zu zählen und erkennungsdienstlich zu erfassen.

[Bearbeiten] Erste Deportationen

Im Mai 1940 wurden dann auf Drängen der Wehrmachtsführung 2.500 westdeutsche Sinti und Roma "in geschlossenen Sippen" aus dem westlichen Grenzraum ins Generalgouvernement deportiert. Ihr Transport gilt als ein Vorlauf und Übungsfeld für die späteren Judendeportationen.

Die Deportationen aus dem Reichsgebiet im Frühwinter 1941 standen in einem unmittelbaren Kontext mit der im Gefolge des Überfalls auf die Sowjetunion eingeleiteten Vernichtungspolitik gegen die jüdische Minderheit. Himmler kündigte im September 1941 an, dass das „Altreich“ und das „Protektorat“ „vom Westen nach dem Osten von Juden geleert und befreit“ werde. Analog dazu sollte das Deutsche Reich „zigeunerfrei“ werden. Seit Mitte Oktober 1941 wurden 20.000 westeuropäische Juden in das Arbeitsghetto Litzmannstadt ('Łódź') verschleppt. Zwischen dem 5. und 9. November 1941 trafen in Viehwaggons aus den Reichsgauen Niederdonau und Steiermark 5.007 Roma ein, mehr als die Hälfte von ihnen Kinder, die in einem durch doppelten Stacheldrahtzaun abgetrennten Ghettobereich untergebracht wurden, wo sich unter den gegebenen Verhältnissen bald Flecktyphus ausbreitete. Die bis zum Jahresende 1941 die Haftbedingungen Überlebenden wurden im Januar 1942 in dem inzwischen installierten Vernichtungslager Kulmhof (Chelmno) in Gaswagen erstickt. Das im November 1940 zurückgelassene Eigentum der Roma wurde durch die Behörden konfisziert und an die regionale Mehrheitsbevölkerung veräußert, nachdem es zuvor zu spontanen Plünderungen durch Angehörige der "Volksgemeinschaft" gekommen war.

[Bearbeiten] Auschwitz-Birkenau

Himmler befahl am 16. Dezember 1942 im „Auschwitz-Erlass“, „Zigeunermischlinge, Rom-Zigeuner und nicht deutschblütige Angehörige zigeunerischer Sippen balkanischer Herkunft nach bestimmten Richtlinien auszuwählen und in einer Aktion von wenigen Wochen Dauer in ein Konzentrationslager einzuweisen“. Zuständig dafür blieb die Kriminalpolizei. Am 29. Januar verfügte das Reichssicherheitshauptamt die Ausführungsbestimmungen:

Die Einweisung erfolgt ohne Rücksicht auf den Mischlingsgrad in das Konzentrationslager (Zigeunerlager) Auschwitz. [...] Die künftige Behandlung der reinrassigen Sinte- oder der als reinrassig geltenden Lalleri-Zigeuner-Sippen bleibt einer späteren Regelung vorbehalten.

Am 26. Februar 1943 begann die Deportation der Roma Südosteuropas in das „Zigeunerfamilienlager“ in Birkenau. Ab März 1943 folgten Deportationszüge aus dem Reich, Böhmen und Frankreich dorthin. Bis Mai 1944 folgten Roma aus den Niederlanden. Insgesamt wurden etwa 23.000 Menschen in das Lager gebracht, wo sie zunächst Zwangsarbeit leisten mussten. Einige Tausend von ihnen wurden im Mai 1943 wegen „Fleckfieberverdacht“ isoliert und vergast. Die übrigen starben an Hunger, Frost und qualvollen medizinischen Experimenten; viele wurden auch in andere KZs weitertransportiert und starben dort. Im Mai 1944 beschloss die Lagerleitung von Auschwitz, die übrigen etwa 2.900 Roma und Sinti von Birkenau zu ermorden. Diese leisteten verzweifelten Widerstand, worauf die SS vom ersten Räumungsversuch Abstand nahm. Erst in der Nacht vom 2. zum 3. August 1944 überfiel und erschoss sie die restlichen Häftlinge.[16]

[Bearbeiten] Zigeunerverfolgung im okkupierten und verbündeten Europa

Schon 1940 erschossen örtliche Polizeieinheiten ohne übergeordneten Befehl Roma im besetzten Polen. Diese unorganisierten Morde häuften sich seit dem Balkanfeldzug und dem Krieg gegen die Sowjetunion 1941-1945.

Seit August 1941 kam es auch in von der Wehrmacht eroberten sowjetischen Gebieten zu Massenerschießungen von Roma. Die Mörder verteilten sich auf verschiedene Behörden, die unterschiedlich vorgingen. Die Opfer wurden oft als „Spione hinter der Front“ oder „Asoziale“ deklariert und dabei nicht von anderen ethnischen Gruppen unterschieden. Die meisten Roma der besetzten sowjetischen Gebiete wurden in kleineren Gruppen von Wehrmachtseinheiten ausgeliefert und dann von der Sicherheitspolizei erschossen.

In der Südukraine ermordete die Einsatzgruppe D alle Roma, die sie fand und festnehmen konnte. Im „Heeresgebiet Mitte“, d.h. im Osten Weißrusslands und mittleren Frontabschnitt vor Moskau, wurden nur die nichtsesshaften Roma ermordet, während die mehr als zwei Jahre Sesshaften verschont blieben. Im Baltikum stritt die deutsche Zivilverwaltung mit SS und örtlicher Polizei jahrelang über die Behandlung der dortigen Roma. Dabei drängte die Zivilverwaltung am meisten auf ihre völlige Ausrottung. In Estland, Lettland und Litauen sind Massenmorde nachgewiesen, jedoch entgegen der Anordnung des Reichssicherheitshauptamts nicht überall flächendeckend.

In Serbien entrechtete die deutsche Militärverwaltung alle nichtsesshaften Roma ebenso wie die Juden. Männliche Roma wurden vielfach als Geiseln gegen Partisanenüberfälle genommen und als Vergeltung dafür massenhaft erschossen. In Kroatien verfolgte die ultranationalistische Regierung die kroatischen Roma unmittelbar nach ihrer Machtergreifung von sich aus gemeinsam mit Regionalbehörden, ebenso wie dortige Juden und Serben. Sie wurden enteignet, entrechtet und vielfach abgeschoben in andere Orte. Ab Mai 1942 deportierten die deutschen Besatzer sie in das Lagersystem der verbündeten Ustascha von Jasenovac. Dort wurden alle katholischen Roma bis zum Jahresende brutal ermordet; nur die wenigen muslimischen Roma wurden durch Eingriffe führender Muslime Bosniens gerettet.

Rumänien hatte die größte Romaminderheit in Südosteuropa. Sie wurde von den mit Hitlerdeutschland verbündeten rumänischen Behörden selbst verfolgt. Besonders die nichtsesshaften und im zurückeroberten Bessarabien und der Nordbukowina lebenden Roma wurden vielfach erschossen. Die übrigen etwa 25.000 nichtsesshaften und sesshaften Roma wurden von Juni bis September 1942 nach Transnistrien bei Odessa vertrieben, wo sie in ghettoartigen Bezirken verhungerten oder an Krankheiten starben. Rückkehrversuche gelangen zunächst nur Roma, die Angehörige in der rumänischen Armee hatten. Im Sommer 1944 durften etwa 6.000 Überlebende aus Transnistrien zurückkehren.

In Bulgarien wurden die Roma zwar auch diskriminiert, z.B. mit geringeren Lebensmittelrationen, aber kaum deportiert. Einige Roma Mazedoniens gelangten wahrscheinlich zusammen mit den dortigen Juden nach Auschwitz.

[Bearbeiten] Zur Wahrnehmungsgeschichte der NS-Verbrechen nach 1945

[Bearbeiten] Fortgesetzte Diskriminierung

Bis 1979 wurde der Völkermord an den Sinti und Roma in der Bundesrepublik Deutschland ignoriert und bestritten.

In Bayern wurde die dortige „Zigeunerzentrale“ der NS-Zeit als „Landfahrerzentrale“ fortgeführt. Bis 1970 arbeitete sie noch mit den Originalakten über viele deutsche Roma und Sinti weiter. Soweit sie nach Auschwitz deportiert worden waren, hatten sie als "Reichsfeinde" durch den Wechsel ins Ausland die deutsche Staatsbürgerschaft verloren. Daß es sich um eine zwangsweise Deportation gehandelt hatte, interessierte die westdeutschen Behörden anders als im Fall der jüdischen Minderheit nicht. Für diese waren sie nun staatenlos und damit auch formal Bürger minderen Rechts. Erst während der 1980er Jahre bekamen die noch Überlebenden auf erheblichen Druck der Öffentlichkeit ihre deutsche Staatsbürgerschaft wieder.

Eine Entschädigung, selbst bei schwersten gesundheitlichen Schäden, verwehrten die Landesentschädigungsämter den betroffenen Sinti und Roma. Allgemein galt, dass sie nicht aus rassischen Gründen, sondern aufgrund einer ihnen eigenen asozialen und kriminellen Haltung, also kriminalpräventiv und ganz zu recht, verfolgt worden seien. So vertrat es auch der Bundesgerichtshof 1956.

Sein Urteil wurde 1963 aufgehoben, aber nicht die darauf beruhenden Gerichtsentscheidungen. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma erreichte 1981 eine Härtefallregelung für die Betroffenen und konnte in einzelnen Fällen verspätete Wiedergutmachungszahlungen erwirken. Viele Verfahren blieben aber noch bis in die 1990er Jahre offen.

[Bearbeiten] Völkerrechtliche Anerkennung

Bundeskanzler Helmut Schmidt empfing am 17. März 1982 eine Delegation des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma mit dessen Vorsitzenden, Romani Rose. Schmidt erkannte die aus rassischen Gründen durchgeführten Massenmorde der Nationalsozialisten an den Sinti und Roma als Völkermord an. Bundeskanzler Helmut Kohl bestätigte diese Anerkennung am 7. November 1985 bei einer Bundestagsdebatte.

Bundespräsident Roman Herzog erklärte am 16. März 1997 zur Eröffnung eines Berliner Dokumentations- und Kulturzentrums der deutschen Sinti und Roma:[17]

Der Völkermord an den Sinti und Roma ist aus dem gleichen Motiv des Rassenwahns, mit dem gleichen Vorsatz und dem gleichen Willen zur planmäßigen und endgültigen Vernichtung durchgeführt worden wie der an den Juden. Sie wurden im gesamten Einflussbereich der Nationalsozialisten systematisch und familienweise vom Kleinkind bis zum Greis ermordet.

[Bearbeiten] Gedenken

Für viele Sinti und Roma unverständlich, wurde in der Planungsphase des Holocaustmahnmals entschieden, dieses nur den Opfern der Shoa zu widmen und alle anderen Opfergruppen auszuklammern. Daraufhin versuchte der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma, ein eigenes Mahnmal durchzusetzen. Dies unterstützten einige Politiker und Vertreter deutscher Juden. Zur Realisierung kam es bislang nicht, weil es zwischen den Repräsentanten der Politik und zwischen den verschiedenen Interessenorganisationen der Opfer bislang zu keiner Einigung über die Beschriftung kam.

[Bearbeiten] Historische Einordnung

Mit der Entstehung von Selbstorganisationen der Minderheit und mit den Aktionen der Bürgerrechtsbewegung seit den ausgehenden 1970er Jahren begann auch in der historischen Einordnung des Porajmos ein allmählicher Perspektivenwechsel. Die Vorstellung von der Singularität der Shoa, hinter der der Genozid an Roma und Sinti in der ideologischen Einbettung, in der Akribie der Planung, in der Systematik der Durchführung und im Ausmaß der Vernichtung weit zurückbleibe, trifft inzwischen auf entschiedenen Widerspruch bis hin zu der von einzelnen Historikern vertretenen Auffassung, dass aufgrund einer weiter gefaßten Definition Roma und Sinti umfassender zur Vernichtung ausersehen gewesen seien als die jüdische Minderheit.[18]

In der Schweiz erarbeitete die Historikerkommission „Schweiz - 2. Weltkrieg“ eine eigene Dokumentation zum Thema.[19]

Seit März 1997 zeigt das Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma in Heidelberg eine ständige Ausstellung zum nationalsozialistischen Völkermord an dieser Minderheit.

Nach jahrelangen Querelen zwischen Opferverbänden über Ausgestaltungsfragen wird 2008 von der Bundesrepublik Deutschland in Berlin eine zentrale Mahn- und Erinnerungsstätte für die im Nationalsozialismus verfolgten und ermordeten Roma errichtet werden.

[Bearbeiten] Anmerkungen

  1. Wolfgang Benz, Der Holocaust, München 1996, 2. Aufl., S. 93.
  2. Karola Fings/Frank Sparing, Rassismus, Lager, Massenmord. Die nationalsozialistische Zigeunerverfolgung in Köln (Schriften des NS-Dokumentationszentrums der Stadt Köln, Bd. 13), Köln 2005, S. 132ff.; Ulrich Friedrich Opfermann, 16. The registration of Gypsies in National Socialism: Responsibility in a German region, in: Romani Studies (continuing Journal of the Gypsy Lore Society), 5th Series, Vol. 11, No. 1 (2001), S. 25-52
  3. Vgl. die Literaturangaben bei: Michael Zimmermann, Rassenutopie und Genozid. Die nationalsozialistische "Lösung der Zigeunerfrage", Hamburg 1996, S. 503
  4. Die Dissertation von Andrew D'Arcangelis 2004 stellt Jenische als Gruppe in den Mittelpunkt einer diskursgeschichtlichen Darstellung zur "Asozialenfrage"[1], bearbeitet aber die Realgeschichte bis 1938 kaum und danach gar nicht. Die entscheidenden Quellen in der Phase der Vernichtungspolitik ignoriert sie. Kritisch dazu die Rezension von Ulrich Opfermann: [2].
  5. Hehemann, S. 294ff.
  6. So die Ausführungsentschließung nach: Hermann Reich, Das bayerische Zigeuner- und Arbeitsscheuengesetz vom 16. Juli 1926. Kommentar, München 1927, S. 1.
  7. Werner Kurt Höhne, Die Vereinbarkeit der deutschen Zigeunergesetze und -verordnungen mit dem deutschen Recht, insbesondere der Reichsverfassung, Heidelberg o. J. (1930), S. 124-129.
  8. Udo Engbring-Romang, Die Verfolgung der Sinti und Roma in Hessen zwischen 1870 und 1950, Frankfurt (Main) 2001, S. 119ff.
  9. Karola Fings/Frank Sparing, Das Zigeunerlager in Köln-Bickendorf 1935-1958, in: 1999. Zeitschrift für Sozialgeschichte des 20. und 21. Jahrhunderts, 1991, H. 3, S. 11-40, hier: S. 17.
  10. Peter Sandner, Frankfurt. Auschwitz. Die nationalsozialistische Verfolgung der Sinti und Roma in Frankfurt am Main, Frankfurt a. M. 1998, S. 40ff.
  11. Angelika Königseder, Sinti und Roma, in: Wolfgang Benz/Hermann Graml/Hermann Weiß (Hrsg.), Enzyklopädie des Nationalsozialismus, München 1998, 3. Aufl. S. 230-231, hier: S. 730
  12. Wolfgang Ayaß, "Asoziale" im Nationalsozialismus, Stuttgart 1995, S. 139ff.; Michael Zimmermann, Rassenutopie und Genozid. Die nationalsozialistische „Lösung der Zigeunerfrage“, Hamburg 1996, S. 93ff.
  13. Michael Zimmermann, Rassenutopie und Genozid. Die nationalsozialistische "Lösung der Zigeunerfrage", Hamburg 1996, S. 153, 436
  14. Zimmermann, S. 151
  15. Ayaß, S. 43, 46f.; Zimmermann, S. 112ff.
  16. Dieter Pohl: Verfolgung und Massenmord in der NS-Zeit 1933-1945, Darmstadt 2003, S. 111-115
  17. zitiert nach: Dokumentations- und Kulturzentrum der deutschen Sinti und Roma, ständige Ausstellung in Heidelberg
  18. William A. Duna (University of Minnesota): Gypsies: A Persecuted Race. Gypsies in Nazi Germany
  19. Roma, Sinti und Jenische. Schweizerische Zigeunerpolitik zur Zeit des Nationalsozialismus.

[Bearbeiten] Literatur

  • Wlaclaw Dlugoborski (Hrsg.), Sinti und Roma im KL Auschwitz-Birkenau 1943-1944. Vor dem Hintergrund ihrer Verfolgung unter der Naziherrschaft, Oswiecim 1998
  • Guenter Lewy: „Rückkehr nicht erwünscht“ - Die Verfolgung der Zigeuner im Dritten Reich. Propyläen Verlag, München 2001, ISBN 3549071418
  • Till Bastian: Sinti und Roma im Dritten Reich. Geschichte einer Verfolgung. C.H.Beck, 2001, ISBN 3406475515
  • Michail Krausnick: Wo sind sie hingekommen? Der unterschlagene Völkermord an den Sinti und Roma. Psychosozial-Verlag, 2002, ISBN 3883500380
  • Martin Luchterhandt, Der Weg nach Birkenau. Entstehung und Verlauf der nationalsozialistischen Verfolgung der ‚Zigeuner’, Lübeck 2000
  • Romani Rose (Hrsg.): Den Rauch hatten wir täglich vor Augen. Der nationalsozialistische Völkermord an den Sinti und Roma. Wunderhorn, Heidelberg 1999, ISBN 388423143X
  • Wolfgang Wippermann: „Auserwählte Opfer?“ Shoah und Porrajmos im Vergleich. Eine Kontroverse. Frank & Timme Verlag, Berlin 2005, ISBN 3865960030 (Rezension von Jan Süselbeck)
  • Michael Zimmermann: Rassenutopie und Genozid. Die nationalsozialistische „Lösung der Zigeunerfrage“. Christians, Hamburg 1996, ISBN 3767212706

[Bearbeiten] Weblinks

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