Postfach

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Dieser Artikel beschreibt das klassische Postfach; zu Postfächern für E-Mails siehe Benutzerkonto

Ein Postfach ist eine Einrichtung der meisten Postunternehmen der Welt, bei denen der Kunde seine Post in einem abschließbaren Fach in einer Postfiliale abholen kann. In Anlehnung daran wird in E-Mail-Programmen ein Benutzerkonto häufig als „Postfach“ bezeichnet.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Geschichte

Verschließbare Abholungsfächer, »letter boxes« (nach der im Bankwesen üblichen Bezeichnung), hat zuerst die Postverwaltung der Vereinigten Staaten von Amerika für die Briefabholung angeboten, in den 1850er Jahren lautete die Bezeichnung »lock boxes«. In Europa folgten dem amerikanischen Beispiel 1873 die Schweiz, 1878 Belgien, 1881 Frankreich, 1887 Ungarn, 1888 Österreich, 1889 Italien, 1891 Russland, 1893 Norwegen. Von den früheren deutschen Postverwaltungen führte Württemberg 1878 und Bayern 1883 Schließfächer ein. Die Reichspost stellte zunächst bei den Postämtern in Bremen und Mannheim 1878 und 1882 Versuche mit Schließfächern an. Allgemein wurden die Postfächer erst 1901 im deutschen Gebiet eingeführt, nachdem das Gesetz über das Posttaxwesen am 11. März 1901 geändert wurde.[1]

[Bearbeiten] Eigenschaften

Die Postfächer sind in der Regel nummeriert. Die Postfachnummer wird in Zweiergruppen von rechts gegliedert, es gibt keine führenden Nullen. Die Postanschrift lautet (nach DIN 5008) dann:

Max Mustermann 
Postfach 8 15
12345 Musterstadt

In Deutschland können größere Unternehmen auf die Angabe der Postfachnummer verzichten und stattdessen eine eigene Postleitzahl bekommen. In diesem Falle wäre die Anschrift

Musterunternehmen
12346 Musterstadt

ohne Hinweis auf eine Straße oder Postfachnummer.

[Bearbeiten] Vorteile

Der Vorteil eines Postfaches besteht darin, dass die Post in jedem Fall zugestellt wird und der Empfänger die Post zu einer von ihm gewählten Zeit abholen kann. Damit ist er von der Gangfolge des Postzustellers unabhängig und kann seine Post in der Regel früher als durch den Zusteller erhalten. Außerdem muss der Postfachinhaber dem Absender die Hausanschrift nicht bekanntgeben.

[Bearbeiten] Nachteile und Pflichten des Postfachinhabers

Eine Postfachadresse ersetzt in Deutschland keine ladungsfähige Anschrift. Der Postfachinhaber muss außerdem eine zustellfähige Hausanschrift in Deutschland besitzen, die Einrichtung ist daher für Personen ohne einen Wohnsitz in Deutschland nicht möglich. Einige Briefsendungen (beispielsweise Telegramme und Kataloge) werden in jedem Fall unter der Hausanschrift zugestellt.[2]

Bei der Deutschen Post muss der Inhaber sein Postfach regelmäßig, mindestens aber alle sieben Werktage leeren. Die Leerung muss so häufig erfolgen, dass das Postfach nicht überfüllt ist.[2]

[Bearbeiten] Kosten

  • In Deutschland unterhält die Deutsche Post AG in ihrem Filialnetz von 12.500 Niederlassungen rund 930.000 Postfächer. Aktuell ist eine einmalige Einrichtungsgebühr von 15 Euro zu entrichten, danach ist die Postfachnutzung kostenfrei.[3]
  • In Österreich kostet das Postfach bei der Österreichischen Post AG ab 7,50 Euro für Privatkunden und bis zu 26,00 Euro für Geschäftskunden pro Monat (Stand: 18. April 2010). Das Postfach kann auch für einen Zeitraum von nur vier Wochen zu 7,50 Euro gebucht werden (ehemals sogenanntes Urlaubsfach).
  • In der Schweiz bietet Die Schweizerische Post Postfächer kostenlos an.
  • In Namibia sind Postfächer die einzige Zustellungsart, da es keine Hauszustellung gibt. Ein Postfach bei der Namibia Post kostet ab N$ 198,70 pro Jahr (etwa 20 Euro) (Stand: 18. April 2010).

[Bearbeiten] Fotos

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Literatur

  • Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen (Hrsg.):
    • Handwörterbuch des Postwesens. 2., völlig überarbeitete Auflage, Frankfurt am Main 1953; S. 664–666
    • Postordnung (ADA V, 1) § 44 und Anlage 35
    • Archiv für das Post- und Fernmeldewesen:
      • 1901, S. 261 ff.
      • 1907, S. 238 ff., S. 264 ff.
      • 1935 S. 245
  • Aschenborn: S. 297
  • Scholz: S. 50 ff., S. 79 ff.
  • Deutsche Verkehrs-Zeitung:
    • 1901 S. 99 ff.
    • 1902 S. 34 und S. 275 ff.

[Bearbeiten] Weblinks

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Handwörterbuch des Postwesens, S. 664
  2. a b Allgemeine Geschäftsbedingungen der Deutschen Post AG für die Nutzung von Postfächern (AGB Postfach), abgerufen am 11. Mai 2011
  3. Preisauskunft der Deutsche Post AG
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