Präsident (Verwaltung)
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Der Titel eines Präsidenten wird auch außerhalb des Staatsrechts gebraucht. Die Leiter von folgenden Organisationen können Präsident – meist als Amtsbezeichnung – genannt werden:
- Universitäten
- Fachhochschulen
- Behörden festgelegt bei bestimmten Behörden/bzw. ab einer bestimmten Größe:
In Deutschland werden verbeamtete Präsidenten in der Regel nach Besoldungsordnung B bezahlt; die Eingruppierung hängt von der Größe der Einrichtung ab. Daneben gibt es die Funktion des Präsidenten (Vorsitzenden) auch in folgenden Einrichtungen:
- Gerichte (außer bei kleinen Amtsgerichten und beim Arbeitsgericht, Besoldungsordnung R)
- Kirchen
- Unternehmen
- Verbänden
- Vereinen
- Leiter eines Gremiums, dort sitzt er dem Präsidium vor.