Präsident des Europäischen Gerichtshofes

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Der Präsident des Europäischen Gerichtshofs wird auf drei Jahre gewählt, und zwar indem die Richter für einen aus ihrer Mitte abstimmen. Der Präsident kann uneingeschränkt wiedergewählt werden.

Er leitet die Verwaltung des Gerichts und die sonstigen richterlichen Aufgaben und führt den Vorsitz bei Anhörungen und Beratungen in den Kammern. Er teilt die Fälle den Kammern für jegliche vorbereitende Aufgaben zu und wählt außerdem einen Richter der Kammer aus, um als Berichterstatter zu fungieren.

Des Weiteren legt er die Daten und den Zeitplan für die Sitzungen der „Großen Kammer“ und des gesamten Gerichtes, fest. Der Präsident nimmt auch persönlich Stellung, wenn es um Anfragen für einstweilige Verfügungen u.ä. geht.

[Bearbeiten] Präsidenten des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaft

[Bearbeiten] Siehe auch

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