Herstellkosten

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Herstellkosten, im Immobilienwesen auch Gestehungskosten, ist ein Begriff aus der Kosten- und Leistungsrechnung und bezeichnet die Kosten, die bei der Herstellung oder dem Erwerb eines Produkts bzw. einer Immobilie anfallen.

Die Herstellkosten setzen sich üblicherweise aus den Materialkosten und den Fertigungskosten zusammen:

Materialeinzelkosten Materialkosten Herstellkosten
Materialgemeinkosten
Fertigungseinzelkosten Fertigungskosten
Fertigungsgemeinkosten
Sondereinzelkosten der Fertigung

Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten hingegen zählen nicht zu den Herstellkosten, sondern werden zur Ermittlung von Selbstkosten herangezogen. Die Herstellkosten sind die rechnerische Bezugsbasis für die Verwaltungsgemeinkosten und die Herstellkosten des Umsatzes für die Vertriebsgemeinkosten in der mehrstufigen Zuschlagskalkulation.

Der Begriff Herstellkosten unterscheidet sich von dem bilanz- und steuerrechtlich relevanten Begriff Herstellungskosten, bei dem angemessene Verwaltungskosten, aber keine kalkulatorischen Kosten berücksichtigt werden dürfen.

In der Volkswirtschaftslehre wird der Begriff der Produktionskosten als Teil der Transformationskosten verwendet.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Gestehungskosten – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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