Propst

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Propst ist ein Titel innerhalb der Organisation der christlichen Kirchen. Er entstand aus lat. praepositus, über mittellat. propostus ‚Vorgesetzter‘ und wird oft, teilweise auch offiziell – aber nach der Wortherkunft unrichtig – Probst geschrieben.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Römisch-katholische Kirche

Der Propst ist der Leiter der äußeren Angelegenheiten eines Dom- oder Stiftskapitels (Stiftspropst, Dompropst).

[Bearbeiten] Evangelische Kirchen

[Bearbeiten] Damenstifte

Bei den freiweltlichen Damenstiften war die Pröpstin die Vertreterin der Äbtissin. Sie leitete die Güterverwaltung des Stifts und vertrat es auch bei einer Sedisvakanz. Ein berühmtes Beispiel war Aurora von Königsmarck als Pröpstin von Stift Quedlinburg. Wie bei männlichen Ordensgemeinschaften gab es auch Damenstifte und Frauengemeinschaften, die statt von einer Äbtissin ständig von einer Pröpstin geleitet wurden, so etwa das Magdalenenstift in Altenburg und die Frauenklöster der Augustinerchorfrauen, z. B. in Riedern am Wald.

Auch der männliche Rechtsvertreter eines Damenstifts, der meist aus der Ritterschaft stammte und kein Geistlicher war, trug mitunter den Titel Propst, so etwa in den schleswig-holsteinischen Damenstiften St.-Johannis-Kloster vor Schleswig, Kloster Uetersen und Kloster Preetz.

[Bearbeiten] Anglikanische Kirche

Der Domdekan einer Anglikanischen Kathedrale heißt Provost, wenn diese gleichzeitig als Pfarrkirche dient.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Weblinks

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