Propst

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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Für weitere Bedeutungen siehe Praepositus

Propst ist ein Titel innerhalb der Organisation der christlichen Kirchen. Er entstand aus lat. praepositus, über mittellat. propostus‚ Vorgesetzter‘ und wird oft, teilweise auch offiziell – aber nach der Wortherkunft unrichtig – Probst geschrieben. Gelegentlich wird die Schreibung Probst aus dem lat. "probatus", erprobt, bewährt, abgeleitet.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Römisch-katholische Kirche

Der Propst ist der Leiter der äußeren Angelegenheiten eines Dom- oder Stiftskapitels (Stiftspropst, Dompropst).

  • Stiftspropst ist der Vorsteher einer Gemeinschaft von Kanonikern eines Kollegiatstifts. Im Mittelalter war es nicht notwendig, dass der Propst selbst Geistlicher war; häufig wurde dieses Amt von Adligen übernommen, da es mit großen Pfründen verbunden war. Ein weiterer Vorteil war, dass der Propst in der Regel von der Residenzpflicht befreit war. Wurde der Propst noch bis ins 11. Jahrhundert vom Erzbischof eingesetzt, so emanzipierte sich das Kapitel zunehmend und wählte später seinen Leiter selbst durch freie Wahl. Dies führte jedoch mehr und mehr zu Spannungen, da auch die Kurie versuchte, starken Einfluss zu nehmen und durch den direkten Eingriff der Päpste wurden die Posten häufig durch Kuriale, vielfach Kardinäle, besetzt. Der Kampf um den Einfluss verschiedener Interessengruppen führte zu schnellem Wechsel der Propststellen oder sogar zu Doppelbesetzungen.
    Eine der wichtigsten Propsteien bildete z. B. das St.-Cassius-Stift an der Bonner Münsterkirche. Dessen Propst war der mächtigste Mann nach dem Erzbischof und seine Einkünfte überstiegen die des Kölner Dompropstes um das Doppelte und die seines Mainzer Kollegen um das Vierfache. Nicht zuletzt deshalb gab es unter den Stiften einen fortdauernden Kampf um die Vorherrschaft.
  • Dompropst heißt der (häufig gewählte) Vorstand eines Domkapitels in der katholischen Kirche, der zusammen mit dem Domdechanten und den Domkapitularen das Domkapitel bildet.
  • Im klösterlichen Bereich bezeichnet der Titel Propst bei einigen Orden den Vorsteher eines Klosters. Der Propst hat in diesem Fall den Rang eines Prälaten und kommt in der Hierarchie gleich nach der Stufe des Bischofs. Der Propst eines Klosters erhält nach seiner Wahl durch das Stiftskapitel die Benediktion als Abt von einem anderen Abt oder einem Bischof. Siehe: Augustiner-Chorherren
    In der Benediktsregel ist der Propst der Stellvertreter des Abtes; ab dem 10. Jh. wird dafür allerdings die Bezeichnung Prior verwendet.[1]
  • Praepositus (also mit der lateinischen Form des Begriffes) wird der „Höhere Obere“ einer Kongregation des Oratoriums des Hl. Philipp Neri genannt. Die Kongregation wählt ihren Präpositus jeweils für drei Jahre.
  • Propst ist die Bezeichnung für den Pfarrer einer zentralen katholischen Gemeinde, die (meist erst im 20. Jahrhundert) mit dem Titel einer Propstei hervorgehoben wurde. Die Propsteikirche (ecclesia praeposita) ist in diesen Fällen die Hauptkirche einer Stadt und Region.
Kategorie:Propsteikirche

[Bearbeiten] Evangelische Kirchen

[Bearbeiten] Damenstifte

Bei den freiweltlichen Damenstiften war die Pröpstin die Vertreterin der Äbtissin. Sie leitete die Güterverwaltung des Stifts und vertrat es auch bei einer Sedisvakanz. Ein berühmtes Beispiel war Aurora von Königsmarck als Pröpstin von Stift Quedlinburg. Wie bei männlichen Ordensgemeinschaften gab es auch Damenstifte und Frauengemeinschaften, die statt von einer Äbtissin ständig von einer Pröpstin geleitet wurden, so etwa das Magdalenenstift in Altenburg und die Frauenklöster der Augustinerchorfrauen, z. B. in Riedern am Wald.

Auch der männliche Rechtsvertreter eines Damenstifts, der meist aus der Ritterschaft stammte und kein Geistlicher war, trug mitunter den Titel Propst, so etwa in den schleswig-holsteinischen Damenstiften St.-Johannis-Kloster vor Schleswig, Kloster Uetersen und Kloster Preetz. In Holstein wurde er auch Verbitter genannt.

[Bearbeiten] Anglikanische Kirche

Der Domdekan einer Anglikanischen Kathedrale heißt Provost, wenn diese gleichzeitig als Pfarrkirche dient.

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Art. "Propst" in: Die Religion in Geschichte und Gegenwart, 2. Aufl., Bd. 4, Tübingen 1930, Sp. 1559 und Die Benediktusregel, RB 65: Der Prior des Klosters.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Weblinks

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