Propst
Propst ist ein Titel innerhalb der Organisation der christlichen Kirchen. Er entstand aus lateinisch praepositus, über mittellat. propostus, Vorgesetzter, und wird oft, teilweise auch offiziell, aber nach der Wortherkunft unrichtig, Probst geschrieben. Gelegentlich wird die Schreibung Probst von probatus‚ erprobt, bewährt abgeleitet.
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Römisch-katholische Kirche [Bearbeiten]
Im Weltklerus [Bearbeiten]
Der Propst ist in der Regel der Leiter der äußeren Angelegenheiten eines Dom- oder Stiftskapitels (Dom-, Stiftspropst), sofern die Kapitelstatuten nichts anderes bestimmen. Er war besonders im Mittelalter häufig Archidiakon eines bestimmten Sprengels einer Diözese. Pröpste erfreuten sich in der alten Reichskirche vor der Säkularisation, zum Teil auch noch vor dem II. Vaticanum einiger Pontifikalien.
- Dompropst heißt der häufig gewählte Vorstand und somit die erste Dignität eines Domkapitels in der katholischen Kirche, der zusammen mit dem Domdechanten und den Domkapitularen das Domkapitel bildet.
- Stiftspropst bezeichnet den Vorsteher einer Gemeinschaft von Kanonikern eines Kollegiatstifts. Im Mittelalter war es nicht notwendig, dass der Propst selbst Geistlicher war; häufig wurde dieses Amt von Adligen übernommen, da es mit großen Pfründen verbunden war. Ein weiterer Vorteil war, dass der Propst in der Regel von der Residenzpflicht befreit war. Wurde der Propst noch bis ins 11. Jahrhundert vom Erzbischof eingesetzt, so emanzipierte sich das Kapitel zunehmend und wählte später seinen Leiter selbst durch freie Wahl. Dies führte jedoch mehr und mehr zu Spannungen, da auch die Kurie versuchte, starken Einfluss zu nehmen und durch den direkten Eingriff der Päpste wurden die Posten häufig durch Kuriale, vielfach Kardinäle, besetzt. Der Kampf um den Einfluss verschiedener Interessengruppen führte zu schnellem Wechsel der Propststellen oder sogar zu Doppelbesetzungen.
Eine der wichtigsten Propsteien bildete z. B. das St.-Cassius-Stift an der Bonner Münsterkirche. Dessen Propst war der mächtigste Mann nach dem Erzbischof und seine Einkünfte überstiegen die des Kölner Dompropstes um das Doppelte und die seines Mainzer Kollegen um das Vierfache. Nicht zuletzt deshalb gab es unter den Stiften einen fortdauernden Kampf um die Vorherrschaft. - Propst ist ferner die Bezeichnung für einige Pfarrer einer zentralen katholischen Pfarrei, die meist erst im 20. Jahrhundert mit dem Titel einer Propstei hervorgehoben wurde. Die Propsteikirche (ecclesia praeposita) ist in diesen Fällen Hauptkirche einer Stadt und Region und/oder besitzt besondere historische Bedeutung. Zu unterscheiden sind bischöflich und päpstlich (durch Breve) errichtete Propsteikirchen.
Im Ordensklerus [Bearbeiten]
Im Ordensklerus variiert der Begriff je nach Orden:
- Benediktiner: Ursprünglich nach der Regel des Hl. Benedikt der Stellvertreter des Abtes im Kloster. Ab dem 10. Jahrhundert zunehmend durch den Titel Prior ersetzt. Die Bezeichnung Propst blieb aber noch länger für den Oberen kleinerer, häufig nicht selbständiger Klöster erhalten.
- Regulierte Chorherren: Hier bezeichnet der Titel (Stifts-)Propst den Vorsteher eines selbständigen Klosters, so etwa bei den Augustiner-Chorherren oder z. T. den Prämonstratensern. Nach seiner Wahl durch das Stiftskapitel erhält er meist die Abts-Benediktion durch einen anderen Abt oder einen Bischof. Der Propst hat somit den Rang eines wirklichen Prälaten, rangiert (→Präzedenz) in der Hierarchie gleich nach einem Bischof und erfreut sich gleich diesem der Pontifikalien.
- Praepositus, also mit der lateinischen Form des Begriffes, wird der Höhere Obere einer Kongregation des Oratoriums des Hl. Philipp Neri genannt. Die Kongregation wählt ihren Präpositus jeweils für drei Jahre.
- Auch der Klostergeistliche in manchen klausurierten Frauenklöstern hieß früher häufig Propst.
Evangelische Kirchen [Bearbeiten]
- In den evangelischen Kirchen bezeichnet der Titel Propst:
- den/die Stellvertreter/in des Bischofs in der Kirchenleitung
- eine/n Regionalbischöfin/-bischof für eine bestimmte Region (oft Sprengel genannt)
- in einigen Landeskirchen auch das Oberhaupt einer Propstei, eines Kirchenbezirks oder Dekanats (Siehe auch Superintendent).
- Der Pfarrer der Evangelischen Gemeinde deutscher Sprache in Jerusalem führt als Vertreter der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) den Titel Propst.
- Der Bezirk eines Propstes in der Evangelischen Kirche ist der Kirchenkreis oder das Dekanat oder eine Region/Propstei (EKHN).
- In der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau bildeten die sechs Pröpstinnen/Pröpste mit dem Kirchenpräsidenten und seiner Stellvertreterin bis 2010 das Leitende Geistliche Amt als kollegiales Bischofsamt.
- In der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) ist die Aufgabe des Propstes/der Pröpstin die theologische Leitung des Konsistoriums.
- In der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) ist ein Propst Mitglied der Kirchenleitung und Verantwortlicher seines Sprengels. In der SELK gibt es vier Sprengel mit je einem Propst als leitenden Geistlichen.
- In den skandinavischen lutherischen Kirchen ist der Dompropst Mitglied des Domkapitels und in Schweden Oberpfarrer der Domgemeinde.
Damenstifte [Bearbeiten]
Bei den freiweltlichen Damenstiften war die Pröpstin die Vertreterin der Äbtissin. Sie leitete die Güterverwaltung des Stifts und vertrat es auch bei einer Sedisvakanz. Ein berühmtes Beispiel war Aurora von Königsmarck als Pröpstin von Stift Quedlinburg. Wie bei männlichen Ordensgemeinschaften gab es auch Damenstifte und Frauengemeinschaften, die statt von einer Äbtissin ständig von einer Pröpstin geleitet wurden, so etwa das Magdalenenstift in Altenburg und die Frauenklöster der Augustinerchorfrauen, z. B. in Riedern am Wald.
Auch der männliche Rechtsvertreter eines Damenstifts, der meist aus der Ritterschaft stammte und kein Geistlicher war, trug den Titel Probst[1][2], so etwa in den schleswig-holsteinischen Damenstiften St.-Johannis-Kloster vor Schleswig, Kloster Uetersen und Kloster Preetz. In Holstein wurde er auch Verbitter genannt.
Anglikanische Kirche [Bearbeiten]
Der Domdekan einer anglikanischen Kathedrale heißt Provost, wenn diese gleichzeitig als Pfarrkirche dient.
Siehe auch [Bearbeiten]
- Feldpropst, Fürstpropst, Fürstpropstei
- Reichsprälat
- Hubprobst (auch Hubmeister), bis zur Bauernbefreiung im 18. und 19. Jahrhundert ein Verwalter im Bereich einer Grundherrschaft
Nachweise [Bearbeiten]
- Propst. In: Religion in Geschichte und Gegenwart. Bd 4. 2. Aufl. Tübingen 1930, Sp. 1559
- Ph. Hoffmeister: Propst. In: LThK. Bd 8. 2. Aufl. Freiburg 1963, Sp. 809
- J. Hirnsperger: Dompropst. In: Lexikon des Kirchenrechts. Freiburg 2004, Sp. 214f
- N. Hilling: Von den Propsteikirchen. In: AKathR. 126 .1954, S. 321-328
- S. Haering u.a.: Statuten der deutschen Domkapitel. 2003
- Propst. In: Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm. Bd 13, Spalte 2169–2170.
- ↑ „Geistliche sind Pröpste - im Gegensatz zu Klosterprobst eins Adligen Damenstiftes, der kein Geistlicher, sondern Vorsteher des Konvents ist und mit b geschrieben wird. In: Hans-Herbert Henningsen: Die Klostereule erinnert sich … Ur-ur-ur-alte Geschichten über das Uetersener Kloster. Heydorn, Uetersen 2005, S.8.
- ↑ Elsa Plath-Langheinrich: Vom Zisterzienserinnenkloster zum Adeligen Damenstift im holsteinischen Uetersen. Kloster Uetersen in Holstein. Wachholtz, Neumünster 2009, S.97-105. ISBN 3-529-02813-4