Psychotherapeut

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Psychotherapeuten sind Personen, die heilkundliche Psychotherapie ausüben.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Deutschland

Die Bezeichnungen Psychotherapeut oder Psychotherapeutin sind in Deutschland seit dem 1. Januar 1999 durch das Psychotherapeutengesetz (PsychThG) geschützt. Sie darf nur führen, wer als Arzt, Psychologischer Psychotherapeut oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut approbiert ist. Dies ist nur Personen möglich, die erfolgreich Medizin oder Psychologie, oder für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen, Pädagogik oder Sozialpädagogik studiert haben und sich anschließend durch eine vorgeschriebene Ausbildung zum Psychotherapeuten qualifiziert haben.

Heilpraktiker mit Erlaubnis zur Ausübung der Psychotherapie (siehe Psychotherapie (Heilpraktikergesetz)) dürfen die Berufsbezeichnung „Psychotherapeut“ alleine nicht führen, obwohl ihnen eine psychotherapeutische Tätigkeit erlaubt ist. Die Berufsbezeichnung dieser Therapeuten lautet „Heilpraktiker für Psychotherapie“.

[Bearbeiten] Zugang zur Berufsbezeichnung

Psychologischer Psychotherapeut

Die Bezeichnung "Psychologischer Psychotherapeut" bedarf nach einem mindestens 4,5-jährigem Psychologiestudium, welches das Fach Klinische Psychologie einschließt, einer psychotherapeutischen Zusatzausbildung, die in Vollzeit mindestens drei, bzw. berufsbegleitend mindestens fünf Jahre dauern muss.

Die Ausbildung und Berufsausübung beschränkt sich auf die Behandlung von Erwachsenen, es kann jedoch eine Fachkunde „Kinder- und Jugendtherapie“ erworben werden, was selten in Anspruch genommen wird.

Psychologische Psychotherapeuten unterliegen einer sogenannten Befugnisbeschränkung[1] Eine körperliche Untersuchung ist demzufolge den ärztlichen Psychotherapeuten vorbehalten, womit die Diagnostik und Therapie psychosomatischer Erkrankungen nicht unter das Berufsbild fällt. Auch die Verordnung einer Medikation, eine Krankschreibung oder eine Krankenhauseinweisung bedarf einer Approbation als Arzt und darf nicht durch psychologische Psychotherapeuten erfolgen.[2]

Ärztlicher Psychotherapeut

Voraussetzung ist jeweils ein mindestens 6-jähriges Medizinstudium, eine ärztliche Approbation sowie eine sich anschließende mindestens 5-jährige Facharztweiterbildungszeit (bei Vollzeitarbeit). Zu unterscheiden sind die psychotherapeutischen Fachärzte (Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie sowie der Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie) von Ärzten anderer Fachgebiete (wie Allgemeinmediziner, Internisten, Gynäkologen usw.) mit der Zusatzbezeichnung „Fachgebundene Psychotherapie“.

Die Weiterbildung zum Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie umfasst dabei eine fundierte psychotherapeutische Weiterbildung. Während der Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie der Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie für die psychotherapeutische Behandlung Erwachsener weitergebildet ist, besitzt der Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie eine Weiterbildung für die psychotherapeutische Behandlung von Kindern- und Jugendlichen.

Die Weiterbildung in "fachgebundener Psychotherapie" kann nach einem mindestens 6-jährigen Medizinstudium, der Approbation als Arzt und einer weiteren in der Regel 5 Jahre dauernden Facharztweiterbildung mit Erwerb der Facharztkompetenz begonnen werden. Der Erwerb der fachärztlichen Zusatzbezeichnung "fachgebundene Psychotherapie" umfasst in Ergänzung zur Facharztkompetenz die Vorbeugung, Erkennung und psychotherapeutische indikationsbezogene Behandlung von Erkrankungen des jeweiligen Gebietes, die durch psychosoziale Faktoren und Belastungsfaktoren mit bedingt sind.[3] Daraus folgt, dass ein Facharzt mit "fachgebundener Psychotherapie" nur bei Erkrankungen psychotherapeutisch tätig werden darf, die sein Facharztgebiet beinhaltet (beispielsweise kann ein Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe mit fachgebundener Psychotherapie bei Vaginismus oder postpartaler Depression psychotherapeutisch tätig werden).

Approbierte Ärzte können die Zusatzbezeichnung Psychoanalyse erwerben. Hierfür fordert die Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer nach dem Erwerb der Facharztkompetenz in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung (nach 6-jährigem Medizinstudium und in der Regel 5-jähriger Facharztweiterbildungszeit) eine mindestens 250 Stunden umfassende Lehranalyse mit mindestens 3 Einzelstunden pro Woche, 600 Stunden regelmäßig supervidierte und dokumentierte psychoanalytische Behandlungsstunden (darunter mindestens 2 Behandlungen von mindestens 250 Stunden), 20 supervidierte und dokumentierte psychoanalytische Untersuchungen, regelmäßige Teilnahme am begleitenden Fallseminar sowie kontinuierliche Teilnahme am kasuistischen Seminar zur Behandlungstechnik. Zudem muss die theoretische Weiterbildung in Psychoanalyse von mindestens 240 Stunden erfüllt sein.[3]

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut

Bei der Weiterbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten werden neben Diplom-/Master-Psychologen auch Diplom-/Master-Pädagogen, Diplom-/Master-Musiktherapeuten und Diplom-/Master-Sozialpädagogen zugelassen. Seit 1999 müssen sich Psychologen zwischen der Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten und zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten entscheiden. Im Rahmen der Übergangsregelungen war auch eine Doppelapprobation möglich.

[Bearbeiten] Tätigkeitsfelder

Psychotherapeuten arbeiten therapeutisch und diagnostisch in unterschiedlichen Bereichen. Tätigkeitsfelder sind in eigener Praxis, unterschiedlichsten Beratungsstellen, in stationären oder teilstationären Einrichtungen und Kliniken, sowie in Forschung und Lehre.

[Bearbeiten] Unterschiede zwischen Psychologe und Psychotherapeut

Häufig werden Psychologe und Psychotherapeut synonym verstanden, was oft zu Irritation und Missverständnissen, insbesondere bei Hilfe suchenden Menschen, führt.

Psychologe ist eine allgemeine, gesetzlich mittelbar geschützte Berufsbezeichnung. Sie unterliegt zum einen der Begrenzung durch das wettbewerbsrechtliche Irreführungsverbot nach § 3 UWG, so dass es unzulässig ist, die Bezeichnung im Zusammenhang mit einer geschäftlichen Handlung zu führen, ohne über eine entsprechende akademische Qualifikation zu verfügen.[4] Zum anderen wird die Bezeichnung Psychologe als dem akademische Grad des Diplom-Psychologen zum Verwechseln ähnlich angesehen, so dass das Führen der Bezeichnung nach § 132a Abs. 2 StGB strafbar ist, wenn ein solcher akademischer Grad nicht erworben wurde.

Der Zusatz Diplom oder Master of Science in einem der Teilgebiete der Psychologie bezeichnet einen akademischen Grad, der durch einen universitären Studienabschluss als Diplom-Psychologe oder Master of Science in einem der Teilgebiete der Psychologie erworben wird. Dabei stellt die klinische Psychologie nur eines von vielen möglichen Teilgebieten dar. Eine Gleichsetzung von Psychologe und Klinischer Psychologe (und wiederum Klinischer Psychologe mit Psychotherapeut) ist daher unzutreffend. Ein Psychologe verfügt über eine wissenschaftliche Berufsvorbildung in einem gewählten Teilgebiet der Psychologie, ein Psychotherapeut über eine spezifische Berufsausbildung.

Psychologen arbeiten in sehr verschiedenen Arbeitsfeldern mit sehr unterschiedlichen Tätigkeiten (Wirtschaft, Forschung, selbständige Tätigkeiten z. B. in einer psychologischen Praxis bspw. als Verkehrspsychologe). Der Berufs-Chancen-Check gibt 206 sehr verschiedene Berufe an, die wissenschaftlich ausgebildete Psychologen - je nach Schwerpunktsetzung - ausüben können, wovon der Psychotherapeut nur einer dieser Berufe ist. Der größte Teil möglicher Berufe hat keine Berührungspunkte zu im weitesten Sinne klinischen oder gesundheitlichen Themen [5].

Als charakteristisch bereichsübergreifendes Tätigkeitsmerkmal gilt die Psychologische Diagnostik. Gemäß den Angaben der WHO ist diese der gemeinsame Nenner der meisten beruflichen psychologischen Tätigkeiten (wobei Diagnostik nicht im medizinischen Sinne verstanden wird, weshalb sich mehr und mehr der Anglizismus (psychologisches) Assessment etabliert). In Deutschland umfasst das Assessment alle Arten von psychologischer Diagnostik, wie Verhaltensbeobachtungen, Tests wie Intelligenz- und Persönlichkeitstests, Assessment Center, Potenzialanalysen, Interessenstest, Berufs-, Schul-, Fahr- und sonst. Eignungsdiagnostik und andere. Ebenfalls bereichsübergreifend ist die wissenschaftlich-methodische Ausbildung, insbes. in Experimentalmethodik. Sowohl Diagnostik als auch Forschungsmethoden setzen vertiefte Kenntnisse in mathematischen Modellen und Methoden voraus.[6] [7]

Psychologie ist im Unterschied zur Psychotherapie kein Heilberuf. Da das Psychotherapeutengesetz auch die medizinische Diagnostik von psychischen Störungen (§1(1)1 PsychThG: „[...] jede [...] vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung [...] von Störungen mit Krankheitswert [...]“) als Heilkunde definiert, ist auch bereits eine über die psychologische Diagnostik hinausgehende klinische Störungsdiagnostik, wie jede Form von Behandlung, Psychotherapeuten vorbehalten.

Die in den Psychotherapie-Richtlinen [8] definierten psychotherapeutischen Leistungen, die von Psychotherapeuten (in der Regel in einer psychotherapeutischen Praxis) durchgeführt werden, werden von den Krankenkassen übernommen; hierbei wird nicht zwischen ärztlichen und nicht-ärztlichen Psychotherapeuten unterschieden. Andere Leistungen, insbesondere Leistungen, die von Psychologen erbracht werden (z.B. eine eignungsdiagnostische Begutachtung oder eine psychologische Beratung (bspw. eine psychologische Beratung gem. § 2a Abs. 2 StVG oder § 4 Abs. 9 StVG) in einer psychologischen Praxis) können nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden.

[Bearbeiten] Österreich

Die Ausübung der Psychotherapie ist in Österreich im Bundesgesetz vom 7. Juni 1990 über die Ausübung der Psychotherapie (Psychotherapiegesetz) geregelt. Die Berufsbezeichnung „Psychotherapeut“ ist gesetzlich geschützt, eine unbefugte Führung bedeutet eine Verwaltungsübertretung.

Die Ausbildung besteht aus dem Propädeutikum, der gemeinsamen Grundlage für alle Psychotherapeuten, und dem Fachspezifikum, der konkreten Ausbildung in einer von 22 anerkannten Psychotherapiemethoden.[9]

In Österreich gibt es darüber hinaus, teilweise in Abgrenzung zum Psychotherapeuten, das Psychologengesetz, das Ausbildung, Zugang, Berufsbezeichnung und -ausübung zum Beruf des Psychologen regelt.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. http://www.yumpu.com/de/document/fullscreen/4414898/liebe-kolleginnen-und-kollegen-psychotherapeutenjournal/80
  2. http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=0.2.23.9278.9427.9551.9574
  3. a b Bundesärztekammer, Musterweiterbildungsordnung
  4. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 4. Juli 1985, I ZR 147/83, MDR 1986, 119-120
  5. Berufs-Chancen-Check Psychologe, Psychologin. Bildung und Wissen, Nürnberg 1999, ISBN 3-8214-8244-3.
  6. http://www.uwe-mortensen.de/Ringvorlesungnov2005.pdf
  7. http://www.uwe-mortensen.de/Testkonstruktionneu.pdf
  8. Gemeinsamer Bundesausschuss, Psychotherapie-Richtlinien (PDF; 224 kB)
  9. Stand vom Januar 2007

[Bearbeiten] Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Psychotherapeut – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen