Qualifikation (Personalwesen)
Qualifikation beschreibt das personenbezogene Arbeitsvermögen, das sich aus Fach- und Sozialkompetenz zusammensetzt.
Die empirische Erfassung von Qualifikationen ist im Bereich der Fachkompetenz wie Fachkenntnisse, Arbeitstechniken und Fertigkeiten eher gegeben als die der sozialen Qualifikationen wie Orientierung, Werthaltungen, Verhaltensweisen im sozialen Gefüge des Arbeitsplatzes oder der Arbeitsaufgabe. Als gebräuchlichste Indikatoren für die Qualifikation dienen in der Praxis Bildungs- und Ausbildungsabschlüsse. [1]
Die Anerkennung einer beruflichen Qualifikation ist in der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments geregelt. Bei reglementierten Berufen ist eine entsprechende Qualifikation für die Ausübung der Arbeit rechtlich vorgeschrieben.