Qualitätswein
Qualitätswein ist eine internationale Bezeichnung für Weine einer höheren Güteklasse, die bestimmte gesetzliche Mindestanforderungen erfüllen.
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[Bearbeiten] Deutschland
In Deutschland wird unterschieden zwischen
- Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete (QbA), und der höheren Qualitätsstufe
- Qualitätswein mit Prädikat, seit 2006 auch offiziell Prädikatswein genannt
Im Gegensatz zu Qualitätswein mit Prädikat (Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese, Eiswein) darf Qualitätswein b. A. zur Alkoholerhöhung angereichert werden. Tafel- und Landweine sind keine Qualitätsweine in diesem Sinne. Anbaugebiete, die nicht als Qualitätsweingebiete ausgewiesen sind, in Deutschland sind das im Wesentlichen die Anbaugebiete Donau um Regensburg (Bayern) und das Stargarder Land in Mecklenburg-Vorpommern, können ihren Wein nicht als Qualitätswein sondern nur als Land- oder Tafelwein vermarkten, auch wenn die anderen Anforderungen für Qualitätswein erfüllt wären.
[Bearbeiten] Kriterien für Qualitätswein
In Deutschland darf ein Wein nur dann als Qualitätswein bezeichnet werden, wenn ihm auf Antrag eine Amtliche Prüfungsnummer (A.P.-Nr.) zugeteilt worden ist. Voraussetzungen dafür sind
- der Nachweis der geographischen Herkunft des Weines
- eine Mindestqualität des Leseguts (Mostgewicht)
- bestimmte analytische Höchst- und Mindestwerte
- ein sensorisch beurteilter Mindeststandard des Weines
- Unter Umständen müssen auch bestimmte Richtlinien für Rebsorte, Anbau, Lese und Ausbau beachtet worden sein. siehe Qualitätsweinprüfung und Qualitätsstufe
[Bearbeiten] Österreich
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Lt. Einteilung der Weine nach Qualitätsstufen lt. Österreichischem Weingesetz 2009 [1][2] gehört Qualitätswein zu Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.)[3]
[Bearbeiten] Qualitätsweine
[Bearbeiten] PrädikatsweineEine Alkoholerhöhung/Anreicherung, Süßung bei Prädikatsweinen ist nicht zulässig Angaben auf der Flasche:
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In Österreich liegt die Produktionsmenge von Wein der Qualitätsstufe Qualitätswein deutlich über den anderen Stufen.[4]
1993 wurde durch eine Novellierung des österreichischen Weingesetzes eine gebietsspezifische Bezeichnung analog zum französischen oder italienischen Weinrecht geschaffen. Die Bezeichnung DAC (Districtus Austriae Controllatus) nutzen zur Zeit mehrere Weinbaugebiete in Österreich.
[Bearbeiten] Schweiz
Hier gibt es besondere Weinspezialitäten, deren Namen geschützt sind und kontrolliert werden. Sie sind daher mit deutschen Qualitätsweinen vergleichbar: Dôle, Fendant, Dorin, Salvagnin und Terravin. In der deutschsprachigen Schweiz gibt es Qualitätsweine mit den Prädikaten Auslese, Spätlese und Beerenauslese.
[Bearbeiten] Frankreich
Hier entsprechen die Weine der Appellation contrólée und die Vins Délimités de Qualité Supériéure den deutschen Qualitätsweinen b.A.. Bei den AOC-Weinen wird nur das Herkunftsgebiet genannt, bei den höheren stehen die Untergebiete, einzelne Lagen oder Cháteaux mit auf dem Etikett, oder sie fallen unter die Cru - Bewertungen wie Grand Cru classée (Premier, Deuxieme, Troisieme, Quatrieme, Cinquieme Cru) oder Cru Bourgeois (sowie "Cru Bourgeois Superieur" und "Cru Bourgeois Exceptionel").
Siehe auch: Qualitätsstufen Weinbau in Frankreich
[Bearbeiten] Italien
Die DOC- und DOCG-Weine ohne zusätzliche Prädikate sind mit deutschen Qualitätsweinen b.A. zu vergleichen.
[Bearbeiten] Portugal
Portugal besitzt 40 Anbaugebiete für Qualitätsweine, die in einer besonderen Region produziert wurden und deshalb die VQPRD-Kennzeichnung (Vinho de Qualidade Produzido em Região Demarcada) tragen. 26 davon tragen das DOC-Kürzel (Denominação de Origem Controlada), die Weine der nächstfolgenden Qualitätsweinstufe die IPR-Bezeichnung (Indicação de Proveniencia Regulamentada). Außerdem zählen zu Portugals Qualitätsweinen auch 6 VR- bzw. Landweinregionen (Vinho Regional)
[Bearbeiten] Ungarn
Gemäß dem Weingesetz heißt in Ungarn ein Qualitätswein Minőségi Bor und muss mindestens 12 Vol% Alkohol enthalten. Ort und Zeit der Abfüllung, Abfüller, Rebsorte, Jahrgang Herkunft, Alkoholgrad und Ladenpreis müssen auf dem Etikett angegeben werden.
[Bearbeiten] Einzelnachweise
- ↑ Bundesgesetz über den Verkehr mit Wein und Obstwein (Weingesetz 2009), 111. BGB [1]
- ↑ Martin Raggam: Neues Weingesetz im Überblick, Der Winzer 11/2009 S. 88
- ↑ Die gemeinschaftliche Bezeichnung Wein g.U. ist keine Verkehrsbezeichnung und darf nicht auf dem Etikett angeführt werden.
- ↑ Österreichisches Statistikamt zu Produktionsmenge der Weinqualitätsstufen (2005)