Quellensteuer (Deutschland)
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Quellensteuer ist die Bezeichnung für eine Steuer, die direkt an der „Quelle“ erhoben wird, aus der die Einkünfte fließen.
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[Bearbeiten] Beispiele für Quellensteuern
| Einkunftsart | Quelle | Quellensteuer |
| Arbeitslohn | Arbeitgeber | Lohnsteuer |
| Zinsen | Kreditinstitut | Zinsabschlagssteuer |
| Dividenden | Kapitalgesellschaft | Kapitalertragsteuer |
Alle diese „Quellensteuern“ sind im Einkommensteuergesetz geregelt; sie werden bei der Einkommensteuerveranlagung wie eine Einkommensteuervorauszahlung behandelt.
[Bearbeiten] Ausländische Quellensteuern
Erzielt ein in Deutschland Steuerpflichtiger Einkommen im Ausland, das dort einer Quellenbesteuerung unterliegt, so bestimmen völkerrechtliche Verträge, so genannte Doppelbesteuerungsabkommen, dass diese Einkünfte von der Besteuerung freigestellt werden oder die im Ausland gezahlte Steuer auf die deutsche Steuer angerechnet wird. Dadurch soll eine Doppelbesteuerung vermieden und steuerliche Hindernisse im grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr beseitigt werden. Regelmäßig erstrecken sich die Abkommen auf die Einkommens- und Vermögensbesteuerung. Daneben bestehen eine Reihe der Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen auf dem Gebiet der Erbschaft- und Schenkungssteuern oder betreffen die Kraftfahrzeugsteuer im internationalen Verkehr.
[Bearbeiten] Fiktive Quellensteuer
Fiktive Quellensteuern (FiQu) sind aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens auf die deutsche Einkommensteuer anrechenbare ausländische Quellensteuern, die tatsächlich gar nicht angefallen sind. Es handelt sich dabei um eine Form der Entwicklungshilfe, bei der die Anleihen der durch die jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen begünstigten bonitätsschwachen Länder für deutsche Anleger attraktiver gestaltet werden, ohne dass der Emittent einen höheren Kupon zahlen muss.
Die Steuergutschriften aus fiktiven Quellensteuern sind nur mit anderen ausländischen Kapitaleinkünften verrechenbar.
[Bearbeiten] Beispiel: Quellensteuer im internationalen Profifußball
Aufgrund der Erhebung von Quellensteuern will der europäische Fußballverband UEFA zunächst keine Endspiele in den europäischen Fußballwettbewerben (Champions League, UEFA-Pokal) mehr in Deutschland austragen lassen.[1].
[Bearbeiten] Quellen
- ↑ Uefa zeigt Deutschland die kalte Schulter: vom 6. Oktober 2006
[Bearbeiten] Offizieller Weblink:
- Gemeinsame Steuerregelung bzw. Quellensteuer in der EU
- BMF Schreiben als Veroffentlichungen zu Behandlung von Reisekosten
- Bundeseinheitliches Identifikationsmerkmal für Besteuerungsverfahren und andere Informationen
[Bearbeiten] Siehe auch
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