Quer-durchs-Land-Ticket

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Das Quer-durchs-Land-Ticket ist ein Fahrkarten-Angebot der DB Regio AG. Es ermöglicht von Montag bis Freitag ab neun Uhr bundesweite Fahrten in Zügen des Regionalverkehrs.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Entwicklung

Mit dem Schönes-Wochenende-Ticket schuf die Deutsche Bahn 1995 erstmals ein spezielles Angebot ausschließlich für Züge des Nahverkehrs. Das Schönes-Wochenende-Ticket gibt es bis heute. Es ist bundesweit nutzbar und gilt nur samstags oder sonntags von 0 Uhr bis 3 Uhr des Folgetages für beliebig viele Fahrten. In den späteren Jahren wurden in nahezu allen Bundesländern auch Ländertickets geschaffen, die ebenfalls in der Regel nur in Nahverkehrszügen (RB, RE, IRE, S-Bahn) gelten. Die Länder-Tickets sind nur in bestimmten Regionen nutzbar und gelten die ganze Woche, wochentags von 9 Uhr bis 3 Uhr des Folgetages, an Feiertagen, samstags und sonntags von 0 Uhr bis 3 Uhr des Folgetages. Das Quer-durchs-Land-Ticket schließt die Lücke zwischen dem zwar bundesweit, aber nur am Wochenende gültigen Schönes-Wochenende-Ticket und den auch unter der Woche, aber regional begrenzt gültigen Länder-Tickets.

Gültigkeitsbereich Mo-Fr und bundeseinheitliche Feiertage Sa-So
Gültigkeit innerhalb eines Bundeslandes (teilweise auch mehrere Länder) Länder-Tickets Länder-Tickets
Bundeslandübergreifende Gültigkeit Quer-durchs-Land-Ticket Schönes-Wochenende-Ticket

[Bearbeiten] Wiedereinführung des Tickets

Das Quer-durchs-Land-Ticket war zunächst während einer Pilotphase vom 1. August 2009 bis zum 31. Januar 2010 erhältlich. Seit dem 13. Dezember 2010 mindestens bis zum 10. Dezember 2011 bietet es die Deutsche Bahn mit veränderten Konditionen wieder an.

[Bearbeiten] Allgemeine Konditionen

Das Quer-durchs-Land-Ticket gilt deutschlandweit in allen Regionalzügen (RB, RE, IRE) und S-Bahnen der DB und den Nahverkehrszügen anderer teilnehmender Eisenbahnen in der 2. Klasse. Das Ticket kann maximal drei Monate im Voraus gekauft werden, das Nutzungsdatum muss bereits beim Kauf festgelegt werden. Es berechtigt Einzelreisende und bis zu vier weitere Personen zu beliebig vielen Fahrten mit Zügen des Regionalverkehrs durch ganz Deutschland von Montag bis Freitag von neun Uhr (an bundeseinheitlichen Feiertagen bereits ab Mitternacht) und bis drei Uhr des Folgetages. Reisende können beliebig oft die Fahrt unterbrechen oder umsteigen und so weit fahren, wie sie möchten.[1]

Kinder zwischen 6 und 14 Jahre zählen als erwachsene Person, eigene Kinder bzw. Enkelkinder bis 14 Jahre können ohne Anrechnung mitgenommen werden (dann gilt aber eine maximale Zahl von zwei Erwachsenen). Für Fahrräder ist grundsätzlich ein Fahrradticket für den Nahverkehr erforderlich. In Hessen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist die Mitnahme kostenlos. Für die Mitnahme von Hunden gilt eine Anrechnungsregelung auf die Teilnehmerzahl.

[Bearbeiten] Preis

Das Quer-durchs-Land-Ticket kostet 42 Euro für einen Reisenden, der bis zu vier weitere Personen für je sechs Euro mitnehmen kann. Mit jedem Mitreisenden sinkt somit der durchschnittliche Fahrpreis pro Person. Bis zu zwei Erwachsene pro Ticket können beliebig viele eigene Kinder und Enkel bis einschließlich 14 Jahre kostenfrei mitnehmen.[1]

Reisende Preis Preis pro Person
1 42 € 42 €
2 48 € (42+6) 24 €
3 54 € (42+6+6) 18 €
4 60 € (42+6+6+6) 15 €
5 66 € (42+6+6+6+6) 13,20 €

[Bearbeiten] Erhältlichkeit der Tickets

Das Ticket kann auf der Website der Deutschen Bahn als Online-Ticket zum Selbstausdruck oder am Fahrkartenautomaten bezogen werden. Für zwei Euro zusätzlich ist es mit persönlicher Beratung in allen Verkaufsstellen der Deutschen Bahn erhältlich. Bei Buchung per Postversand fallen zusätzlich 3,50 Euro Versandkosten an.[1]

[Bearbeiten] Praxis

Das Quer-durchs-Land-Ticket ist als Ergänzung der Ländertickets für Reisen über Grenzen hinweg gedacht. Allerdings bietet die Kombination von Ländertickets für manche Reisende zeitliche Vorteile: zwei angrenzende Ländertickets können bei entsprechender Reiseplanung zwei Tage genutzt werden (jedes Land einen Tag), dieses Angebot ist stets nur einen Tag gültig. Zu beachten ist auch der Geltungsbereich der Ländertickets, der in vielen Fällen mehrere Bundesländer umfasst.

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. a b c http://www.bahn.de/quer-durchs-land
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