Quittung
Eine Quittung ist eine Empfangsbestätigung für den Erhalt einer Leistung. Sie ermöglicht es dem Schuldner zu beweisen, dass die dazugehörige Forderung erfüllt worden ist. Das Wort geht auf das veraltende quitt („ausgeglichen“, z. B. jetzt sind wir quitt) zurück. Bei unbarer Zahlung ist der Kontoauszug das Beweisdokument.
[Bearbeiten] Kauf
Nach deutschem Recht ist der Gläubiger auf Verlangen des Schuldners verpflichtet, eine Quittung nach Empfang einer Leistung auszustellen (§ 368 BGB). Allerdings hat der Schuldner grundsätzlich die Kosten für die Quittung zu tragen (§ 369 BGB). Die Quittung ist eine Privaturkunde, die gemäß § 416 ZPO den vollen Beweis dafür erbringt, dass die in ihr enthaltenen Erklärungen vom Aussteller abgegeben worden sind. Ferner wird nach § 440 Abs. 2 ZPO (widerlegbar) vermutet, dass die über der Unterschrift einer Quittung stehende Schrift ebenfalls echt sei.
Mindestinhalt einer Quittung sind neben der Bestätigung der erhaltenen Leistung auch Datum und Unterschrift, denn die Quittung unterliegt dem Schriftformgebot der §§ 126, § 368 BGB. Fehlt es an einem dieser Mindestbestandteile, ist die Quittung nichtig und erfüllt nicht ihren Zweck (§ 125 BGB). Die Quittung kann auch als Rechnung verwendet werden, sofern sie gesetzlichen Voraussetzungen einer Rechnung erfüllt; dann muss sie zusätzlich noch folgende Bestandteile enthalten: Schuldner, Gläubiger, Zahlungszweck, Ort, Umsatzsteueranteil.
Häufig wird eine Empfangsbescheinigung einer Zahlung in Form eines Kassenbons ausgestellt. Allerdings erfüllt der Kassenbon nicht das oben genannte Schriftformgebot. Alternativ kann auch ein Quittungsvermerk auf der Rechnung angebracht werden. Dazu ist die Phrase „Betrag erhalten” sowie das Datum und die Unterschrift des Annehmenden notwendig.
Handschriftliche Quittungen werden häufig auf einem Quittungsblock, einem Buch heraustrennbarer Quittungsvordrucke, ausgefertigt. Dabei wird entweder ein Blatt Durchschreibepapier eingelegt oder die Vordrucke sind selbstdurchschreibend, so dass mit der Quittung gleichzeitig der Zahlungsbeleg für die Buchhaltung des Empfängers entsteht.
Spezielle Regelungen gelten für Spendenquittungen und Bewirtungsquittungen.
[Bearbeiten] Weitere Bedeutungen
In der Datenübertragung ist die Quittung die Bestätigung des Empfängers für die korrekte Übertragung eines Datenpaketes vom Sender.
Im übertragenen Sinn wird es im Falle einer Bestrafung für ein Verhalten verwendet („die wohlverdiente Quittung erhalten“).
Das Verb quittieren hat auch die Bedeutungen „verlassen“ (z. B. den Dienst quittieren) oder „zur Kenntnis nehmen“ (z. B. etwas mit einem Lächeln quittieren).
[Bearbeiten] Weblinks
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