Rückfall

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Ein Rückfall ist

  • in der Medizin
    • generell das Wiederauftreten einer Krankheit nach (vorübergehender) Besserung, siehe Rezidiv
    • bei einer Abhängigkeit von psychotropen Substanzen (wie Alkohol, Heroin) der neuerliche (unkontrollierte) Konsum der Substanz nach einer Phase der Abstinenz
  • in der Psychologie und Psychotherapie und Alltagssprache das Abgleiten in (zwischenzeitig abgelegte) problembehaftete Denk- und Handlungsmuster
  • im Strafrecht die wiederholte Verübung einer strafbaren Handlung, siehe Rückfall (Strafrecht);
  • im Vermögens- und Urheberrecht eine Form der Rückübertragung von Sachen oder Rechten an einen Voreigentümer oder Rückfallberechtigten, siehe Rückfallrecht.


Siehe auch: Rückfallquote

Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
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