Richtlinien für die Anlage von Straßen – Linienführung
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Die deutschen Richtlinien für die Anlage von Straßen – Teil: Linienführung (RAS-L) behandeln die Linienführung (also den Verlauf der Straße im Lageplan, auch Trasse) und die Gradiente (im Höhenplan, auch Längsschnitt genannt) sowie Entwurfselemente des Querschnitts (siehe auch RAS-Q) für die Anlage von Autobahnen und Landstraßen, d. h. anbaufreier Straßen außerhalb und innerhalb bebauter Gebiete, entsprechend der Einordnung von Straßen in die Straßenkategorien A I bis A VI und B I und B II gemäß RAS-N. Sie sind Teil der Richtlinien für die Anlage von Straßen.
Angewendet werden diese Richtlinien von Verkehrs- und Bauingenieuren (Straßen- und Verkehrsplanern bzw. -bauern). Der Bundesminister für Verkehr hat sie für Bundesfernstraßen eingeführt und sie darüber hinaus den Bundesländern zur analogen Anwendung auf deren Straßennetze empfohlen.
Herausgegeben werden die Richtlinien von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) in Köln.
[Bearbeiten] Abgrenzung
Keine Geltung besitzen die RAS-L für angebaute oder anbaufähige Straßen. Für diese Stadtstraßen erschien im Juni 2007 die neue Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) als Nachfolger der Empfehlungen für die Anlage von Hauptverkehrsstraßen (EAHV) und Erschließungsstraßen (EAE). Sie gilt für die neuen Straßenkategorien VS, HS und ES der noch unveröffentlichten RIN, die in etwa den bisherigen RAS-N-Kategorien C, D und E entsprechen.
[Bearbeiten] Siehe auch
- Straßenbaurichtlinien
- Liste der technischen Regelwerke und amtlichen Bestimmungen für das Straßenwesen

