RATP
| Régie Autonome des Transports Parisiens (RATP) | |
|---|---|
| Rechtsform | Établissement public à caractère industriel et commercial (Staatsunternehmen) |
| Gründung | 1. Januar 1949 |
| Sitz | 54, quai de la Rapée Paris, Frankreich |
| Leitung | Pierre Mongin (PDG) |
| Mitarbeiter | 55.545 (2012) |
| Umsatz | EUR 4,93 Mrd. (2012) |
| Branche | Öffentlicher Personennahverkehr |
| Website | www.ratp.fr |
Die Régie autonome des transports Parisiens (RATP) (dt. unabhängige Pariser Transportverwaltung) ist der staatliche Betreiber des öffentlichen Personennahverkehrs in Paris und dem nahen Umland. Die RATP befördert im Großraum Paris jährlich etwa 3 Milliarden Fahrgäste (2010)[1] ist aber auch außerhalb ihres Stammgebietes Paris national und international als ÖPNV-Betreiber aktiv.
Inhaltsverzeichnis |
Geschichte und Auftrag [Bearbeiten]
Die RATP wurde 1949 gegründet, um die zuvor teilweise von privaten Gesellschaften (wie der Compagnie du Métropolitain de Paris, CMP) betriebenen unter- und überirdischen öffentlichen Verkehrsmittel in Paris unter ihrem Dach zusammenzufassen. Sie hat den rechtlichen Status eines Établissement public à caractère industriel et commercial (EPIC).
Die RATP erfüllt ihren Verkehrsauftrag als alleiniger Betreiber der Verkehrsinfrastruktur im Rahmen langfristiger Nutzungsverträge mit den für den Nahverkehr im Großraum Paris zuständigen Aufgabenträgern, dem Syndicat des transports d'Île-de-France (STIF), der von der Région Île-de-France und ihren acht Départements Essonne, Hauts-de-Seine, Paris, Seine-Saint-Denis, Seine-et-Marne, Val-de-Marne, Val-d’Oise und Yvelines kontrolliert wird.[2] Die alleinigen Nutzungsrechte der RATP wurden zuletzt per Gesetz für einen Zeitraum von 15 bis 30 Jahren mit Wirkung ab dem 3. Dezember 2009 (15 Jahre für Bus, 20 Jahre für die Straßenbahn, 30 Jahre für Metro und RER) garantiert.
Verkehrsbetrieb und -aufkommen in Pariser Region [Bearbeiten]
Die RATP betreibt in der Île-de-France folgende Verkehrsmittel:
| Verkehrsmittel | Anteil am Verkehrsaufkommen | |
|---|---|---|
| Métro | 48 % | |
| Bus | inkl. Noctilien | 34 % |
| RER | gemeinsam mit der SNCF | 15 % |
| Tramway | drei der vier Linien | 2 % |
| Orlyval | < 1 % | |
| Funiculaire de Montmartre | < 1 % |
Dabei wurden von RATP-Fahrzeugen 2011 über drei Milliarden Kilometer zurückgelegt.[3]
Aktivitäten außerhalb von Paris [Bearbeiten]
Im Gegensatz zu anderen staatlichen Betreibergesellschaften mit einem geschützten Gebiets-Monopol dürfen sich die RATP sowie SNCF an Nahverkehrsausschreibungen im In- und Ausland beteiligen. So ist die RATP beispielsweise durch die gemeinsam mit anderen Trägern gegründete Tochtergesellschaft RATP Développement in Frankreich unter anderem in Straßburg, Mülhausen, Annemasse, Clermont-Ferrand, Chelles, Nantes, Orléans, Grenoble, Saint-Quentin-en-Yvelines und Lyon sowie international in Nottingham, London, Turin, Rom, Porto, Melbourne und Sydney am örtlichen Personennahverkehr und mit trans regio bis 2011 auch in Deutschland am Regionalverkehr beteiligt. Auf diese Weise konkurrieren die beiden Staatsunternehmen RATP und SNCF außerhalb der Île-de-France wie privatwirtschaftliche Unternehmen am Markt, während sie innerhalb dieser Region behördenähnlich kooperieren.
Kritik [Bearbeiten]
Staatsmonopol [Bearbeiten]
Die RATP als Betreiber eines Staatsmonopols wird von Konkurrenten bei öffentlichen Ausschreibungen kritisiert und wettbewerbspolitisch als problematisch empfunden; durch ihre teilweise sehr langen Nutzungsverträge muss der Betrieb der Metro und des RER in Paris beispielsweise erst ab 2039 öffentlich ausgeschrieben werden, während die RATP selber national und international als ÖPNV-Betreiber an Ausschreibung teilnehmen kann.[4]
Häufige Streiks [Bearbeiten]
In der Pariser Bevölkerung ist die RATP relativ unbeliebt, vor allem aufgrund ihrer häufigen Streiks, die zwar meist nur einzelne Linien der Métro und/oder der RER betreffen, im Extremfall aber auch den gesamten Verkehr in der Hauptstadt zum Erliegen bringen können. Es wird daher gespottet, die Abkürzung „RATP“ stehe insgeheim für: „rentre avec tes pieds“ („Geh' zu Fuß nach Hause“) oder: „reste assis, t'es payé“ („Bleib' sitzen, du wirst bezahlt“), wobei dieser letzte Ausspruch auf die nach Meinung vieler Fahrgäste wenig hilfsbereite Einstellung vieler RATP-Angestellter selbst außerhalb der Streikperioden anspielt.
An Streiktagen ist es zum Beispiel aber möglich, dass man mit dem RER ab Gare du Nord trotzdem in Richtung Flughafen CDG fahren kann. Das liegt daran, dass durch Kooperation die SNCF die Linie ab Gare du Nord übernimmt. In der Vergangenheit fand sogar stets ein Fahrerwechsel statt, allerdings haben die beiden Unternehmen eine Kooperationsvereinbarung, die sogenannte „Interopérabilité“, getroffen, die besagt, dass sowohl die Fahrer der RATP als auch der SNCF die ganze Linie durchweg befahren können.
Tickets [Bearbeiten]
Tageskarten [Bearbeiten]
Paris Visite [Bearbeiten]
Paris Visite ist ein Pariser Nahverkehrsticket speziell für Touristen. Es ist für eine Nutzungsdauer von 1, 2, 3 oder 5 Tagen erhältlich. Das Pariser Nahverkehrsnetz ist in konzentrische Zonen aufgeteilt. Paris Visite gibt es für die Zonen 1−3 oder 1−6. Dabei decken die Zonen 1−3 zumindest das gesamte Stadtkerngebiet von Paris und das gesamte Metronetz ab. Gebiete der Region Île-de-France, die außerhalb des Pariser Stadtgebiets liegen, werden von diesen drei Zonen jedoch nicht abgedeckt. Zum 1. Juli 2007 entfielen die früheren Außenzonen 7 und 8, diese wurden preislich in die Zone 6 integriert.
Innerhalb dieser Zonen gilt es in allen Verkehrsmitteln der RATP (Métro, RER, Bus, Straßenbahn (Tramway), Funiculaire de Montmartre, Montmartrobus, Nachtbus (Noctilien)) und Nahverkehrszügen der SNCF. Mit dem Ticket für die Zonen 1–6 sind auch das Schloss Versailles, Disneyland und die Pariser Flughäfen Charles de Gaulle im Norden und Orly im Süden erreichbar. Zudem werden mit „Paris-visite“-Ermäßigungen in Museen und Geschäften gewährt.
Mobilis [Bearbeiten]
Die Tageskarte Mobilis beinhaltet keine Ermäßigungen und gilt nicht für die Fahrt zu den Flughäfen. Ansonsten gilt sie ebenfalls an einem Betriebstag in allen Verkehrsmitteln (RER/Metró/Tram/Bus) der gewählten Zonen. Betriebsbeginn ist ca. 0:30 Uhr für die Nachtbusse „Noctilien“ und 5:30 Uhr für die Métro, Betriebsschluss ist gegen 1:15 Uhr (2:15 Uhr am Samstagmorgen, Sonntagmorgen und frühe Morgenstunden von Feiertagen) bei der Métro und sogar 5 Uhr bei Nachtbussen.
Der Preis für das Ticket in den Zonen 1 & 2 beträgt 6,30 Euro (Stand 1. Oktober 2011)
Einzelfahrscheine [Bearbeiten]
Der Einzelfahrschein „ticket t+“ gilt für eine Fahrt inklusive einer beliebiger Anzahl an Umstiegen zwischen den Metrolinien (gesamtes Netz unabhängig von der Zone) bzw. RER-Linien im Stadtgebiet („intra muros“) von Paris. Es kann aber alternativ auch im Bus- und Tramnetz genutzt werden. Hier gilt es 90 Minuten inklusive einer beliebigen Anzahl an Umstiegen, allerdings ohne Rück- und Rundfahrten oder Fahrtunterbrechungen. Dabei gibt es - bis auf wenige Ausnahmen - keine Zonen- oder Linieneinschränkungen, seine Nutzung erstreckt sich auf Buslinien der RATP, SNCF und Optile in der gesamten Region Île-de-France. Nicht erlaubt ist der Umstieg von Bus oder Tram auf das Netz der Metro/RER. Ebenso dürfen keine Bahnstrecken (Metro, RER, Transilien oder sonstige) außerhalb des Pariser Stadtgebiets genutzt werden.[5] Ein im Bus gekauftes „ticket t+“ berechtigt nicht zum Umstieg (Aufdruck: „sans correspodances“). Fahrtunterbrechungen sind generell nicht erlaubt. Beim Umsteigen muss das „ticket t+“ direkt beim Einstieg (Tram/Bus) bzw. an den Zugangsschranken (RER/Metro) neu entwertet werden.
Flughäfen [Bearbeiten]
Für einzelne Fahrten zu den Flughäfen Charles de Gaulle und Orly müssen gesonderte Tickets gelöst werden. Diese können an jedem Ticketschalter oder auch an den Ticketautomaten gekauft werden.
Ein Ticket vom Stadtgebiet Paris zum Flughafen Charles de Gaulle kostet beispielsweise 9,25 Euro (Kinder 6,50 Euro; Stand 12. Dezember 2012).
Ticketautomaten [Bearbeiten]
Es gibt an den Bahnhöfen der RATP verschiedene Generationen von Ticketautomaten. An fast allen Automaten kann man außerdem den Pass Navigo aufladen. Diese Transponderkarte dient als Träger für elektronische Wochen- oder Monatskarten.
Die meisten Ticketautomaten haben neben Französisch auch eine englische und spanische, einige auch eine deutsche Sprachauswahl. An fast allen RATP-Ticketautomaten kann man mit Münzen bezahlen, nur sehr wenige Automaten akzeptieren auch Banknoten. Im Allgemeinen findet man einen, maximal zwei Automaten mit Geldscheinakzeptanz – dort, wo kein Fahrscheinverkauf mehr am Schalter stattfindet (Umgestaltung zum Info-Counter).
Obwohl an den Automaten die internationalen Kreditkarten-Logos angebracht sind, ist eine Zahlung mit ausländischen Kreditkarten nicht an allen Geräten möglich. Selbst neuere ausländische Kreditkarten, die bereits mit dem EMV-Chip ausgestattet sind, werden teilweise nicht akzeptiert. Nur PIN-aktivierte Kreditkarten werden an allen Ticketautomaten akzeptiert.
Bei geringen Beträgen wird bei Karten mit einem EMV-Chip, in dem die PIN-Autorisierung nicht freigeschaltet ist, auf die Autorisierung manchmal generell verzichtet. Entsprechend wird weder PIN noch Unterschrift verlangt, der Kauf aber trotzdem abgewickelt und nur eine Bestätigungsmeldung kurzzeitig im Automaten-Bildschirm angezeigt.
Die Zahlung mit Maestro-Karte ist nach Eingabe der PIN problemlos möglich. In jedem Fall ist die Chance höher an Automaten mit Geldschein-Akzeptanz, da diese – wenn äußerlich auch nur schwer erkennbar – einer neueren Generation angehören.
Weblinks [Bearbeiten]
- Internetauftritt der RATP
- Informationen für deutschsprachige Paris-Touristen
- Internetauftritt des regionalen Verkehrsverbunds STIF
Einzelnachweise [Bearbeiten]
- ↑ mobilicites.com: Le trafic RATP reprend des couleurs. Abgerufen am 14.Februar 2011.
- ↑ stif.info: La contractualisation avec la RATP et la SNCF. Abgerufen am 14.Februar 2011.
- ↑ RAPPORT D’ACTIVITÉ. In: ratp.fr. 2011, S. 58, abgerufen am 14. Dezember 2012 (pdf; 6,8 MB, französisch).
- ↑ Bahn hadert mit ihren Konkurrenten. Tagesspiegel, 22. März 2013, abgerufen am 29. April 2013 (Kritik der Deutschen Bahn an der RATP im Rahmen deren Interesse an der Berliner S-Bahn): „Die RATP agiere zudem außerhalb gültiger Normen, befand [DB] Personenverkehrs-Chef Homburg. Ihre sehr lange laufenden Verkehrsverträge in Frankreichs Hauptstadtregion seien „vollständig europarechtswidrig““
- ↑ http://www.optile.com/guide/ticket-T.html