Rastatter Kongress

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Der Rastatter Kongress, der von 1797 bis 1799 tagte, sollte die Ausführung der Beschlüsse des Friedens von Campo Formio bringen, nämlich die Abtretung des linken Rheinufers an Frankreich.

[Bearbeiten] Vorgeschichte

Kaiser Franz II. hatte nach der Niederlage im Ersten Koalitionskrieg zwar in seiner Eigenschaft als König von Ungarn und Erzherzog von Österreich gehandelt und Territorien seiner Erblande an das revolutionäre Frankreich abgetreten. Er hatte allerdings auch die Zusage gegeben, linksrheinische Territorien, die zum Heiligen Römischen Reich gehörten, abzutreten.

Zur Entschädigung für die abzutretenden Gebiete sollten die weltlichen Herrscher auf Kosten kirchlicher Territorien entschädigt werden. Diese sollten säkularisiert werden.

[Bearbeiten] Verhandlungen

Diese Fragen sollten auf dem Kongress von Rastatt verhandelt werden und auch das Reich als Ganzes Frieden mit Frankreich schließen. Hierzu entsandte der Reichstag eine Reichsdeputation. Angesichts der paradoxen Situation, dass mit Preußen und Österreich die beiden größten und mächtigsten Reichsstände bereits Frieden geschlossen hatten, sah sich die Reichsdeputation gezwungen, dem Abtretungs- und Entschädigungsplan zuzustimmen. Deren Aufgabe war nur noch zu beschließen welche weltlichen Fürsten entschädigt werden sollten und welche geistlichen Territorien als Verfügungsmasse dienen sollten.

Beim Ausbruch des Zweiten Koalitionskrieges gegen Frankreich wurde der Rastatter Kongress 1799 abgebrochen, und es kam niemals zu einem rechtskräftigen Friedensschluss.

[Bearbeiten] Siehe auch

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