Rat des Kreises (DDR)
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Der Rat des Kreises bzw. der Rat der Stadt (bei Stadtkreisen) war im Staatsaufbau der DDR die untere territoriale staatliche Verwaltungsebene (Exekutive) in jedem der 14 Bezirke (ohne Berlin als Hauptstadt), vergleichbar einer Kreisverwaltung. In Ost-Berlin waren die Räte der Stadtbezirke den Kreisen gleichgestellt. Entscheidungen erfolgten durch den Kreistag, der in den Kommunalwahlen als Einheitsliste der Nationalen Front gewählt wurde. Geleitet wurde die Behörde durch den Vorsitzenden des Rates des Kreises.
Dem jeweiligen Rat des Kreises war der jeweilige Rat des Bezirkes übergeordnet. Nachgeordnet waren hingegen die Räte der Gemeinden und der kreisangehörigen Stadte im Kreisterritorium. Zu den verschiedenen Fachabteilungen gehörte u.a. die Kreisplankommisson der Staatlichen Plankommission.
Innerhalb des Kreises wurde die Arbeit stark durch die jeweilige Kreisleitung der SED kontrolliert und bestimmt. Die Funktion des Ersten Sekretärs der Kreisleitung der SED war die wesentlich einflussreichere Machtebene im Kreis.

