Raubkopie
Der Begriff Raubkopie bezeichnet urheberrechtswidrig hergestellte Kopien, insbesondere von auf digitalen Datenträgern hergestellten digitalen Medien, beispielsweise Software, Musik, Bilder, Filme und E-Books. Ebenfalls gebräuchlich sind die Begriffe Schwarzkopie und illegale Kopie.
Eine weitere Verwendung des Begriffs ist als Synonym für eine urheberrechtswidrig hergestellte Fotokopie.
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Rechtslage [Bearbeiten]
Im deutschen Urheberrechtsgesetz werden die Begriffe „Raubkopie“ und „Schwarzkopie“ nicht verwendet. Stattdessen wird beschrieben, welche Rechte und Pflichten Urheber bei der Verwertung und Nutzer bei der Nutzung geschützter Werke haben. „Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch“ von Werken, sogenannte Privatkopien, sind nach § 53 des Urheberrechtsgesetzes (Novelle vom 10. September 2003) unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Dabei dürfen jedoch keine technischen Schutzmaßnahmen umgangen werden,[1] denn bei Umgehung eines effektiven Kopierschutzes sind auch Privatkopien illegal. Einem BGH-Urteil von 1978 zufolge liegt bei Audiomedien die Grenze bei sieben Privatkopien.[2] Die anzahlsmäßig achte Kopie ist demnach bereits eine illegale Kopie.
Ein Verstoß gegen das Urheberrecht stellt ein Vergehen im Sinne das StGB dar und ist daher strafbar. Werden illegale Kopien von einer Person rein für deren privaten Gebrauch angefertigt, ist ein Urheberrechtsverstoß jedoch oft folgenlos, weil dieser in der Regel nicht verfolgt werden kann. Anders, wenn vom Rechteinhaber eine Anzeige erstattet wird: für eine Privatperson bei nicht gewerbsmäßiger Nutzung der illegalen Kopie kann nach deutschem Recht eine Strafe von bis zu 100 Euro verhängt werden. In Österreich existiert diese Deckelung nicht (Stand: 2013).[3]
Statistik [Bearbeiten]
Der Industrieverband Business Software Alliance (BSA) veröffentlicht einmal im Jahr die sogenannte „Piracy Study“, die die Verbreitung von illegalen Softwarekopien bestimmen soll und in den Medien regelmäßig zitiert wird. Auch die Film- und Musikindustrie (Contentindustrie) veröffentlicht regelmäßig Berichte zu durch Filesharing entstandenen Verlusten. Die Höhe des errechneten Schadens und die Berechnungsgrundlage werden von Kritikern angezweifelt und für überzogen gehalten. Aus einem Bericht der US-Regierung geht hervor, dass die behaupteten Verluste durch Filesharing stark übertrieben sind.[4]
In dem Berechnungsverfahren[5] wird der „durchschnittliche Softwarebedarf“ eines PCs festgelegt und auf alle PCs hochgerechnet. Die Differenz zwischen der verkauften Software und dem angenommenen Bedarf eines PCs müssten, so die Studie, Schwarzkopien sein. Kritiker bemängeln, dass die Studie freie und ältere Software nicht berücksichtigt. Wenn also ein Nutzer nicht jedes Jahr seinen gesamten Software-Bestand aktualisiert oder aber kostenlose Software verwendet, geht dies in die Statistik als Nutzung illegaler Kopien ein (zum Vergleich: Im Jahr 2010 liefen rund 60% aller weltweiten Webserver mit freier Software[6]). Zudem wird bei der Schadensberechnung angenommen, dass jeder Nutzer, der eine Schwarzkopie erstellt, auch bereit gewesen wäre, das Geld für ein Original auszugeben, was (insbesondere bei teurer Software) unrealistisch scheint.
Kritisiert wird weiter, dass der „Softwarebedarf“ von wenigen Ländern auf 80 Länder hochgerechnet wird. Dabei könne nicht davon ausgegangen werden, dass der „Softwarebedarf“ in jedem Land in gleicher Höhe zu erwarten sei. 2004 wurde ein Schaden von 32,7 Milliarden US-Dollar angenommen. 2007 soll der Schaden auf 48 Milliarden US-Dollar angewachsen sein.[7]
Eine grundlegende Kritik an der Hochrechnung der „Schäden durch Raubkopien“ richtet sich gegen die Verwendung der gleichen Zählmethode wie bei materiellen Gütern: Der Verkaufspreis wird mit der geschätzten Anzahl der illegalen Kopien multipliziert, digitalisierte Medieninhalte können aber mit einem sehr geringen oder ganz ohne Aufwand kopiert werden. Folglich wird nach dieser Argumentation als „Schaden“ letztlich der entzogene Urheberrechtsgewinn gewertet, der sich als Produkt aus unverändertem Verkaufspreis (ohne Berücksichtighung erwartbarer Skaleneffekte) und angenommener verkaufter Stückzahl (bei postuliertem Wegfall von Schwarzkopien) ergibt.[4] Dabei ist jedoch fraglich, ob für das Original stets bezahlt worden wäre, wenn die Möglichkeit zur Kopie nicht bestünde (Sammleraspekt).
Andere Studien ergaben, dass der Volkswirtschaft durch „illegale Downloads“ ein doppelt so hoher wirtschaftlicher Mehrwert erwächst, wie z. B. dem Musikbereich jährlich verlorengeht.[8][9] Eine Untersuchung der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) kam zu dem Ergebnis, dass Nutzer des inzwischen geschlossenen illegalen Filmportals Kino.to mehr Geld für Kino und DVDs ausgaben als der Durchschnittsnutzer.[10] Ebenfalls kam eine 2011 erstellte US-Studie zu dem Ergebnis, „Filesharer kaufen mehr Musik als Nicht-Filesharer“[11]. Auch eigene Studien der Contentindustrie zeigten vergleichbare Effekte.[12][13] Eine Untersuchung über den Effekt von zeitnahen Veröffentlichungen von Kinofilmen bei BitTorrent kam zu dem Schluss, dass diese in den USA keinerlei Auswirkung auf das “Box Office” (Umsatz beim Kartenverkauf) hat. Lediglich in Ländern, bei denen der Kinofilm erst Monate später in die Kinos kommt, konnte ein Umsatzrückgang von 7 % nachgewiesen werden.[14] Laut einer EU-Studie aus dem Jahre 2013 hat Online-Piraterie „keine negativen Auswirkungen auf den digitalen Absatz von Musik“.[15] Eine mit wissenschaftlichen Methoden (Hypothesenmodell, Z-Transformation) arbeitende Analyse, welche die statistischen Zahlen des Bundesverbandes Musikindustrie für den Zeitraum von 2003-2009 miteinander verglich und auswertete, kam zu dem Ergebnis, dass „es in den Daten der Musikindustrie keinen statistisch relevanten Zusammenhang zwischen illegalen Downloads und CD-Verkäufen“ gibt.[16][17]
Kritik am Begriff „Raubkopie“ [Bearbeiten]
Der Begriff „Raubkopie“ wird von Kritikern als ungenau und übertrieben bezeichnet.[18][3] Das Wort suggeriere unterschwellig einen Raub, also ein Verbrechen im Sinne des StGB, was von der Kampagne Raubkopierer sind Verbrecher auch so transportiert wurde: die Werbesports, die sich an die Verbraucher richteten und vor allem auch in Kinos liefen, suggerierten, dass man als „Raubkopierer“ mit einer Strafe von bis zu 5 Jahren Haft rechnen müsse. Dies wurde jedoch als irreführend kritisiert,[19] da sich diese gesetzlich im deutschen Urheberrecht verankerte Höchststrafe (UrhG § 108a) an gewerbliche Schwarzkopierer richtet.[2] Abseits davon verwendete der Verband Zukunft Medien Marketing, von dem diese Werbespots initiiert wurden, die Bezeichnung „illegale Kopien“.[18]
Auch wird von Kritikern das Wort „Schwarzkopie“ als weniger wertende Bezeichnung für die illegale Kopie angesehen als das Wort „Raubkopie“.[20] Argumentiert wird, dass es analog dazu Begriffe wie „Schwarzfahren“ und „Schwarzarbeit“ gibt, die wie die illegale Kopie ebenfalls ein Vergehen beschreiben.
Siehe auch [Bearbeiten]
- Warez – Illegale Kopien im Softwarebereich
- Open Letter to Hobbyists – Bill Gates’ offener Brief an Hobbyentwickler
- Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) - ein von Branchenverbänden und Medienunternehmen getragener Verein
Literatur [Bearbeiten]
- Artur Wandtke, Winfried Bullinger: Praxiskommentar zum Urheberrecht. 2. Aufl. C. H. Beck, 2006, ISBN 978-3-406-53423-2
- Marcus von Welser, Alexander González: Marken- und Produktpiraterie, Strategien und Lösungsansätze zu ihrer Bekämpfung. Wiley-VCH, 2007, ISBN 3-527-50239-4
- Jan Hachenberger: Intellektuelles Eigentum im Zeitalter von Digitalisierung und Internet. Eine ökonomische Analyse von Missbrauchskalkülen und Schutzstrategien. DUV Verlag, 2003, ISBN 3-8244-7765-3
- Hans Joachim Fuchs: Piraten, Fälscher und Kopierer, Strategien und Instrumente zum Schutz geistigen Eigentums in der Volksrepublik China. 2006, Gabler Verlag, 2003, ISBN 978-3-8349-0159-0
- Jan Krömer, Evrim Sen: No Copy – Die Welt der digitalen Raubkopie. Tropen Verlag, Berlin 2006, ISBN 3-932170-82-2 (Digitalisat (PDF-Datei; 1,05 MB))
- Dirk von Gehlen: Mashup - Lob der Kopie, Suhrkamp, 2011, ISBN 978-3-518-12621-9
Weblinks [Bearbeiten]
- Portal zum Urheberrecht in der digitalen Welt
- Das Internet-Debakel – eine andere Sichtweise
- Musikwirtschaft Australien – Wie böse ist das Musik-Filesharing Down Under?
- Wie böse ist das File-Sharing? – Teil 18
- Videoaufzeichnung der Diskussion: Remixkultur – wem gehört das Wissen?
Einzelnachweise [Bearbeiten]
- ↑ Gerald Himmelein, Joerg Heidrich: Die Grenzen des Erlaubten. Ratgeber: Privatkopien, Tauschbörsen, Abmahnungen. In: c’t 5/2006. Heise Zeitschriften Verlag, 20. Februar 2006, S. 110-119, abgerufen am 6. Mai 2013 (Online-Leseprobe; Kostenpflichtiger Download des Zeitschriftenartikels; u. a. zu Privatkopien nach UrhG).
- ↑ a b Gerald Himmelein, Joerg Heidrich: Privatkopien: Recht und Unrecht. Ein Stück Gegenpropaganda. In: Folien zum Vortrag auf der CeBIT 2006. Gerald Himmelein, c’t, 10. März 2006, S. 3, abgerufen am 6. Mai 2013 (PDF, ca. 180 kB; auf einer Übersichtsseite finden sich weiterführende Informationen, etwa die Folien vom Vortrag vom 12. März 2006 oder die Referenz zur Titelgeschichte in c’t 5/2006).
- ↑ a b Dr. Franz Schmidbauer: Konsument oder Urheberrechtsverbrecher? In: Internet & Recht. 18. Februar 2009, abgerufen am 9. Mai 2013 (der Artikel wurde für das Konsumentenpolitische Jahrbuch 2007-2008 des BMSK verfasst).
- ↑ a b zeit.de Verluste durch Filesharing stark übertrieben, 15.04.2010
- ↑ vgl. Krömer/Sen, S. 226ff, no-copy.org
- ↑ http://news.netcraft.com/archives/2010/06/16/june-2010-web-server-survey.html Marktanteile Server-Software, 2010
- ↑ heise.de Software-Verband: "Software-Piraterie" weltweit auf Vormarsch
- ↑ ivir.nl (PDF; 1,00 MB)
- ↑ sueddeutsche.de Profitieren vom Klau
- ↑ zeit.de Studie über Kino.to-Nutzer bleibt unter Verschluss
- ↑ heise.de Studie: Filesharer kaufen mehr Musik als Nicht-Filesharer, 16.10.2012
- ↑ heise.de Piraten sind die besten Kunden – auch im Musikgeschäft
- ↑ heise.de Nutzer von kino.to gehen überdurchschnittlich oft ins Kino…
- ↑ Danaher, Brett and Waldfogel, Joel, Reel Piracy: The Effect of Online Film Piracy on International Box Office Sales 16. Januar 2012. doi:10.2139/ssrn.1986299
- ↑ heise.de EU-Studie: Online-Piraterie schadet dem digitalen Musikabsatz nicht, 18.03.2013
- ↑ reaktanz.de SIGINT 2010: musikindustrie widerlegt sich selbst
- ↑ students.uni-marburg.de »die gescheiterte revolution« - chancen, risiken & nebenwirkungen freier musikkultur, pdf, Seiten 3-6
- ↑ a b Jörg Schieb: Raubkopie – ein irreführender Begriff. In: Schieb der Woche: Angeklickt. WDR, 8. August 2005, archiviert vom Original am 11. Mai 2007, abgerufen am 6. Mai 2013.
- ↑ Jürgen Kuri: Werbeverband hält Kampagne gegen Raubkopierer für äußerst fragwürdig. In: heise online. Heise Zeitschriften Verlag, 3. Dezember 2003, abgerufen am 6. Mai 2013.
- ↑ Jan Krömer, Evrim Sen: No Copy – Die Welt der digitalen Raubkopie. 2. Auflage als eBook. Tropen Verlag, 2007, S. 10, abgerufen am 9. Mai 2013 (PDF, 1,1 MiB): „Analog zu den Vergehen des Schwarzfahrens und der Schwarzarbeit, die auch nicht „Raubfahren“ oder „Raubarbeit“ genannt werden, erscheint der Begriff „Schwarzkopie“ weniger wertend als Bezeichnung für illegale Kopien.“
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