Rechengrößen der Sozialversicherung

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Die Rechengrößen der Sozialversicherung sind in Deutschland mehrere nach dem Sozialversicherungsrecht jährlich neu festgesetzte Werte, die Beiträge und Leistungen in der Sozialversicherung steuern.

Im Einzelnen sind dies

Sie haben Auswirkungen auf Beiträge, Leistungen und deren Dynamisierung in der gesetzlichen

Festlegung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Rechengrößen werden jährlich durch Bundesgesetz oder Rechtsverordnung festgelegt. In der Regel erfolgt die Festlegung durch eine jahresbezogene Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung, im Rahmen größerer Sozialreformen sind die Inhalte in der Vergangenheit jedoch auch im Rahmen des dazu vorgesehenen Änderungsgesetzes festgelegt worden.

Die rentenrechtlichen Rechengrößen werden auch dauerhaft als Zeitreihen in Anhängen des Sechstes Buch Sozialgesetzbuch dokumentiert.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bei den Sozialversicherungsträgern finden sich weitere Informationen, auch zu deren Internetseiten.