Rechtsfähigkeit
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Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, Träger von (subjektiven) Rechten und Rechtspflichten zu sein. Als solches Rechtssubjekt kommen neben Personen im juristischen Sinn auch andere Gebilde in Betracht, insbesondere Gesamthandsgemeinschaften.[1]
Einzeldarstellungen[Bearbeiten]
Die Rechtsfähigkeit in einzelnen Rechtsordnungen:
- Rechtsfähigkeit (Deutschland)
- Rechtsfähigkeit (Liechtenstein)
- Rechtsfähigkeit (Österreich)
- Rechtsfähigkeit (Schweiz)
Einzelnachweise[Bearbeiten]
- ↑ Siehe statt vieler Creifelds Rechtswörterbuch in jeder beliebigen Auflage.
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