Rechtssystem (Soziologie)

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In diesem Artikel oder Abschnitt fehlen folgende wichtige Informationen: Der Artikel bisher war ein absoluter "Stub" und würfelte völlig verschiedene soziologische Theorien wild durcheinander. Zweifelsfrei unrichtiges ist bereits gelöscht. Hilfreich wären Darstellungen "Was ist ein Rechtssystem?" nach verschiedenen wichtigen Theorien, z.B. nach Max Weber, nach der Institutionentheorie, nach Pierre Bourdieux usw.
Allerdings wäre auch zu überlegen ob das unter eigenem Lemma stehen muss, oder ob das nicht eher einfach unter Rechtssoziologie stehen sollte und diese Seite ein Löschkandidat ist. K.blomkvist 00:21, 4. Feb. 2011 (CET)

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Allgemeines [Bearbeiten]

Zum Rechtssystem im soziologischen Sinn kann je nach Theorie verschiedenes gezählt werden: die Rechtsnormen (Rechtsordnung) bzw. Rechtstexte, die Institutionen (Gerichte, Rechtspflege, Parlament, Notar, Rechtsanwaltskammer), die juristischen Organisationen (z. B. Deutscher Anwaltsverein e.V.), die Rechtswissenschaft (auch hinsichtlich des Literaturwesens), und weitestgehend die juristische Gesellschaft (alle tätigen Juristen und juristischen Mitarbeiter). Auch damit bezeichnet wird zuweilen die Rechtskultur und die Rechtswirklichkeit.

Der Begriff in der Systemtheorie [Bearbeiten]

In der Begriffssprache der Systemtheorie bzw. des Funktionalismus werden alle Teile der Gesellschaft als (Sub-) Systeme aufgefasst. Das Rechtssystem steht in wechselseitigem "Kontakt" zu anderen Systemen (z. B. Politik, Wirtschaft u.ä.), d. h. erhält von diesen Inputs (z. B. Fälle für die Gerichte). Insbesondere Niklas Luhmann hat grundlegende systemtheoretische Arbeiten zum Recht veröffentlicht. Nach Luhmanns Auffassung besteht das Recht als gesellschaftliches Subsystem lediglich aus selbstreferenziellen Kommunikationen, die sich auf den Rechtscode beziehen, wohingegen Akteure wie Richter, Anwälte oder Gesetzgeber zur Umwelt des Systems gehören.