Regelfahrzeug

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Regelfahrzeug ist ein Begriff aus dem Eisenbahnwesen. Bei den deutschen Eisenbahnen unterscheidet man die Regelfahrzeuge von den Nebenfahrzeugen.[1] Die »Regelfahrzeuge« tragen diese Bezeichnung, weil sie den Bauvorschriften – den Regeln – der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung entsprechen. Im Einzelnen gehören zu den Regelfahrzeugen[2]:

Ein wesentliches Merkmal der Regelfahrzeuge ist, dass sie in Züge eingestellt werden oder, wenn sie einen Antrieb besitzen, selbst als Zug fahren dürfen,[3] in dem alle Fahrzeuge inklusive Beladung in das Regelprofil passen, das die jeweilige Eisenbahn-Gesellschaft festgelegt hat. Außerhalb des Regelprofils müssen Signalisierung, Masten, Gebäude, Brücken, Geländer, Stromschienen usw. stehen.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Regelfahrzeuge der Eisenbahnen. In: System||Bahn. 15. Januar 2015, abgerufen am 3. Mai 2022 (deutsch).
  2. § 18 EBO - Einzelnorm. Abgerufen am 3. Mai 2022.
  3. Regelfahrzeug. In: Bahnblogstelle. Abgerufen am 3. Mai 2022 (deutsch).