Regierungspräsident
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Regierungspräsident beziehungsweise nach der Verwaltungsreform Präsident der Landesdirektion ist der Leiter der Regierung eines Landes, Kantons oder einer Region, selten einer Stadtregierung.
[Bearbeiten] Deutschland
Regierungspräsident (RP) ist in Deutschland die Bezeichnung des Leiters der Landesbehörde (Bezirksregierung, Regierung, Regierungspräsidium oder Der Regierungspräsident), deren örtlicher Zuständigkeitsbereich einen Regierungsbezirk definiert. Er wird als politischer Beamter vom Ministerpräsidenten ernannt.
In Sachsen heißt der Regierungspräsident ab 1. August 2008 Präsident der Landesdirektion.
Ein sehr bekannter Regierungspräsident war ein Regierungspräsident von Köln, Franz-Josef Antwerpes, auch „letzter Kurfürst von Köln“ genannt.
[Bearbeiten] Schweiz
In der Schweiz leitet der Regierungspräsident (Regierungsratspräsident) eine Kantonsregierung. Der Regierungspräsident heisst Staatsratspräsident in den Kantonen Freiburg, Genf, Neuenburg, Tessin, Waadt und Wallis, bzw. Landammann in den Kantonen Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Glarus, Nidwalden, Obwalden, Soloturn, Schwyz, Uri und Zug. Im Kanton Jura ist er der Schultheiss.
In den Kantonen Waadt und Basel-Stadt wurden in den letzten Jahren die Verfassungen dahingehend geändert, dass das Regierungspräsidium während einer ganzen Legislaturperiode von demselben Regierungsmitglied besetzt wird. In beiden Kantonen wurden den Regierungpräsidien zudem zusätzliche Kompetenzen, ähnlich einer Richtlinienkompetenz, übertragen. In allen anderen Kantonen werden die Regierungspräsidien lediglich für ein oder maximal zwei Jahre gewählt.
[Bearbeiten] Spanien
Die Bezeichnung des spanischen Regierungschefs lautet Presidente del Gobierno, was wörtlich als Regierungspräsident übersetzt werden kann. Gewöhnlich ist im Deutschen jedoch vom spanischen Ministerpräsidenten die Rede.

