Regierungssitz

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 8. Oktober 2015 um 18:00 Uhr durch Gymel (Diskussion | Beiträge) (Normdaten dublett (Hauptstadt), korr.). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Der Regierungssitz ist der Ort eines Staates, in dem die Regierung (und zumeist auch das Parlament) ansässig ist. Dies ist in der Regel die Hauptstadt des Landes (die in Monarchien auch Residenzstadt genannt wird), weswegen man nur dann ausdrücklich vom „Regierungssitz“ spricht, wenn dies nicht der Fall ist.

Aktuelle Situation

Derzeit hat die Regierung bei folgenden Ländern ihren Sitz nicht in der Hauptstadt:

Afrika

Asien

Europa

Südamerika

Sonderfälle

Deutschland

Deutsches Reich
Das Gebäude in Flensburg-Mürwik, welches die Geschäftsführende Reichsregierung nutzte. (Foto 2014)

Wenige Tage vor und daraufhin nach Ende des Zweiten Weltkrieges, vom 2. bis 23. Mai 1945, befand sich der Sitz der geschäftsführenden Reichsregierung unter Karl Dönitz nicht in der besetzten Reichshauptstadt Berlin.

Sie folgte auf das letzte Kabinett Adolf Hitlers und hatte ihren Sitz in Plön und Eutin, seit dem 3. Mai 1945 in Flensburg-Mürwik und dort seit dem 12. Mai im so genannten Sonderbereich Mürwik,[1] bis ihre Mitglieder schließlich am 23. Mai durch britische Truppen verhaftet wurden.

Bundesrepublik Deutschland

In Deutschland war vor der Wiedervereinigung 1990 bis zum Umzug von Bundestag und Bundesregierung im Jahre 1999 Berlin die Hauptstadt und Bonn der Regierungssitz.

Heute ist Bonn die Bundesstadt und sechs Bundesministerien haben nach wie vor ihren Hauptsitz in der Stadt. Die übrigen Ressorts in Berlin unterhalten einen zweiten Dienstsitz in Bonn. Dadurch sind die Regierungsfunktionen aufgrund des Berlin/Bonn-Gesetzes in Deutschland auf zwei Städte aufgeteilt. Obwohl Deutschland de facto noch immer zwei Regierungssitze besitzt, ist seit Abschluss des „Berlin-Umzugs“ 1999 nur die Bundeshauptstadt Berlin de jure Sitz des Verfassungsorgans Bundesregierung.

Gesonderter Parlamentssitz

In der Republik Südafrika sitzen die beiden Kammern des Parlaments in Kapstadt und nicht wie die Regierung in Pretoria, wobei Kapstadt im ersten Halbjahr von Januar bis Juni und Pretoria im zweiten von Juli bis Dezember als Hauptstadt fungiert.

In Chile sitzt der Nationalkongress ebenfalls nicht in der Hauptstadt Santiago, sondern in Valparaíso. Die Regierungsbeamten fliegen in beiden Ländern ebenfalls zwischen zwei Städten hin und her.

Fehlende Hauptstadt

Einige Staaten haben keine Hauptstadt, sondern nur einen Regierungssitz. In der Schweiz ist die Bundesstadt Bern und in Nauru der Ort Yaren (Distrikt) Regierungssitz des Landes.

Einzelnachweise

  1. Womit Flensburg also auch nicht zur Reichshauptstadt wurde. Lediglich wurde der Sonderbereich Mürwik zum provisorischen Sitz der Regierung, vgl. Broder Schwensen, in: Flexikon. 725 Aha-Erlebnisse aus Flensburg!, Flensburg 2009, Artikel: Reichshauptstadt; obwohl die Behauptung, Flensburg sei in dieser Zeit provisorische Reichshauptstadt gewesen, seltenerweise dennoch aufgestellt wird (vgl. etwa Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische Geschichte, Flensburg, abgerufen am 6. Mai 2014).

Weblinks