Registrierkasse

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Eine alte Registrierkasse.
Eine moderne Registrierkasse

Eine Registrierkasse ist ein auf den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen spezialisiertes Datenerfassungsgerät. Sie dient zur Abrechnung von Bargeldumsätzen und zur Erstellung von Belegen. Registrierkassen sind im Gegensatz zu PC-Kassen in Hard- und Software geschlossene Systeme.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Geschichte

Die Registrierkasse wurde im Jahr 1879 von dem Lokalbesitzer James Ritty in Dayton, Ohio, USA erfunden, um den Diebstahl durch sein Personal zu verringern. Der Kern der Erfindung war die Bargeldschublade, die sich nur zum festgelegten Zeitpunkt mit dem für die Registrierkasse typisch gewordenen Klingelgeräusch öffnete.

Ritty erhielt 1883 zusammen mit John Birch das Patent darauf. Seine neu gegründete Firma zur Herstellung von Registrierkassen wurde 1884 von John H. Patterson gekauft, der sie in National Cash Register Company (heute: NCR Corporation) umbenannte. NCR wurde sehr rasch in den USA zum Marktführer und vertrieb das Erfolgsprodukt Registrierkasse bald auch weltweit.

[Bearbeiten] Grundlagen

Obgleich es verschiedenste Varianten und Ausstattungen von Registrierkassen im weiteren Sinne des Wortes gibt, sind die folgenden Grundlagen allen gemein.

Der Vorgang an der Kasse besteht aus zwei Phasen, dem Registriervorgang und dem Kassiervorgang.

Im Registriervorgang erfasst der Kassierer die Sollposition des Kassiervorgangs. Dabei werden je nach technischer Begebenheit die Einzelpreise der zu registrierenden Kassierobjekte (z. B. Waren, Dienstleistungen, Eintrittsgebühr etc.) registriert, oder aber ein Identifikationsmerkmal des Kassierobjektes. In aktuellen Kassensystemen werden im Handel und in der Gastronomie meist Artikelnummern manuell erfasst, Festtasten auf der Kassentastatur oder dem Touchscreen betätigt oder ein Barcode (z. B. EAN-Code) wird zum Erfassen des Kassierobjektes gescannt.

Nach Abschluss des Registriervorgangs, i. d. R. durch Betätigung der Zwischensummentaste, hat die Registrierkasse für den Kassiervorgang die Sollposition ermittelt, die zu zahlen ist und zeigt diese an. Der Kassierer erfasst den gezahlten Betrag in der Kasse, womit sich unter Missachtung menschlicher und technischer Kassierfehler, die Sollposition der gelieferten Kassierobjekte und die Ist-Position der Bezahlung für den Moment in der Kasse ausgleichen.

Alle Kassen weisen bei Überzahlung die Höhe des Wechselgeldes aus. Das Rückgeldzahlungsmittel entspricht dabei nicht zwangsweise dem verwendeten Zahlungsmittel. So wird z. B. bei Wertgutscheinen bei einer Überzahlung regelmäßig in bar zurückgegeben, sofern ein solcher Vorgang nicht vom Herausgeber des Wertgutscheins bzw. von der Akzeptanzstelle ausgeschlossen ist.

[Bearbeiten] Technische Ausstattung

Alle Registrierkassen verfügen über ein oder mehrere Human Interface Device (Tastatur, Scanner, Touchscreen) zur Eingabe der Informationen. Außerdem verfügen Sie über mindestens einen internen oder externen Drucker zum erstellen von Belegen, Berichten, Oderbons, Abholscheinen, Pins und mehr. Eine Anzeige für den Kassierer ist unerlässlich, eine weitere Anzeige für den Kunden sinvoll und üblich. Ein oder mehrere Kassenschubladen sind - außer in der Gastronomie - elementar. In der Service-Gastronomie landet das Geld in der Kellnergeldbörse. Weitere mögliche Peripherie sind Kundendisplay, Waagen, Geldscheinprüfgeräte, Kredit-, Debit-, Kundenkarten-Lesegeräte, Kellnerschlösser, Akkus zum netzunabhängigem Betrieb, Internetrouter zur Fernwartung, und seit neuestem "Fiskaltaxameter".

[Bearbeiten] Ausblick

Zur Bedienung der Kassen setzen sich Touchscreens immer weiter durch, da diese wesentlich flexibler sind als fest beschriftete Tastaturen. Speziell in der Gastronomie wächst der Anteil der tragbaren Kassenterminals, die per Funk mit den stationären Kassen kommunizieren, sehr deutlich. Dabei gibt es Systeme im 2,4 GHz (WLAN) und im 433 MHz Band.

Seit Jahren wird das sog. „Self-Scanning“ propagiert, mit dem der Kunde den Kassiervorgang ohne die Hilfe eines Kassierers selbst abwickeln kann. Sinn und Zweck ist die Personaleinsparung. Self-Scanning-Systeme werden derzeit bei IKEA eingesetzt, ebenfalls in Real-Märkten. Im Zuge der Warenkennzeichnung mit RFID-Chip sind weitreichende Veränderungen zu erwarten.

Das Schreiben des BMF vom 26. November 2010 [1] hat die Aufbewahrungsfristen im Zusammenhang mit PC- und Registrierkassen deutlich verschärft. Stark verkürzt kann man sagen, dass das Bundesfinanzministerium die Einführung von einer Art "Fiskaltaxameter" bis Ende 2016 vorschreibt.

[Bearbeiten] Kassenzwang

Es gibt in Deutschland keinen Zwang zum führen einer Registrierkasse. Die Abrechnung der Bargeldumsätze kann z. B. auch per Kassenbuch erfolgen.

[Bearbeiten] Weblinks

  1. Schreiben des BMF vom 26. November 2010
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