Reichstag
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Mit dem Begriff Reichstag werden folgende parlamentarische Vertretungen sowie historische Fürsten- und Gesandtenversammlungen bezeichnet.
[Bearbeiten] Im deutschsprachigen Raum
Mit Deutschland als Kernregion implementiert:
- Reichstag des Heiligen Römischen Reiches (deutscher Nation) (754–1806 in teils lockerer Folge, wechselnde Tagungsorte in Deutschland mit wenigen Ausnahmen)
- Reichstag des Norddeutschen Bundes (1867–1871)
- Reichstag des Deutschen Kaiserreichs (1871–1918)
- Reichstag der Weimarer Republik (1919–1933)
- Reichstag in der Zeit des Nationalsozialismus (1933–1945, ab 1938 umbenannt in Großdeutscher Reichstag aufgrund des „Anschlusses“ Österreichs, nur 20 Sitzungen, letzte Sitzung 1942)
Außerhalb Deutschlands:
- das Übergangskonstrukt Reichstag im Kaisertum Österreich (1848/49)
Geplant ohne Umsetzung:
- die Institution Reichstag wie in der Paulskirchenverfassung (1848/49) geplant, aber nie umgesetzt
[Bearbeiten] Übersetzung
- Dänemark: Rigsdag (bis 1953, für die Gesamtheit beider Kammern des Parlaments), siehe Folketing
- Schweden: Riksdag (Einkammerparlament), siehe Reichstag (Schweden)
- Finnland: Eduskunta (schwedisch: Riksdag; Einkammerparlament), siehe Reichstag (Finnland)
- Estland: Riigikogu (Einkammerparlament, wird häufig auch mit Staatsversammlung oder Reichsversammlung übersetzt)
- Japan: Kokkai (für die Gesamtheit beider Kammern des Parlaments), siehe Japanisches Parlament
[Bearbeiten] Gebäude
Die Bezeichnung der Institution Reichstag war mitunter auch für das jeweilige Tagungsgebäude namensgebend.
- Berlin, Deutschland: das Reichstagsgebäude, Sitz des Deutschen Bundestages, vormals als „Reichshaus“ Tagungsort der Reichstage und des Bundesrates des wilhelminischen Kaiserreiches und der Weimarer Republik
- Helsinki, Finnland: das finnische Reichstagshaus, siehe Finnisches Parlament (Eduskuntatalo/Riksdagshuset), Neoklassizismus, erbaut von J. S. Sirén
- Stockholm, Schweden: das schwedische Reichstagshaus Riksdagshuset, erbaut 1897–1905
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