Reichstag

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Mit dem Begriff Reichstag werden folgende parlamentarische Vertretungen sowie historische Fürsten- und Gesandtenversammlungen bezeichnet.

[Bearbeiten] Im deutschsprachigen Raum

Mit Deutschland als Kernregion implementiert:

Außerhalb Deutschlands:

Geplant ohne Umsetzung:

[Bearbeiten] Übersetzung

  • Dänemark: Rigsdag (bis 1953, für die Gesamtheit beider Kammern des Parlaments), siehe Folketing
  • Schweden: Riksdag (Einkammerparlament), siehe Reichstag (Schweden)
  • Finnland: Eduskunta (schwedisch: Riksdag; Einkammerparlament), siehe Reichstag (Finnland)
  • Estland: Riigikogu (Einkammerparlament, wird häufig auch mit Staatsversammlung oder Reichsversammlung übersetzt)
  • Japan: Kokkai (für die Gesamtheit beider Kammern des Parlaments), siehe Japanisches Parlament

[Bearbeiten] Gebäude

Die Bezeichnung der Institution Reichstag war mitunter auch für das jeweilige Tagungsgebäude namensgebend.

  • Berlin, Deutschland: das Reichstagsgebäude, Sitz des Deutschen Bundestages, vormals als „Reichshaus“ Tagungsort der Reichstage und des Bundesrates des wilhelminischen Kaiserreiches und der Weimarer Republik
  • Helsinki, Finnland: das finnische Reichstagshaus, siehe Finnisches Parlament (Eduskuntatalo/Riksdagshuset), Neoklassizismus, erbaut von J. S. Sirén
  • Stockholm, Schweden: das schwedische Reichstagshaus Riksdagshuset, erbaut 1897–1905
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